Was tun, wenn das Finanzamt einen Feststellungsbescheid schickt für ein Unternehmen, das es nicht mehr gibt?

Was, wenn das Finanzamt Geld für etwas will, das es nicht gibt?

Ich hatte eine GbR, die ich 2014 abgemeldet habe. Letztes Jahr (2016) bekam ich einen Feststellungsbescheid für 2015 für die GbR. Normalerweise wird dem Finanzamt eine Gewerbeabmeldung automatisch vom Gewerbeamt übermittelt, was hier anscheinend nicht passiert ist (oder es ist passiert, wurde aber nicht ins System eingetragen). Jedenfalls konnte ich nachweisen, dass es die GbR in dem Zeitraum, für den ich Steuern zahlen sollte, nicht mehr gab und habe Einspruch eingelegt. Dieser Einspruch war leider nicht fristgerecht, weswegen das Finanzamt nun versucht, den Bescheid für gültig zu erklären.
Ich könnte verstehen, wenn ich eine Strafe zahlen soll für den verspäteten Einspruch. Aber ich glaube immer noch, dass es nicht rechtens ist, für etwas zahlen zu müssen, dass es nachweislich nicht gibt.
Kann mir jemand hierzu einen rat geben?

Doch, genau das passiert z.B. beim Mahnbescheid, den man nicht beachtet und einfach laufen lässt, weil man ihn für unberechtigt hält.
Letztlich prüft nämlich niemand (Gericht) ob die Forderung zu Recht bestand, es geht rein formal und man wird zur Zahlung verurteilt.

…wenn ich jemandem eine Rechnung schicke für etwas, das er nicht bestellt hat und dieser meldet sich nach der regulären Frist, kann ich doch auch nicht darauf bestehen, dass derjenige zahlt, oder?
Ich verstehe ja, dass es aufwändig ist, diese Rechnung dann aus meinem System zu kriegen, aber das ist ja dann nicht die Schuld des Rechnungsadressaten.
Ich habe einen Artikel gefunden, der bestätigt, dass es möglich ist auch nach Fristende einen Einspruch gültig zu machen, wenn der Fehler nachvollziehbar ist. Und das ist er ja.

Das ist ja prima für dich!

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…trotzdem weiß ich nicht, wie ich vorgehen soll, denn ich habe bereits bewiesen, dass die Grundlage für den Bescheid nicht gegeben war.
Ich sehe das so: das Finanzamt hat einen Fehler gemacht (den Bescheid) und ich habe einen Fehler gemacht (nicht fristgerechter Einspruch): wie schaffe ich es, dass jeder nur für seinen eigenen Fehler gerade stehen muss und ich nicht alles ausbaden muss?

Die versuchen nicht, den für gültig zu erklären - er ist es.
Wenn ein Bescheid rechtskräftig ist, dann ist er rechtskräftig - da ist nix dran zu rütteln.
Darum sollte man die angegebenen Fristen für Rechtsmittel auch einhalten und nicht, nach dem Motto „interessiert mich nicht mehr“ den Kopf in den Sand stecken.

Es geht hier um eine verpasste Frist - die du verpasst hast.
Anderer Fall - nicht vergleichbar

Wenn du alles besser weißt, als die Experten, musst du gegen den Bescheid, klagen.
Zuständig ist das Finanzgericht.
Viel Spaß

…das mit der Frist verstehe ich ja, aber dem Bescheid fehlte jegliche Grundlage. Wie kann er auf einmal rechtskräftig werden durch meinen verspäteten Einspruch?

Wie kann etwas rechtskräftig sein, wenn die Grundlage bereits falsch ist? Dir GbR gab es doch gar nicht mehr! Wie schon gesagt: ich kann doch auch nicht irgend jemandem eine Rechnung schicken für etwas, das er nicht bestellt und erhalten hat und dann darauf bestehen, dass er zahlt, weil er sich eine Woche zu spät meldet. Kann ich da nicht mit einer Strafe davon kommen (fürs zu späte Melden) statt den vollen Betrag, dem die Grundlage fehlt (was nicht mein Verschulden ist) zu begleichen?

Ich weiß es ja nicht besser, deshalb frage ich ja. Fakt ist aber: das Finanzamt hat einen Fehler gemacht und ich habe danach einen Fehler gemacht. Das will ich auch nicht bestreiten. Ich würde auch bereitwillig eine Strafe dafür zahlen. Ich verstehe nur wirklich nicht, wie man für etwas belangt werden kann/soll, das nicht existiert. Würde es sich um einen Betrag handeln, den ich bezahlen könnte, würde ich allein um meine Ruhe zu haben, sogar zahlen, aber ich habe ein Einkommen von 400,- Netto im Monat und beziehe keine weitere staatliche Hilfe.

Weil der Einspruch nur innerhalb der Einspruchsfrist möglich ist. Den Bescheid bekommst du nicht so einfach aus der Welt. Stell am besten einen Antrag auf Erlass der daraus resultierenden Steuer aus Billigkeitsgründen. Stell dabei auch deine wirtschaftliche Situation dar.

P.S.: Was ist eigentlich mit den anderen Beteiligten?

Das habe ich Dir doch mit dem Beispiel „Mahnbescheid“ versucht zu erklären.
es geht.
Auch unberechtigte Forderung wird so einmal rechtskräftig eintreibbar.

Danke für den Rat! …der andere GbR-Beteiligte hat nichts erhalten: anscheinend wurde seine Auflösung der GbR dem Finanzamt ganz regulär angezeigt.

Wie ist die GbR denn aufgelöst worden? Gab es eine Schlussbilanz? Gab es zwischenzeitlich Post vom Finanzamt? Was ist mit dem(n) anderen Gesellschafter(n)?
So ganz kann ich die Geschichte nicht glauben. Mal eben eine GbR auflösen und das Gewerbe abmelden geht nicht. Der Jahresabschluss bzw. Aufgabeabschluss für 2014 ist gemacht worden? Für 2015 hat das Finanzamt mindestens 2 Aufforderungen für den Jahresabschluss geschickt. Einfach so ein Festsetzungsbescheid kann ich mir nicht vorstellen.
Wenn der Steuerpflichtige denkt, dass mit einer Gewerbeabmeldung alles getan ist und die Post vom Finanzamt nicht mehr beachtet, Pech gehabt.

Data

Nö.

Im Jahr der Beendigung der GbR wurde diese nicht ordentlich erklärt oder belegt. Im Folgejahr wurde keine Feststellungserklärung abgegeben, so dass die Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 AO geschätzt wurden - das steht mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf dem Feststellungsbescheid, der übrigens gegen alle Beteiligten wirkt, auch wenn er nur dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Empfangsbevollmächtigten zugeht.

Die übrige Vorgeschichte, die vielen Erinnerungen und Aufforderungen zur Abgabe der Steuererklärung, die zuletzt zu der Schätzung geführt haben, lässt Du wohlweislich weg.

Aber genau wie die unvollständige Steuererklärung im Vorjahr ist das bisherige Totstellen gegenüber allen Bitten des Fiskus Grundlage für den zuletzt dann ergangenen Feststellungsbescheid.

Dass dieser offenbar nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, könnte übrigens mit der Vorgeschichte der GbR und ihrem Umgang mit steuerlichen Pflichten zu tun haben - muss freilich nicht, es ist wohl auch Mode geworden, „geschätzte“ Bescheide ohne Vorbehalt der Nachprüfung zu erlassen. Wenn Du mal schaust, was da steht, weißt Du gleich mehr drüber.

Schöne Grüße

MM

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