Was tun, wenn bei HERMES der Inhalt eines Paketes

Ich habe bei ebay ein Laptop verkauft und auch angegeben, dass ich es in der Originalverpackung schicke. Das habe ich auch getan. Aber auf dem Weg zur Käuferin, wurde das Paket geöffnet, und der Laptop wurde gestohlen. Eigentlich sind Hermes Pakete ja bis 500,-€ versichert, aber die stellen sich jetzt quer, weil der Karton Rückschluss auf den Inhalt des Paketes zuliess. Steht auch in Ihren AGB, aber die habe ich im Paketshop nicht gelesen, und ich habe mich auch nirgendwo mit den AGB einverstanden erklärt (muss man ja da auch nicht) Ich habe auch bisher einige Dinge in Originalverpackung weg geschickt, was bisher nie ein Problem darstellte. Also, ich denke, dass eigentlich bei jedem Paket die Gefahr besteht, dass der Inhalt geklaut werden kann. Was kann ich jetzt tun, weil die Käuferin natürlich ihr Geld wieder haben will. Aber den Laptop werde ich wohl nie wieder sehen, weil die von Hermes ja jetzt auch keine Anstalten machen, danach zu suchen. Weiss jemand Rat? Danke…

Hi
Ich würde niemals etwas in OVP mit der Post oder einem Anderen dienst verschicken. Die Verpackung ist nicht dafür geeignet. Konzipiert für Versand auf Palette im Verbund. Schmeisst du die OVP 1 Meter runter, ist der Lappi (oder Teile davon) hin. Schlimmer gehts nimmer, ich würde einen gekauften Lappi der so käme gar nicht erst annehmen.

Aber egal, ich denke die werden genau das was sie da sagen in ihren AGB verankert haben. Ich fände es auch ziemlich cheuert auf den Karton drauf zu schreiben was so wertvolles drin ist… Ich kann den Standpunkt (neben dem Unsicherheitsfaktor in OVP zu verschicken) durchaus nachvollziehen.
Aniki

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Danke für den Beitrag, aber das war keine Antwort auf meine Frage :frowning:

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Hi
was wolltest du hören? Huhu rufen und Lappi ist wieder da?
Laptop ist weg, Hermes Vers. zahlt nicht. Zeig Herkmes an, da ja vermutlich ein Mitarbeiter aufgrund des offensichtlichen Inhalts seine Finger nicht bei sich behalten konnte. Das kann aber in der Kette von der Annahmestelle bis zur Auslieferung nahezu jeder sein. Der Laptop wird nicht wieder auftauchen davon, ev. hast du ne innere Genugtuung. Mehr wird vermutl. nicht rumkommen.
Wir hatten ähnliches mit German Parcel. 4 Pcs komplett verschwunden. Ankam nur das Zubehörpaket was mit dem PC-Karton zusammengetaped war. Saudämlich… im nachhinein bedacht. Schon als der Fahrer den Schein auf das Anhängsel klebte hätte mir sein Plan klarwerden müssen.

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Hallo Judith,

zunächst einmal ist diese Frage wohl eher eine Rechtsfrage, also empfehle ich das Brett „allgemeine Rechtsfragen“.

Meine Einschätzung:

Grundsätzlich ist Hermes natürlich zu Schadensersatzpflichtig. Insofern der Nachweis erbracht werden kann, dass der Verlust in der Obhut Hermes geschah.

Das hier der Versender einfach „Pech“ gehabt hat ist natürlich völliger Quatsch.

Aber wie gesagt, um verlässlichere Auskunft zu erhalten —> Rechtsbrett.

Gruß
Richi

Hi,

Ich würde niemals etwas in OVP mit der Post oder einem Anderen
dienst verschicken.

Das ist schön, aber einem Privatversender nicht zuzumuten Luftpolsterfolie, Versandkarton, schwarze Stretchtfolie vorrätig zu halten und das ganze auf eine Einwegpalette zu zurren.

Die Verpackung ist nicht dafür geeignet.

Genau, das weiß der Fachmann (Hermes) und trotz diesem Wissen das Packet an.

Konzipiert für Versand auf Palette im Verbund. Schmeisst du
die OVP 1 Meter runter, ist der Lappi (oder Teile davon) hin.

Es geht um ein Paket.

Schlimmer gehts nimmer, ich würde einen gekauften Lappi der so
käme gar nicht erst annehmen.

Dein gutes Recht.

Aber egal, ich denke die werden genau das was sie da sagen in
ihren AGB verankert haben. Ich fände es auch ziemlich cheuert
auf den Karton drauf zu schreiben was so wertvolles drin
ist…

Der Karton kann ja nun auch alles andere enbthalten. Letztendlich auch nicht das Problem des Versenders, denn es handelt sich hier um Diebstahl.

Ich kann den Standpunkt (neben dem Unsicherheitsfaktor
in OVP zu verschicken) durchaus nachvollziehen.

Ich nicht.

Gruß
Richi

Hi

Das ist schön, aber einem Privatversender nicht zuzumuten
Luftpolsterfolie, Versandkarton, schwarze Stretchtfolie
vorrätig zu halten und das ganze auf eine Einwegpalette zu
zurren.

nu, hat das wer verlangt? die OVP in einem Karton mittig fixiert, der 10-15cm grösser ist und die hohlräume verfüllt reicht völlig. Wer nicht in der Lage ist sachgerecht zu verpacken soll es halt lassen (das verkaufen, an dem ein Versand gekoppelt ist).

Die Verpackung ist nicht dafür geeignet.

Genau, das weiß der Fachmann (Hermes) und trotz diesem Wissen
das Packet an.

du meinst die Trulla im Zeitungsladen? Haha.

Es geht um ein Paket.

eben, und ein Lappi in OVP, dem fehlt noch das Paket, das ihn schützt, z.B. vor Stürzen vom Band…

Schlimmer gehts nimmer, ich würde einen gekauften Lappi der so
käme gar nicht erst annehmen.

Dein gutes Recht.

danke…

Ich kann den Standpunkt (neben dem Unsicherheitsfaktor
in OVP zu verschicken) durchaus nachvollziehen.

Ich nicht.

tja…
Aniki

Moin,

nu, hat das wer verlangt? die OVP in einem Karton mittig
fixiert, der 10-15cm grösser ist und die hohlräume verfüllt
reicht völlig.

Naja, fragwürdig was eine geeignete Transportverpackung ist und meiner Meinung nicht die Aufgabe eines privaten Versenders dieses zu wissen.
Ist aber auch völlig egal, wenn ein Versandstück in der Obhut des Frachtführers beschädigt, verschwindet, etc. wird, haftet dieser auch für den entstanden Schaden.

Wer nicht in der Lage ist sachgerecht zu
verpacken soll es halt lassen (das verkaufen, an dem ein
Versand gekoppelt ist).

Anderer Ansatz: Wer nicht in der Lage ist zu transportieren sollte es sein lassen. Und das schlimmste, seine eigene Unfähigkeit auf andere abzuwälzen.

Die Verpackung ist nicht dafür geeignet.

Genau, das weiß der Fachmann (Hermes) und trotz diesem Wissen
das Packet an.

du meinst die Trulla im Zeitungsladen? Haha.

Ist völlig egal, wer im Namen „Hermes“ ein Packet annimmt. Die Argumentation wir haften nicht, weil die Trulla keine Ahnung hat finde ich grenzwertig. Davon mal abgesehen, gibt es ja auch die Möglichkeit nach der Annahme noch vom Frachtvertrag zurückzutreten (zumindest laut Hermes AGB).

eben, und ein Lappi in OVP, dem fehlt noch das Paket, das ihn
schützt, z.B. vor Stürzen vom Band…

Wieso? Wieviele Pakete sollen ein Paket schützen?

Ich kann den Standpunkt (neben dem Unsicherheitsfaktor
in OVP zu verschicken) durchaus nachvollziehen.

Ich nicht.

tja…

ups, falsch gelesen sorry. Ich kann den Standpunkt auch verstehen und auch das OVP nicht die beste Verpackung ist. Ich kann nicht verstehen, dass man sich einfach aus der Verantwortung stiehlt.

Hierbei geht es wohl um eine geeignete Umverpackung. Aber um zurück zur Ausgangsfrage zu kommen. Wenn das Paket im Besitz Hermes abhanden und noch schlimmer geklaut wird, wird Hermes auch Schadensersatz im Rahmen der gültigen Haftungsgrenzen leisten müssen.

Greets

Wenn es aber in den AGB so steht !
Hallo,

Ist aber auch völlig egal, wenn ein Versandstück in der Obhut
des Frachtführers beschädigt, verschwindet, etc. wird, haftet
dieser auch für den entstanden Schaden.

auch wenn das deine felsenfeste Meinung ist und du diese immer wieder kundtust: Wenn die AGB die Haftung in diesem Fall ausschließen, haftet der Frachtführer nicht. Das magst du noch so böse und ungerecht finden. Wenn es per AGB so vereinbart wurde, ist es eben so.

Und wenn der Frachtführer in seinen AGB festlegt, dass er nur für Sendungen, die in Rosa Tüll gewickelt sind, haftet, wäre dies auch zulässig.

Merke: Subjektives Gerichtigkeitsempfinden nicht gleich Anspruch.

Gruß

S.J.

Hallo, (Anrede)

Hermes Pakete ja bis 500,-€ versichert, aber die stellen sich
jetzt quer, weil der Karton Rückschluss auf den Inhalt des
Paketes zuliess. Steht auch in Ihren AGB, aber die habe ich im
Paketshop nicht gelesen, und ich habe mich auch nirgendwo mit
den AGB einverstanden erklärt (muss man ja da auch nicht)

Zusammenfassung: Du hast mit Hermes einen Transportvertrag geschlossen, dem die AGB (wie übrigens üblich und bei Hermes auch ausdrücklich vermerkt) zugrunde liegen. Du hattest keine Lust, keine Zeit etc. die AGB, die Vertragsbestandteil sind, zu lesen, zu verstehen etc. und forderst nun, dass der Transportführer haftet, obwohl dies vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen wurde?

Sicher musst du den AGB nicht zustimmen. Dann kommt aber auch kein Transportvertrag zustande. Es gilt Vertragsfreiheit in Deutschland. Keiner wird gezwungen, mit anderen Verträge abzuschließen. Oder war das in deinem Fall anders?

Gruß

S.J.

Hi

Naja, fragwürdig was eine geeignete Transportverpackung ist
und meiner Meinung nicht die Aufgabe eines privaten Versenders
dieses zu wissen.

nee, das sagt der gesunde Menschenverstand…

Ist aber auch völlig egal, wenn ein Versandstück in der Obhut
des Frachtführers beschädigt, verschwindet, etc. wird, haftet
dieser auch für den entstanden Schaden.

im Falle von Diebstahl ja grundsätzlich keine Frage, muss man aber dem Dieb den Inhalt noch schmackhaft machen?

Wer nicht in der Lage ist sachgerecht zu
verpacken soll es halt lassen (das verkaufen, an dem ein
Versand gekoppelt ist).

Anderer Ansatz: Wer nicht in der Lage ist zu transportieren
sollte es sein lassen. Und das schlimmste, seine eigene
Unfähigkeit auf andere abzuwälzen.

sorry, das ist eine Naturgewalt, wie Wetter, durch geeignete Kleidung kann man damit lenben. Alles andere ist bescheuert, denn man wird nass oder erfriert. Was nützt es dann bei Schrott zu jammern, man hätte es mit minimalem Aufwand und etwas Grips verhindern können. Das ist nicht MEIN way of packing.

Die Verpackung ist nicht dafür geeignet.

Genau, das weiß der Fachmann (Hermes) und trotz diesem Wissen
das Packet an.

du meinst die Trulla im Zeitungsladen? Haha.

Ist völlig egal, wer im Namen „Hermes“ ein Packet annimmt. Die
Argumentation wir haften nicht, weil die Trulla keine Ahnung
hat finde ich grenzwertig. Davon mal abgesehen, gibt es ja
auch die Möglichkeit nach der Annahme noch vom Frachtvertrag
zurückzutreten (zumindest laut Hermes AGB).

eben, und ein Lappi in OVP, dem fehlt noch das Paket, das ihn
schützt, z.B. vor Stürzen vom Band…

Wieso? Wieviele Pakete sollen ein Paket schützen?

EIN sinnvoll gepacktes die unzureichende OVP mit Inhalt. Nicht die Anzahl, das sinvolle Packen machts. Die OVP schützt vor gar nichts. Okay, ein Sofakissen was drauf fällt, ja… davor…

Ich kann den Standpunkt (neben dem Unsicherheitsfaktor
in OVP zu verschicken) durchaus nachvollziehen.

Ich nicht.

tja…

ups, falsch gelesen sorry. Ich kann den Standpunkt auch
verstehen und auch das OVP nicht die beste Verpackung ist. Ich
kann nicht verstehen, dass man sich einfach aus der
Verantwortung stiehlt.

wenn eine besteht natürlich… worüber reden wir hier? das mit der verpackung ist offtopic, drauf zu schreiben was drin ist ist dämlich. Dass sie Hermes anzeigen soll wenn da nichts läuft hab ich in meinem 2ten Posting geschrieben.

Hierbei geht es wohl um eine geeignete Umverpackung. Aber um
zurück zur Ausgangsfrage zu kommen. Wenn das Paket im Besitz
Hermes abhanden und noch schlimmer geklaut wird, wird Hermes
auch Schadensersatz im Rahmen der gültigen Haftungsgrenzen
leisten müssen.

siehe eins oben… die Verpackung ist ein nebenschauplatz, ich hab bisher (HiFi) IMMER Schrott in OVP bekommen. Daher mein Fazit: unzureichend um dem Transport stand zuhalten. Die Verpackung kann ICH (der Verpacker) beeinflussen, den Versand nicht, da kann nur hinterher gejammert werden. Was also macht Sinn? Doch nicht ne gute Verpackung etwa?

Aniki

Greets

Hallo Aniki,

das wird dann wohl eher zur Grundsatzdiskussion was eine geeignete Transportverpackung ist. Das werden wir beide und wohl auch nicht einig. Und natürlich bin ich soweit einverstanden, dass bei Verpackung der Grundsatz in der Art „Viel hilft Viel“ gelten sollte :smile:.

Da man sich aber in einer Grauzone befindet was denn nun ein geeignete Transportverpackung ist und auch der „gesunde Menschenverstand“ unterschiedlich stark ausgeprägt ist, ist selbstverständlich der TU in der Pflicht einen Transport abzulehnen.

Es kann ja nicht sein, sich auf unggeinete Verpackung zu berufen wenn es zu spät ist.

Gruß
Richi

Hallo Steve,

habe jetzt mal nachgeschaut, ich persönlich kann einen entsprechenden Passus in den Hermes AGB gar nicht finden. Wahrscheinlich auch inzwischen egal.

Es ist wohl nicht so das eine völlige Vertragsautonomie bei der Festlegung von AGB´s herscht.

auch wenn das deine felsenfeste Meinung ist und du diese immer
wieder kundtust: Wenn die AGB die Haftung in diesem Fall
ausschließen, haftet der Frachtführer nicht. Das magst du noch
so böse und ungerecht finden. Wenn es per AGB so vereinbart
wurde, ist es eben so.

Demnach ist es also möglich AGBs in der Form zu gestalten, dass man nicht für Verlust und Beschädigung haftet?

Und wenn der Frachtführer in seinen AGB festlegt, dass er nur
für Sendungen, die in Rosa Tüll gewickelt sind, haftet, wäre
dies auch zulässig.

Das möchte ich bezweifeln.

Aber vielleicht auch eher ein Diskussion für das Rechtsbrett.

Gruß

Hi

Da man sich aber in einer Grauzone befindet was denn nun ein
geeignete Transportverpackung ist und auch der „gesunde
Menschenverstand“ unterschiedlich stark ausgeprägt ist, ist
selbstverständlich der TU in der Pflicht einen Transport
abzulehnen.

dazu müsste der TU jede Verpackung entweder Röntgen, oder sie wieder entpacken… nicht praktikabel. Ich bleibe bei der Ansicht das NUR der Verpacker verantwortlich für eine sachgerechte Verpackung sein kann, vor allem wenn er es immer billig transportiert haben will. Wenn ich dafür zahle gibt es auch TU die ohne umzuladen von Tür zu Tür bringen. Da die TU immer billiger sein solen muss der Verpacker leider mitdenken…

Es kann ja nicht sein, sich auf unggeinete Verpackung zu
berufen wenn es zu spät ist.

ich denke er kann es, denn er ist nicht für die Unfähigkeit der Verpackenden verantwortlich und kann nicht jede Sendung überprüfen… ich finde dieses Verantwortung schieben echt peinlich, der Verkäufer hat für ein intaktes ankommen zu sorgen, durch eine sachgerechte Verpackung die auch den übelsten Transport übersteht… meine ich, und ICH tue es. du kannst dir gernen meine Feedbacks anschauen, meine Verpackungen werden in nahezu jeder erwähnt…
Aniki

Gruß
Richi

So, ich würde Euch (vor allem die, die meinten, ich wäre schön blöd) gern darüber informieren, wie der Fall ausgegangen ist:

Nachdem ich einen „netten“ Widerspruch bei Hermes eingelegt hatte, wurde mir letzte Woche ein Verrechnungsscheck über die Verkaufssumme und ein Entschuldigungsschreiben zugesandt.

Das nur dazu - man darf sich eben nicht alles gefallen lassen.
Danke für Eure Beiträge

Gruß

Jule