Was tun, wenn Anwälte einen schlecht vertreten

Liebe Experten,

hiermit möchte ich kurz nachfragen, was man in einem bzw. nach einem Prozess tun kann, wenn man sich von einem Anwalt schlecht vertreten fühlt, weil:

  • dieser kaum auf den Prozess vorbereitet ist
  • Beweise, obwohl sie da sind nicht anbringt
  • Vergleiche vorschlägt, die für einen selbst noch schlechter sind als die Vergleichsvorschläge der Richter selbst (wobei dann der gegnersiche Anwalt sogar darauf aufmerksam macht, dass man mit dem neuen Vorschlag ja nichts gewonnen hätte)

In einem Prozess treffen ja viele Dinge auf einen ein. Die Situation ist ungewohnt und man verlässt sich auf seinen Anwalt - sonst hätte man ihn nicht hinzu gezogen.

Auch wenn es naheliegend ist, den Anwalt direkt auszutauschen. Mitten in einer Verhandlung stünde man dann ja direkt alleine dar … und hat ja ggfs. noch die Vorstellung, dass der eigene Anwalt einen sinnvollen Plan verfolgt, den man ggfs. selbst noch nicht ganz überblickt.

Was macht man jedoch, wenn sich nach der Verhandlung rausstellt, dass der Anwalt doch keinen Plan hatte und die Beweise, die man ihm zur Verfügung gestellt hat, doch nicht mit einbringt.

Beste Grüße,

Regina Krause

Sehr geehrte Frau Krause!

Was Sie da schreiben, ist Alltag mit Anwälten! In meinem
Buch „Das Abzockersystem-Scheidung auf Deutsch“ habe ich u.a. viele solche Fälle beschrieben und auch Lösungen kreiert. Auch viele andere Leser haben mir solche Fälle
und noch viel schlimmere gemeldet.

Natürlich muss ich auch Ihmnen leider eine erhebliche Mitschuld zusprechen! Wenn Sie in einer Verhandlung merken, der Vergleichsvorschlag Ihres Anwalts ist Mist,
schadet sogar, dann müssen Sie den Weg vorgeben, einschreiten! Der Anwalt darf nur als Eintrittskarte für das Gericht dienen, da in einigen Fällen, besonders familienrechtliche und ab OLG leider Anwaltspflicht besteht. Der Anwalt ist nur ihr Dienstleister. Wenn Sie sagen, spring, hat die Frage nur zu lauten:Wie hoch!!!
Sie hätten da eingreifen müssen! Nach der Verhandlung den Anwalt regresspflichtig machen, ist sehr schwierig, da die Sache auf fiktive Beweisführung hinauslaufen würde. Nämlich, wie hätte das Gericht entschieden, wenn Ihr Anwalt so oder so argumentiert hätte. Das können Sie nicht wissen, wie soll es ein Richter dann entscheiden? Deswegen halte ich Regressansprüche oder einen Anwaltswechsel ohne dessen Bezahlung für hoffungslos!Grundsätzlich sollten Sie Ihren Anwalt nur als Briefkastenadresse und Eintrittskarte verwenden, dann haben Sie den geringsten Schaden! Viel vorher im Internet recherchieren, dann können Sie gut vorbereitet die Schriftsätze vorgeben und vor Gericht das Ziel klar vorgeben!

Theoretisch könnten Sie wegen der mangelhaften Vorbereitung Ihres RAs ein standesrechtliches Verfahren einleiten, aber in der Praxis ist auch das hoffnungslos. Selbst wenn ein Anwalt durch Abzockerei und Prozessbetrug brilliert, wird eine Anwaltskammer da nicht einschreiten. Logisch, der finanziert doch als Mitglied die Anwaltskammer! Oder haben Sie schon mal einen Milchbauer gesehen, der sein eigenes Vieh schlachtet?

In diesem Sinne: Lernen Sie aus Ihren Fehlern!

MfG

Uwe Haferland