Hallo,
mein Vater hat mir eine fondsgebundene Rentenversicherung übertragen. Die Police wurde im Jahr 2004 abgeschlossen, drei Jahresbeiträge hat mein Vater schon gezahlt und zwei sind noch zu zahlen.
Also welche Möglichkeiten habe jetzt?
Ich kann die beiden Beiträge selber zahlen, aber das ist mir das etwas zuviel und ich würde das Geld lieber woanders angelegt lassen.
Ich könnte die Versicherung kündigen und mir auszahlen lassen. Ich weiß, dass der Beleihungswert der Police etwas geringer ist als die Summe der drei eingezahlten Beiträge. Wie kann man von Beleihungswert auf den Rückkaufswert schließen?
Ich denke mal, der Rückkaufswert wird wohl etwas höher als der Beleihungswert sein, also weniger als bereits eingezahlt wurde, deswegen würde ich die Versicheung ungern kündigen.
Die Auszahlung wäre aber dann doch steuerfrei, denke ich mal, weil ja (noch) kein Gewinn erzeilt wurde?
Ich könnte die Versicherung beitragsfrei stellen. Verliere ich dann nicht den Steuervorteil, also muss ich dann nicht den Ertragsanteil versteuern, wenn die Versicherung ausgezahlt wird? Voraussetzung für die Steuerfreiheit sind doch eine Laufzeit von wenigstens zwölf Jahren und eine Beitragszahlung über fünf Jahre, dachte ich immer.
Der Sachbearbeiter von der Versicherung meinte, die Auszahlung wäre für mich trotzdem steuerfrei, auch wenn ich die letzten Beiträge nicht mehr bezahlen würde und die Versicherung beitragsfrei gestellt wird. Stimmt das?
Wird durch eine Beitrafsfreistellung der Wert der Versicherung durch irgendwelche Gebühren zusätzlich gemindert (also neben der Wertminderung wegen der nicht gezahlzen Beiträge)?
Die letzten beiden Beiträge könnte ich mir auch über ein Policendarlehen der Versicherungsgesellschaft finanzieren lassen.
Also wenn ich das richtig verstanden habe, werden bei fondsgebundenen Versicherungen bereits erworbene Fondsanteile verkauft und von dem Erlös der nächste Beitrag bezahlt? Die Gebühr dafür beträgt bei meiner Versicherungsgesellschaft drei Prozent eines ‚finanzierten‘ Beitrags.
Ist sowas denn sinnvoll? Von dem neuen Beitrag, der dann von dem Erlös gezahlt wird, werden ja sicherlich auch wieder irgendwelche Kosten und Gebühren abgezogen, sodass der Wert insgesamt sich verringert?
Außerdem hab ich gelesen, dass sowas dem Finanzamt gemeldet wird und es sein kann, dass die Versicherung am Ende dann doch nicht steuerfrei ausgezahlt wird.
Ich verstehe deswegen nicht so recht, wo bei einem Policendarlehen der Vorteil für mich sein soll.
Bei kapitalgebundenen Lebensversicherungen bekommt man über ein Policendarlehen wohl wirklich fremdes Geld, für das man
auch Zinsen zahlen muss, aber bei fondsgebunden anscheinend nicht.
Was ratet Ihr mir?
Vielen Dank für Eure Hile.