Hallo ihr Lieben,
Nehmen Wir an A, B und C leben zusammen in einer WG, die aus Freundschaft gegründet wurde.
A ist Hauptmieter, B und C sind seine Untermieter.
Es gäbe ein WG-Konto, das aber über B läuft. C hat eine Vollmacht, die aber in 2015 erlischt.
Es gäbe einen geldlichen Vorteil, da A und C sich bezüglich einer Art Müllmanagement in Absprache mit dem Vermieter (über Hauptmieter stehend) betreiben. Dafür gibt es eine mündliche Absprache. Mit Vermieter, sowie für Untermieter und Hauptmieter. Es ist nichts vertraglich geregelt. Diese Regelung erspart jedem der Mieter 10€ Miete. So werden jeden Montag von jedem 10€ weniger und gesamt an die Vermieter 30€ weniger überwiesen.
Nach 1 1/2 Jahren kommen erst Differenzen zwischen A und B, da sich A in B verliebt und es zu ständigem Streit kommt, da B diese Gefühle nicht erwidert. Die Konsequenz daraus ist, das A auszieht. B erklärt sich bereit, den Hauptmietvertrag zu übernehmen.
Strom und Rundfunkgebühren laufen ab hier über den neuen Hauptmieter B. Internetanschluss wurde ohne Absprache seitens C von A übernommen, dieser läuft ab hier auf C.
Nun käme aber das eigentliche Drama. C würde die Untermiete am 01.11. über einen Messenger im Internet kündigen „Ich ziehe am 01.12. dann aus“), dies will B nicht anerkennen und bittet um schriftliche Kündigung. Die schriftliche Kündigung liegt am 14.11. mit Wirkung zum 01.11. auf dem Küchentisch (laut Mietvertrag hat eine schriftliche Kündigung bis zum 03. des Monats vorzuliegen). B ist über diese Handhabung im allgemeinen nicht erbaut und sagt dies auch C, worauf C höchst wütend regiert.
Als B auch den Internetvertrag nicht übernehmen möchte, kappt C für B die Internetleitung (ausschließlich WLAN-Verbindung). Die Kosten für das Internet werden vom Konto von B abgezogen, obwohl C der Inhaber des Vertrages ist. Seitens C besteht keinerlei Vollmacht. Als B sagt, sie würde somit die Internetkosten zurückbuchen lassen, da sie keine Leistung für gezahlte Pauschale erhält, droht C mit der Niederlegung der Kosten wegen des Lastschriftrückzugs. Außerdem will C die von B „ersparten“ Kosten, die über das Müllmanagement erspart worden sind, zurück erstattet bekommen, weil er behauptet, nur er hätte sich um das Müllmanagement gekümmert. Auf Grund des Müllmanagements zahlte jeder Hauptmieter/Untermieter 10€ weniger. Hierzu gab es, wie bereits benannt, keine vertragliche Regelung auf keiner Seite. C ist der Meinung Aneu und C müssten von B jeweils 40€ zurück erstattet bekommen. Dies alles geschiet auf virtuellem Wege. B reagiert nun nicht mehr auch Nachrichten und Mails.
Alles ein bisschen verquer und ich kann diesen Fall schwer beschreiben. Aber wüsstet ihr, ob C in irgendeiner Weise eine rechtliche Handhabe hat?
Liebe Grüße!