Was tun mit vermutlich dementer Nachbarin?

Folgende Situation: eine (vermutlich demente) alte Frau klopft oder klingelt nächtens immer wieder bestimmte Nachbarn aus den Betten, weil sie (als Einzige von 11 Hausbewohnern) von denen Lärm zu hören glaubt. Diese Nachbarn liegen aber friedlich schlafend in ihren Betten und kein Lärm dringt nach außen. Zudem geht besagte alte Frau hin und versucht wiederholt(weil sie sich vermutlich in der Wohnungstür vertut) die Tür der Nachbarn mit ihrem Schlüssel zu öffnen. Mittlerweile haben die Nachbarn Probleme die Tür auf- und abzuschließen, das Schloss funktioniert nicht mehr richtig, ein Schlüssel mußte schon ersetzt werden (weil er aufgrund wiederholter Schwergängigkeit des Schlosses irgendwann verbogen war). Der Sohn der alten Frau leugnet, daß die Probleme mit dem Schloss von seiner Mutter verursacht sind. Sie hätte sich nur einfach vertan, die Nachbarn sollten sich nicht aufregen, sie komme gar nicht mit ihrem Schlüssel in das Schloss der Nachbarn (Anmerkung: ganz kommt sie mit ihrem Schlüssel auch nicht rein, aber geschätzte 1-2 mm schon und die machen Probleme, weil das Schloss immer schwerer geht). Die alte Frau weigert sich zum Arzt zu gehen. Was kann man tun? Kann man, auf Kosten der alten Frau, ein neues Schloss einbauen lassen?

Hallo Limu
-so wie ich die situation hier lese hat die vermutlich demente Frau noch ein Sohn.
Ebenso gehe ich davon aus dass schon Gespräche mit dem Sohn der älteren Frau geführt worden sind, die aber zu keiner Abhilfe des problems bei getragen hat, ebenso streitet der Sohne eine Krankheit seiner Mutter ab.
Sie sollten sich nun mit ihrem Vermieter in Verbindung setze und Ihrem Vermieter diese Situation schildern. Der wiederrum muss sich an die Frau sowie an deren Sohn machen um diese lästige Situation zu klären. Sollte ihr Vermieter sich dagegen streuben, sich mit der Mieterin sowie deren Sohn in Verbindung zu setzen,oder führt ein Gespräch zu keinem Erfolg müssen Sie dieses schriftlich fixieren und den Vermieter per Einschreiben zukommen lassen. Bitte vergessen Sie hiermit nicht, eine Fristsetzung zu setzen. Eine Frist von 4 wochen ist hier angepasst.
Nach diesen 4 Wochen können Sie eine Mietminderung von gesetzlich 10-15% Ihres Nettonietbetrages ( Kaltmiete ) geltend machen.
Die Kosten des Schlosses können Sie nicht auf den Sohn der alten Frau abwägen, da Sie keinen Beweis für die Beschädigung des Schlosses durch die alte Frau.

Normal müsste Ihr Vermieter,eine Untersuchung der alten Frau auf eine Denenz-Erkrankung verlangen, hier muss der Sohn der alten Frau helfen. Sollte eine Demenz festgestellt werden, kann und darf die alte Frau nicht mehr alleine Leben und muss entweder von Sohn, oder in einem Pflegeheim gepflegt werden.

Hallo TSK-Konstruktion,

Danke für die Antwort.
Die Nachbarin (85) hat einen Sohn (ca Mitte 50) der mit ihr zusammen in einer Wohnung lebt, aber (im Schichtdienst) berufstätig ist. Eine mögliche Erkrankung seiner Mutter leugnet er zwar nicht, aber da sie nicht zum Arzt will beugt er sich dem. Sie vertue sich halt einfach, was soll’s. Sie hätte sich entschuldigt, also sollten sich die Nachbarn nicht aufregen. Sorge der Nachbarn ist, dass die alte Frau auch mal Anderes vergessen könnte (z. B. Herd aussschalten)…
Der Vermieter der alten Frau und ihres Sohnes ist ein anderer als der, der Nachbarn. An wen sollten die Nachbarn sich wegen der Untersuchung wenden? Wegen der Mietminderung an den eigenen Vermieter, das ist klar, aber auch wegen der Untersuchung?
Darf der Sohn weiterhin im Schichtdienst tätig sein, sofern er keinen anderen mit der Betreuung der Mutter beauftragt oder muss immer Jemand bei ihr sein (sie beaufsichtigen wie ein kleines Kind)?
Liebe Grüße,
Limu

Da du wohl nicht nachweisen kannst, dass die alte Dame dein Schloss kaputt gemacht hat:
neuen Zylinder kaufen, aus.

Ansonsten forderst du die Kosten von ihr ein, was aber sicherlich schwierig wird, wenn sie nicht zahlen will oder kann.

Wenn die Frau tatsächlich so krank ist, braucht sie wohl Hilfe (kann das selbst aber nicht mehr erkennen). Du könntest als besorgter Nachbar mal das Amtsgericht darauf hinweisen, dass sich die Dame selbst nicht mehr helfen kann. Ein Amtsarzt prüft dann, ob ggf. ein Betreuer für die Frau notwendig ist.

Solltest dir aber überlegen, wie die Situation ist. Vielleicht rettest du der Frau das Leben, aber der Sohn etc. wird mächtig sauer auf dich sein…

Hallo Limu
Der Sohn der alten Dame kann natürlich sein Schichtdienst fortführen, solange er seine Mutter nicht unbeaufichtigt lässt. Wie Sie schon erwähnt haben kann die Frau den Herd angeschaltet lassen oder fast gar eine Kerze anzünden und diese vergessen, wie dies ausgehen kann wissen wir beide genau.
Allerding können Sie ja versuchen mit den Sohn eine einverständliche Lösung zu finden, diese kann auch so aussehen dass die Frau von Hausbewohnern kostenpflichtig beaufsichtigt wird, hier gibt sogar der Staat Kapital hinzu, da eine demente Frau ein Pflegefall der Stufe 2 ist und somit ein Pflegegelt in Höhe von ca. 900 € besteht, könnte der Sohn dieses Geld verwenden um ein oder zwei Hausbewohner, je nach Vereibarung zur Beaufsichtigung seiner Mutter zu beauftragen.
Sollte hier jedoch keine einvernehmliche Lösung gefunden werden so müssen sie über Ihren Vermieter Druck auf den Sohn ausüben. In diesem Fall wo mehrere Vermieter ein Haus besitzen und dieses als Mietwohnungen vermieten, ist es deren Pflicht das eine Zufriedenheit der Mieter besteht.

Sollte dies jedoch nicht erreicht werden, steht Ihnen eine Mietminderung wie beschrieben zu.

Grüße TSK

Hallo, die Regelung dieser Angelegenheit obliegt nicht den Mietrn. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, der soll für Abhilfe sorgen.

MfG U. Behrend

Mon Limu,
ich bin auf diesem Gebiet kein Experte und habe nur „Normalwissen“.
Könnte mir jedoch vorstellen, hier jeder Hausmitbewohner einen Hinweis an die Betreuungsbehörde geben kann, die dann durch einen Arzt die Dame untersuchen läßt.

mfG d Ruchhöft

Hallo,

m.E. ist dies eine Rechtsfrage zwischen den betroffenen Parteien. Das geschilderte Problem kann nur bedingt von der Hausverwaltung geklärt werden, man müsste einmal mit dem Verwalter sprechen.

Es gibt bestimmte Bedingungen, wonach man gegen Miteigentümer (keine Wohngeldzahlungen, unerträgliche Lärmbelastung etc.) vorgehen kann, aber dies endet dann mit dem Entzug des Wohneigentums.

MfG
rheinbahnerin

Ein neues Schloss kann man einbauen, aber nicht auf Kosten der Nachbarin.Es sei denn es liegen handfeste Beweise vor.
Die Hausverwaltung/ Vermieter sollte in diesem Fall eingeschaltet werden und von den Vorfaellen in Kenntnis gesetzt werden. Bestenfalls schriftlich im Namen der Hausgemeinschaft mit allen Unterschriften der betroffenen Mieter.
Dieser wird sich dann mit der stoerenden Nachbarin in Verbindung setzen und ggf. auch die Sache mit dem zu erneuernden Schloss regeln.
Zum Arztbesuch zwingen geht nicht, da sollte man mit dem Sohn reden, dass dieser sich darum kuemmert.
Viel Glueck.

n denen

Lärm zu hören glaubt. Diese Nachbarn liegen aber friedlich
schlafend in ihren Betten und kein Lärm dringt nach außen.
Zudem geht besagte alte Frau hin und versucht wiederholt(weil
sie sich vermutlich in der Wohnungstür vertut) die Tür der
Nachbarn mit ihrem Schlüssel zu öffnen. Mittlerweile haben die
Nachbarn Probleme die Tür auf- und abzuschließen, das Schloss
funktioniert nicht mehr richtig, ein Schlüssel mußte

vert
mm schon und die machen Probleme, weil das Schloss immer

schwerer geht). Die alte Frau weigert sich zum Arzt zu gehen.
Was kann man tun? Kann man, auf Kosten der alten Frau, ein
neues Schloss einbauen lassen?

Sorry kann ich dir leider nicht weiterhelfen.