Was tun um Schadensfreiheitsrabatt zu behalten?

Hallo,

angenommen ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer kleinen GmbH ist jahrelang nur den Dienstwagen gefahren (auf die GmbH angemeldet), weil für Privatfahrten weitere Fahrzeuge in der Familie vorhanden sind.

Nun wird die GmbH aufgelöst, das Geschäftsauto verkauft und der Versicherungsvertrag gekündigt.

Natürlich plant die Person, in ein paar Jahren einmal wieder ein Auto zu kaufen (bis dahin reichen die Familienautos).

Kann der über den Firmenwagen „erfahrene“ SF-Rabatt irgendwie gerettet werden, um ihn später für ein Privatauto zu verwenden? Oder verfällt der bei Vertragsende auf jeden Fall?

Vielen Dank für jeden Tipp!

Viele Grüße
Frank

Hallo,

Kann der über den Firmenwagen „erfahrene“ SF-Rabatt irgendwie
gerettet werden, um ihn später für ein Privatauto zu
verwenden? Oder verfällt der bei Vertragsende auf jeden Fall?

Nach Verkauf des Firmenwagens den Firmen-SFR auf den GGF für eines seiner Privatfahrzeuge übertragen. Dadurch wird ein privater SFR frei, der kann sieben Jahre lang „aufbewahrt“ werden. Natürlich kann auch der Firmen-SFR sieben Jahre „aufbewahrt“ werden, aber es könnte für den Ex-GGF schwierig werden, mehrere Jahre nach Auflösung der Firma seinen Anpruch nachzuweisen.

Gruß

Nordlicht

Vielen Dank für jeden Tipp!

Viele Grüße
Frank

Hallo

Nach Verkauf des Firmenwagens den Firmen-SFR auf den GGF für
eines seiner Privatfahrzeuge übertragen. Dadurch wird ein
privater SFR frei, der kann sieben Jahre lang „aufbewahrt“
werden. Natürlich kann auch der Firmen-SFR sieben Jahre
„aufbewahrt“ werden, aber es könnte für den Ex-GGF schwierig
werden, mehrere Jahre nach Auflösung der Firma seinen Anpruch
nachzuweisen.

zuerst einmal sollte geklärt werden, ob der sf überhaupt der firma gehört. es besteht nämlich auch die möglichkeit, das dieser von einer anderen person in den versicheungsvertrag eingebracht wurde. dann kann nur diese bezugsberechtigte person - abhängig von den akb des vr maximal 7 jahre - über den sf verfügen. es gibt aber auch vr bei denen der sf nicht verfällt. es wird dann allerdings bei einem anderen vr der sf nicht angerechnet.

falls der sf auf die firma läuft, hast du nicht soviel zeit. dann solltest du dir wie oben beschrieben den sf übertragen lassen. bitte bedenke aber, dass dies bis maximal 1 jahr nach beendigung des vertrags geht. hier ist aber die frage, ob nicht der alte sf, der auf einem deiner auto´s läuft, durch die sf-übertragung verloren geht.

ich empfehle dir dringend dich mit deinem vr in verbindung zu setzen.

Danke für Eure Antworten!
Vielen Dank für Eure Antworten!

Werde das mal abklären. Die privaten Autos laufen nicht auf den GF, der hat derzeit auf seinen Namen kein Auto angemeldet…

Viele Grüße
Frank