Folgender fiktiver Fall: eine GmbH sagt im Jahr 2003 ihrem Geschäftsführer-Alleingesellschafter eine Pensionszusage zu und zahlt einen hohen Einmalbetrag in eine Kapital-Lebensversicherung ein, die ab dem 65. Lebensjahr im Jahr 2037 ausbezahlt wird
Im Jahr 2013 geht es der Gesellschaft schlecht, der Geschäftsführer-Alleingesellschafter plant als Angestellter anderweitig tätig zu werden und die GmbH aufzulösen.
Wie kann mit der Lebensversicherung / Pensionszusage umgegangen werden ? Welche Möglichkeiten gibt es und welche sind sinnvoll, vor allem, um steuerlich nicht in eine ungeplante Falle zu stolpern ?
=HALLO()
Da fragt der fiktive GF seinen Steuerberater. Wenn er zurzeit keinen hat sucht er sich einen. Fehler bei solchen Dingen können sehr schnell teuer werden. Die paar Kröten ür den Steuerberater sind da eine sinnvolle Investition.
=TSCHÜSS()
Danke für die Antwort, so schlau war der fiktive GF auch schon vorher.
Der Steuerberater schlägt hier vor, ein Gutachten über ein Exitverfahren erstellen zu lassen - und das gibt es leider nicht für „ein paar Kröten“ sondern verschärft die angespannte Lage der Gesellschaft weiter.
Die Frage nach sinnvollen Lösungen würde sich beispielsweise auch stellen, wenn die Gesellschaft
Insolvenz anmelden würde - was passiert dann ?
Tschüssikowski !
=HALLO()
Die Frage nach sinnvollen Lösungen würde sich beispielsweise
auch stellen, wenn die Gesellschaft
Insolvenz anmelden würde - was passiert dann ?
Normalerweise sind ja die Ansprüche des Mitarbeiters soweit abgesichert, dass eine Pensionszusicherung auch nach Insolvenz bestehen bleibt. Aber im Einzelfall muss man gucken, was da gemacht wurde.
=TSCHÜSS()
o.k., aber gefragt wurde ja nicht nur nach der Zusage, sonern auch nach der Rückstellung bzw. (Rückdeckungs ? Direkt ?) Versicherung und nicht der Zusage.
Wenns eine Rückdeckungsversicherung ist, wäre sie (spätestens bei Insolvenz ) aufzulösen, der Rückkaufswert ist aber steuerpflichtiger Zufluss.
Wenns eine Direktversicherung ist (nach der Frage eher nicht), kann man sie dem GF mitgeben. Da der Wert aber mutmasslich für die erdiente Zeit viel zu hoch ist, muss er den Rest versteuern.
Wer hat diese Altersversorgung verkauft/empfohlen/darüber beraten ? Der sollte je nach genauer Ausgestaltung am besten was dazu sagen können. Das geht über den steuerlichen Aspekt hinaus.
Viel Glück
Barmer … mehr auf http://w-w-w.ms/a4c5km