Was, wenn das Finanzamt Geld für etwas will, das es nicht gibt?
Ich hatte eine GbR, die ich 2014 abgemeldet habe. Letztes Jahr (2016) bekam ich einen Feststellungsbescheid für 2015 für die GbR. Normalerweise wird dem Finanzamt eine Gewerbeabmeldung automatisch vom Gewerbeamt übermittelt, was hier anscheinend nicht passiert ist (oder es ist passiert, wurde aber nicht ins System eingetragen). Jedenfalls konnte ich nachweisen, dass es die GbR in dem Zeitraum, für den ich Steuern zahlen sollte, nicht mehr gab und habe Einspruch eingelegt. Dieser Einspruch war leider nicht fristgerecht, weswegen das Finanzamt nun versucht, den Bescheid für gültig zu erklären.
Ich könnte verstehen, wenn ich eine Strafe zahlen soll für den verspäteten Einspruch. Aber ich glaube immer noch, dass es nicht rechtens ist, für etwas zahlen zu müssen, dass es nachweislich nicht gibt.
Kann mir jemand hierzu einen rat geben?