Hallo,
ein Bekannter will seine Selbstständigkeit aufgegeben. Nun hätte er logischerweise auch kein Einkommen mehr. Die private Krankenkasse verlangt die Beiträge, die er nicht zahlen kann. Dazu lebt der arme Tropf in Trennung, muß Unterhalt zahlen für ein nichteheliches Kind und seine Frau, wohnt nun bei seiner Freundin. Abgesehen vom hohen Schuldenberg.
Fazit: er ist pleite. Das erwirtschaftete Geld reicht für den aufgenommenen Kredit, den Unterhalt ans Kind, seine Krankenkasse und die Miete. Sein „Futter“ zahlt die Freundin. Seine noch-Ehefrau (Scheidung koste ja - beide haben kein Geld) hat einen Mini-Job, wartet auf ihren Unterhalt.
Jetzt bleiben ihm noch folgende Optionen. Weitermachen, dann schnürt sich irgendwann der Mann sich selbst ab. Aufgeben und Privatinsolvenz anmelden (was bedeutet, das er sein Kind nicht bezahlen kann, weiter durch den dann Unterhaltsvorschuss in den Schulden versinkt und so weiter).
Kommt er automatisch wieder in die gesetzliche Krankenkasse bei Aufgabe des Geschäftes und ALG II? Was geht vor in welcher Reihenfolge: Unterhalt fürs Kind oder Unterhalt für Ehefrau?
Eben eine echte Katastrophe für den Mann. Zur Schuldnerberatung kann er gehen, dauert nach Anmeldung ja „nur“ noch etwa 3 Monate. Derweil hat er vielleicht den Gerichtsvollzieher im Haus.
Wichtig wären erst mal die gestellten Fragen.
Gruß,
Reiner
Hallo,
Fazit: er ist pleite.
Falls sein Geschäft als GmbH läuft muss er prüfen, ob er Insolvenz beantragen muyss. Insolvenzverschleppung ist Straftatbestand.
Falls sein Geschäft eine Einzelunternehmung ist, kommt alles in einen Topf. Zum Thema Privatinsolvenz gab es einen informaTIVEN Thrfad. Einfach mal lesen (lassen):
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Ciao maxet.
Hallo,
was seinen Krankenversicherungsschutz angeht, hat er das Recht sich bei seiner (noch)-Ehefrau kostenlos mitzuversichern - die muss dafür nicht
mal eine Zustimmung erteilen. Die Fsmilienversicherung gilt solange
kein Einkommen uéber 345,00€ hat und die Ehe noch nicht rechtskräftig
geschieden ist. Wenn er eine entsprechende Bescheinigung der gesetzlichen
Kasse seiner Privatversicherung vorlegt, muss diese ihn aus dem
Vertrag rauslassen.
Gruss
Günter Czauderna
Die offene Frage ?
Die offene Frage :
Was soll dieses Gewerbe noch bringen ausser Schulden ?
Der Knackpunkt an der Story wird der
Kindesunterhalt sein :
Da kann die Ex losrennen und ein Strafverfahren
wg. Unterhaltspflichtverletzung einleiten lassen.
Ansonsten : bei dieser Schilderung :
kann nur empfohlen werden, den Laden schnellstens
zuzumachen und sich um ein Arbeitsverhältnis bemühen !
Was die Ex angeht : ab zum Anwalt und Abänderungsklage
erörtern. KU wird sehr schwer, aber den Ehegattenunterhalt
angreifen.