moin,
angenommen man wohnt im ausland man hat zwei kinder die nach der trennung zusammen mit ihrer mutter und dem parter nach süddeutschland gezogen sind. man sieht die kinder max. 4 mal im jahr, öfters geht nicht, weil man in deren ferien arbeiten muss oder einfach nicht die 700 euro übrig hat um sie abzuholen und zurück zubringen…eigentlich alles prima bis ca vor einem jahr, da fingen die probleme an…erst so kleine stichelein wie; es wird "vorgeschrieben wann und wo die kinder abgeholt werden dürfen oder es wird eine stunde bevor die kinder abgeholt werden angerufrn (nach fast 900 km fahrt und 3 wochen vorlaufzeit) das man die beiden erst am nächsten tag abholen kann weil die eltern was vor haben was vor haben etc…d.h aber nicht, das der vater die kinder nicht sehen darf, er darf sie in süddeutschland besuchen nur er darf sie nicht zu sich nach hause nehmen…
…nu muss man entscheiden was am besten ist, denn man weiss nie wie und was die „eltern“ erzählen und wie die kinder beeinflusst werden… eine rechtsstreit um das umgangsrecht kostet geld und ist bestimmt nicht angenehm für die kinder, das jugendamt…an welches muss man sich wenden…wie soll man sich verhalten, zum wohle der kinder, denn um die geht es ja schliesslich.
gruss chris
Hallo,
wenn ein Umgangsberechtigter nachweisen kann, dass er laut Gericht/betreuendem Elternteil/Vergleich usw. das Kind am Tag X abholen kann und der betreuende Elternteil verweigert (verzögert, verhindert usw.) die Herausgabe des Kindes, hat er die Möglichkeit auf zivilrechtlichem (meist nicht beim Familiengericht) Weg die ihm entstandenen Mehrkosten beim betreuenden Elternteil einzuklagen. Uuuups, ist wohl ein Satz der mehrmals gelesen werden muss. Zur besseren Verständlichkeit hier zwei Urteile als Beispiel: http://www.carookee.com/forum/Zweitfrauen-VafK/48/BG… und http://www.carookee.com/forum/Zweitfrauen-VafK/48/Um…
Ob er die Kinder zu sich nach Hause nehmen darf hängt ab, was es bisher für Vereinbarungen/Beschlüsse oder ähnliches gegeben hat.
Wichtig ist dabei auch das Alter der Kinder und wo der Vater im Ausland lebt.
Für Besuche in Deutschland gibt es evtl. die Möglichkeit eine kostengünstige bis kostenlose Unterkunft bei http://www.betten-fuer-eltern.de zu finden.
Es ist das Jugendamt am Wohnort der Kinder zuständig. Evtl. ist es auch sinnvoll, sich mit einer örtlichen Väterorganisation (z. B. Väteraufbruch für Kinder = VAfK) in Verbindung zu setzen. Vielleicht kennen sie den zuständigen Sachbearbeiter beim Jugendamt und sind mit Tipps und evtl. als Beistand behilflich.
Wenn eine außergerichtliche Einigung - evtl. mit Hilfe des Jugendamtes oder eines Mediatoren - nicht möglich ist, sollte der Vater so schnell wie möglich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das Gericht wird in den meisten Fällen genaue Terminvorgaben machen und wo und wie und vor allen Dingen für wie lange die Kinder „zu übergeben“ sind. Ferienregelung und Regelung, was passiert, wenn ein Termin von der Mutter geändert oder gestrichen wird, nicht vergessen.
Umgangsrechtsverfahren sind, so lange kein Gutachten gemacht wird, meist nicht sehr kostenintensiv. Abhängig von seiner Einkommenslage, kann er u. U. auch Prozesskostenhilfe (der Staat übernimmt dann die eigenen Gerichts- und Anwaltskosten) bekommen.
Gruß
Ingrid