Mal eine rein fiktive Frage:
Mal angenommen, jemand geht auf ein weniger frequentiertes Bahnhofsklo und findet dort in einer Kabine einen Toten vor. Nun muss dieser jemand aber einen Zug erreichen, der in Kürze abfährt und beschließt daher, den Fund zu ignorieren, weil er davon ausgeht, dass die Polizei ihn so lange aufhalten würde, dass er seinen Zug verpasst.
Würde sich dieser jemand eigentlich strafbar machen?
Würde sich dieser jemand eigentlich strafbar machen?
Ja, zumindest der unterlassenen Hilfeleistung, weil den Tod nur ein Arzt feststellen kann.
Ja, zumindest der unterlassenen Hilfeleistung, weil den Tod
nur ein Arzt feststellen kann.
Kompletter Blödsinn! Menschen sind nicht weniger tot, nur weil die amtliche Feststellung fehlt. Da überschätzt du den Einfluss der Behörden immens.
Zur Frage vom Zerschmetterling: Ich weiß es nicht, glaube aber kaum. Sollte es doch ein Straftatbestand sein, eine Leiche nicht zu melden, würde ich ihn allerdings auch gern wissen.
Schöne Grüße
AdC
Ja, zumindest der unterlassenen Hilfeleistung, weil den Tod
nur ein Arzt feststellen kann.
Kompletter Blödsinn!
Musst du gleich herumkeifen? Du garstiges altes Weib! ,-)
Er fragt, ob sich ‚eigentlich‘ jemand strafbar macht und ich sage
Menschen sind nicht weniger tot, nur weil
die amtliche Feststellung fehlt. Da überschätzt du den
Einfluss der Behörden immens.
wenn, dann mit der unterlassenen HL.
Woher will er denn wissen, dass er tot ist? Er kann nach einem Herzinfarkt bewusstlos sein, oder was weiß ich. Zerschmetterling schreibt nichts von einer Untersuchung und dem Abhandensein sämtlicher Vitalzeichen.
Zur Frage vom Zerschmetterling: Ich weiß es nicht, glaube aber
kaum. Sollte es doch ein Straftatbestand sein, eine Leiche
nicht zu melden, würde ich ihn allerdings auch gern wissen.
Schöne Grüße
AdC
Ach sind die schön
AdaC
Woher will er denn wissen, dass er tot ist?
Da es um einen hypothetischen Fall geht, nehmen wir einfach an, der Kopf liegt neben dem Körper.
Das sollte die Annahme des Todes plausibel machen … 
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Woher will er denn wissen, dass er tot ist?
Da es um einen hypothetischen Fall geht, nehmen wir einfach
an, der Kopf liegt neben dem Körper.
Da Klobrillen in öffentlichen Gebäuden nicht so scharfkantig sind, dass sie dem Opfer beim Wasser trinken den Kopf abtrennen könnten, muss man sich nach den allgemein voraussetzbaren Lebenserfahrungen den Vorwurf gefallen lassen, zumindest ansatzweise den vollendeten Fall eines Tötungsdeliktes nicht angezeigt, sondern aus niederen Beweggründen verschwiegen zu haben. Vielmehr macht man sich auch noch verdächtig und wehe es wird bei dem Zugflüchtigen dann eine Rasierklinge gefunden.
Das sollte die Annahme des Todes plausibel machen … 
Trotzdem muss ein Arzt den Tod feststellen und einen Totenschein ausstellen. Erst dann gilt er als tot.
Ich hab schon Hühner gesehen, die sind nach dem Kopf abrupfen auch noch herumgeflattert. Aber das war nicht auf einem Bahn- sondern auf einem Bauernhof.
Würde sich dieser jemand eigentlich strafbar machen?
Meine fiktive Antwort:
Ich würde die Leiche mitnehmen.
Dann verpaßt du nicht den Zug und und in jedem Zug fährt irgend ein Arzt immer mit:wink:
Du mußt allerdings in Kauf nehmen, daß deine Leiche ohne gültigen Fahrschein fährt.
Alternative:
Du hast die Leiche nicht gesehen.
Das war doch im NSU- Prozeß auch der Fall. Der V- Mann ging aus dem Internet- Shop hinaus und hat die im Kassenbereich/ Eingangsbereich am Boden liegende Leiche einfach nicht gesehen.
Er hat sich nicht strafbar gemacht und du fiktiv auch nicht:smile:
Gruß:
Manni
Ich hab schon Hühner gesehen, die sind nach dem Kopf abrupfen
auch noch herumgeflattert.
Ach komm!
Das ist doch gar nix
Denke an den Störtebecker der ist noch ohne Kopf gelaufen und hat einige Kumpanen damit gerettet.
Was sind dagegen deine Hühner:wink:
Hallo,
Ja, zumindest der unterlassenen Hilfeleistung, weil den Tod
nur ein Arzt feststellen kann.
Nur der Arzt ist berechtigt, den Tod amtlich festzustellen und mit Unterschrift auf dem Totenschein zu bestätigen.
Und derjenige würde auch nicht wg. unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden, wenn es nichts zu unterlassen gab, weil es offensichtlich zu spät war. Vgl. BGH, Urt. v. 20.01.2000, 4 StR 365/99 Seite 4.
Aber ich will Dich nicht abhalten, einem kopflosen"Hilfsbedürftigen" oder gar Skelett die nötige Mund-zu-Mund-Beatmung und Herzmassage angedeihen zu lassen bis der Notarzt eintrifft. SCNR.
Gruß
vdmaster
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Du mußt allerdings in Kauf nehmen, daß deine Leiche ohne
gültigen Fahrschein fährt.
Gilt eine Leiche als Mensch oder als Gepäckstück?
Brauch sie wirklich einen Fahrschein?
keine Sorge, ich benütze keine öffentlichen Verkehrsmittel und treibe mich auch nicht auf Bahnhofsklos rum.
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Gilt eine Leiche als Mensch oder als Gepäckstück?
Brauch sie wirklich einen Fahrschein?
Man sollte direkt mal bei der Bahnauskunft nachfragen.
warum sollte sich dieser Jemand strafbar machen? Fies ist das aber schon.
Angenommen, Du öffnest die unverschlossene Tür zu einer Kabine in einer Bahnhofstoilette und da hockt oder liegt einer.
Was ist Deine erste Reaktion? > der schläft. > der ist besoffen. - und Tür wieder zu und weg. An ‚tot‘ denkt man da nicht unbedingt. Aber vielleicht an krank und hilfebedürftig?
Du bist gesetzlich nicht verpflichtetet zu prüfen, ob die Person noch Lebenszeichen von sich gibt. Moralisch und menschlich aber schon.
Das scheint aber nicht Deine Frage zu sein.
Wenn Dich keiner sieht, wie Du abhaust - alles ok.
Wenn Dich einer fragt, hast Du gedacht, da ist einer, der pennt seinen Rausch aus.
Man kann übrigens auch vom Mobiltelefon einen Notruf absetzten, damit sich wenigstens jemand zeitnah um die hilflose Person (oder Leiche) kümmert. Gar nix zu tun ist echt unterirdisch.
Und falls Deine fiktive Person in einer Blutlache liegt, solltest Du für ein gutes Alibi sorgen.
Den Zug, den Du erreichen wolltest, wird Dir sonst wenig nützen.
Moin,
Würde sich dieser jemand eigentlich strafbar machen?
nun, es gibt den § 323 c StGB.
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Andererseits reicht es auch, wenn man den Rettungskräften von einer Notsituation Kenntnis gibt, z.B. durch Anruf der Nummer 112
Zumal; wenn niemand mitgekriegt hat, daß man die Person gesehen hat, wer soll dann klagen?!
Gandalf
voraussetzbaren Lebenserfahrungen den Vorwurf gefallen lassen,
zumindest ansatzweise den vollendeten Fall eines
Tötungsdeliktes nicht angezeigt, sondern aus niederen
Beweggründen verschwiegen zu haben.
Wie sollte denn dieser Vorwurf begründet sein? So rein strafrechtlich, meine ich.
Trotzdem muss ein Arzt den Tod feststellen und einen
Totenschein ausstellen. Erst dann gilt er als tot.
Ich hab schon Hühner gesehen, die sind nach dem Kopf abrupfen
auch noch herumgeflattert. Aber das war nicht auf einem Bahn-
sondern auf einem Bauernhof.
Das geschieht ausgesprochen selten bei Menschen und das nun schon zweimal erwähnte Ableben des Herrn Störtebeker wurde so ganz gerichtsfest m.W. auch nicht dokumentiert.
besoffen. - und Tür wieder zu und weg. An ‚tot‘ denkt man da
nicht unbedingt. Aber vielleicht an krank und hilfebedürftig?
Du bist gesetzlich nicht verpflichtetet zu prüfen, ob die
Person noch Lebenszeichen von sich gibt.
Bei hilflosen Personen? Wie wäre es mit unterlassener Hilfeleistung?
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Hallo,
nachdem Du hier bei wer-schwafelt-was.de schon diverse Spaßantworten bekommen hast, nun die kurze wie einfache Antwort auf Deine Frage:
Würde sich dieser jemand eigentlich strafbar machen?
wenn der jemand unzweifelhaft tot ist: nein.
Gruß
C.
voraussetzbaren Lebenserfahrungen den Vorwurf gefallen lassen,
zumindest ansatzweise den vollendeten Fall eines
Tötungsdeliktes nicht angezeigt, sondern aus niederen
Beweggründen verschwiegen zu haben.
Wie sollte denn dieser Vorwurf begründet sein? So rein
strafrechtlich, meine ich.
Moin,
Wikipedia sagt: ‚Eine Pflicht zur Anzeigeerstattung bereits begangener Straftaten besteht für Privatpersonen von Gesetz wegen nicht.‘
Da bin ich einem Rechtsirrtum, indem ich dachte, man müsse Straftaten, von denen man Kenntnis erlangt hat, anzeigen, aufgesessen. Das kann passieren. Ist in diesem Thread nicht so schlimm, da er zu dem Zeitpunkt ohnehin ins Unernste abgeglitten war bzw. von vornherein nicht so ernst gemeint war.
Das geschieht ausgesprochen selten bei Menschen und das nun
schon zweimal erwähnte Ableben des Herrn Störtebeker wurde so
ganz gerichtsfest m.W. auch nicht dokumentiert.
Herr Störtebecker hat sich weniger in Bahn- sondern in Schiffshäfen umher getrieben. Insofern ist dein Vergleich zurückzuweisen.
Da bin ich einem Rechtsirrtum, indem ich dachte, man müsse
Straftaten, von denen man Kenntnis erlangt hat, anzeigen,
aufgesessen.
Das beste ist: man muß - von wenigen Ausnahmen abgesehen - noch nicht einmal anzeigen, wenn man von geplanten Straftaten erfährt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__138.html