Was tun nach einer einstweiligen Verfügung?

Mein Bruder bekam gestern vom Amtsgericht ein Schreiben mit dem Inhalt, dass eine Richterin vom Familiengericht eine einstweilige Anordnung wegen Dringlichkeit ohne mündliche Erörterung beschlossen hat. Die einstweilige Anordnung besagt, dass er sich 20 m vom Wohnort seiner ‚Exfamilie‘ fernhalten soll.

Der Brief besagt auch, dass sie in einem eheähnlichen Verhältnis lebten.

Er muss das richterliche Verfahren bezahlen, festgesetzter Streitwert 1500Euro.

Nun lebte er nicht mit der Frau, die einen Sohn und eine Tochter besitzt, (nicht von meinem Bruder), in einem eheähnlichen Verhältnis.

Er ist noch verheiratet, nur leben sie seit vielen Jahren getrennt.

Die neue Frau war seine Freundin.

Kann ein Gericht mal so eben eine neue Beziehung eheähnlich bezeichnen?

Das was er tat, war, sich von der Frau mit den zwei Kindern zu trennen.
Und leider sind sie nicht gut auseindergegangen. Die Frau machte meinen Bruder vor meiner Familie und Ihren Kinder schlecht. Und mein Bruder bedrohte sie per SMS.

Was kann er tun, um die Geschichte so schnell wie möglich zu vergessen und ohne Verlust von Geld? Er ist nicht rechtschutzversichert.

Lieben Dank im Vorraus

Mein Bruder bekam gestern vom Amtsgericht ein Schreiben mit
dem Inhalt, dass eine Richterin vom Familiengericht eine
einstweilige Anordnung wegen Dringlichkeit ohne mündliche
Erörterung beschlossen hat. Die einstweilige Anordnung besagt,
dass er sich 20 m vom Wohnort seiner ‚Exfamilie‘ fernhalten
soll.

Hallo,

ich habe leider keine Ahnung.
Ingeborg

Der Brief besagt auch, dass sie in einem eheähnlichen
Verhältnis lebten.

Er muss das richterliche Verfahren bezahlen, festgesetzter
Streitwert 1500Euro.

Nun lebte er nicht mit der Frau, die einen Sohn und eine
Tochter besitzt, (nicht von meinem Bruder), in einem
eheähnlichen Verhältnis.

Er ist noch verheiratet, nur leben sie seit vielen Jahren
getrennt.

Die neue Frau war seine Freundin.

Kann ein Gericht mal so eben eine neue Beziehung eheähnlich
bezeichnen?

Das was er tat, war, sich von der Frau mit den zwei Kindern zu
trennen.
Und leider sind sie nicht gut auseindergegangen. Die Frau
machte meinen Bruder vor meiner Familie und Ihren Kinder
schlecht. Und mein Bruder bedrohte sie per SMS.

Was kann er tun, um die Geschichte so schnell wie möglich zu
vergessen und ohne Verlust von Geld? Er ist nicht
rechtschutzversichert.

Lieben Dank im Vorraus

Hallo Annett,

wo wohnt denn Ihr Bruder? Es gibt Vereine, die sich um solche Justiz- oder Gewaltopfer kümmern und einem auch helfen, gegen den Beschluss vorzugehen. Eine Mitgliedschaft kostet nur 50 Euro im Jahr. In meinem Umkreis (Köln) gibt es den vafk-koeln.de und den efkir.de.

Viel Glück!

L G D e n n i s .

ausser zahlen kann er leider nichts tun.

LG

Hallo,

da ist nichts zu machen. Drohung über SMS ist ziemlich unklug, weil nachvollziehbar.
Das Gericht sieht nur die Drohung und damit, dass ggf. Gefahr in Verzug ist für die Frau und die Kinder und erlässt somit die einstweilige Verfügung.
Wenn er dagegen vorgehen will, hilft nur ein Anwalt, alles andere ist juristischer Selbstmord, weil zu kompliziert ohne detailliertes Wissen. Er müsste seine Ex in den Vorwürfen widerlegen, was ihm sicherlich nur schwer gelingen wird, zumal die SMS da ist.

Gruß,

twilight666

P.S.: bei Familienangelegenheiten würde eh keine Rechtschutzversicherung zahlen.

Hallo!

Ich weiss nicht, wie eng Ihr Verhältnis zu Ihrem Bruder ist, aber Sie sollten bedenken, ob er Ihnen immer so ganz die Wahrheit gesagt hat. Um eine einstweilige Verfügung zu erwirken, gehört schon so einiges und ein paar Drohungen per SMS reichen da (leider) nicht aus. Es wird mehr von seiner Seite vorgefallen sein.
Ein eheähnliches Verhältnis kann bedeuten, dass sie zusammen gewohnt haben. Es ist aber auch irrelevant, da man niemanden bedrohen darf, ob das Verhältnis nun eheähnlich war oder nicht.
Die Geschichte vergessen, kann er am ehesten, in dem er sichg an die Anordnung hält und sich auf keine Provokationen mehr einlässt. Zahlen müssen wird er.

Ihre Frage ist eine rein rechtliche und liegt nicht in meinem Aufgabengebiet, deshalb kann ich hier leider keine korrekte Auskunft geben.

Widerspruch einlegen, Rechtshilfe beanspruchen, je nach Finanzen Anwalt, Rechtschutz zahlt sowieso nie Scheidungsgeschichten, eheähnlich gilt nur bei Wirtschaftsgemeinschaft, also gemeinschaftl. Wohnung etc., Begründung einfordern.

Hallo,

also - wenn er mit dieser Frau zusammengelebt hat, kann man dieses Zusammenleben als eheähnlich bezeichnen. Egal, ob Dein Bruder und die Freundin verheiratet waren oder nicht.

Um die Zahlung der 1500,00 Euro wird er nicht herumkommen, er hat ja scheinbar was getan, was diese einstweilige Verfügung rechtfertigt. Wenn er den Zahlungsbescheid bekommen, sollte er um Stundung des Betrages bitten.

Alles Gute!

Micha

Hallo,

Er muss das richterliche Verfahren bezahlen, festgesetzter
Streitwert 1500Euro.

der Streitwert sind nicht die Kosten die er zahlen muss. Anhand des Streitwertes werden die Kosten in einem Prozentsatz berechnet.

Nun lebte er nicht mit der Frau, die einen Sohn und eine
Tochter besitzt, (nicht von meinem Bruder), in einem
eheähnlichen Verhältnis.

Er ist noch verheiratet, nur leben sie seit vielen Jahren
getrennt.

Die neue Frau war seine Freundin.

Kann ein Gericht mal so eben eine neue Beziehung eheähnlich
bezeichnen?

Ob eheähnlich oder nicht, spielt in der Sache erst mal keine Rolle.

Das was er tat, war, sich von der Frau mit den zwei Kindern zu
trennen.
Und leider sind sie nicht gut auseindergegangen. Die Frau
machte meinen Bruder vor meiner Familie und Ihren Kinder
schlecht. Und mein Bruder bedrohte sie per SMS.

Diese SMS ist die Basis für das Näherungsverbot. Mit der bedrohlichen SMS hat die Richterin genug in der Hand für die einstweilige Anordnung.

Was kann er tun, um die Geschichte so schnell wie möglich zu
vergessen und ohne Verlust von Geld? Er ist nicht
rechtschutzversichert.

Eine Rechtsschutzversicherung zahlt in den seltesten Fällen bei „Familienstreitigkeiten“.

Die Gerichtskosten und den gegnerischen Anwalt wird er wohl bezahlen müssen. Kosten dürften kaum höher als um die 400 Euro herum sein.

Gruß

Es tut mir sehr leid. aber hier kann ich ihnen nicht weiterhelfen, da ihre Fragen sehr komplex sind. Es bleibt mir nur ihnen beziehungsweise ihrem Bruder den Rat zu geben, sich bei einem Anwalt eine diesbezügliche Rechtsauskunft einzuholen ! mfg .

hmm… wie und was ein gericht bezeichnen kann weiss ich nich, aber drohungen haben ihre folgen für ihren bruder, dan kann er warscheinlich nichts maachen, er kann sich anwaltlich beraten lassen, kostet aber bestimmt geld, wenn er die kosten 1500 nicht zahlne kann kann er ja zum gericht direkt hingehen zu einem pfleger und dort darüber reden, vielleicht kann das heruntergeschraubt werden … mehr weiss icha auch nichts zu . sorry.

Es tut mir sehr leid, aber dazu kann ich leider keinen Rat geben.