Hallo,
ich hatte bis 2012 eine Prepaid Karte der Firma Fonic. Aufladung erfolgte entweder via SMS mit Bankeinzug oder via Cash Card im Geschäft. Im Januar zeigte die SMS Kontostandabfrage auf einmal -300 Euro. Nach Rückfrage bei Fonic hieß es, meine Bank hätte rückwirkend die Lastschriften der letzten 3 Monate eingezogen. Eine Klärung konnte nicht herbeigeführt werden. Fonic schaltete dann ein Inkassounternehmen ein, da ich nicht bereit war zu zahlen und ein Mahnbescheid folgte. Auf den Vollstreckungsbescheid legte ich Widerspruch ein letztes Jahr im August 2012 (fristgemäß) und schrieb erneut Fonic an, dass ich dies nicht bezahle. Es kam keine Antwort. Das Inkassounternehmen bot mir dann eine Vergleichszahlung an, worauf ich antwortete, dass ich dies nicht bezahle, da Forderung nicht berechtigt ist. (Es gibt diesbezüglich auch Gerichtsurteile). Bis Juni diesen Jahres folgte nichts. Ich schrieb erneut Fonic und das Inkassounternehmen an, dass ich gern den Schuldtitel ausgehändigt haben möchte und die Eintragungen bei Schufa gelöscht werden sollen. Fonic reagierte wieder einmal nicht. Das Inkassobüro schrieb nun folgendes: " in obiger Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben und teilen Ihnen mit, dass der Schuldtitel nicht ausgehändigt werden kann, da dieser aufgrund Ihres Widerspruchs nicht erlassen worden ist. Des Weiteren teilen wir mit, dass keine Meldungen an Schufa-Holding oder andere Auskunfteien erteilt worden sind."
Ist damit der Sachverhalt beendet oder sollte ich noch etwas unternehmen?
Vielen Dank.
Guten Morgen, nach dem Stand der
Dinge ist der Vollstreckungsbescheid nicht rechtskräftig geworden, da Sie ja Einspruch eingelegt hatten.
Um sicherzugehen, könnten Sie beim zuständigen Amtsgericht rückfragen, ob der Mahnbescheid bzw. der Vollstreckungsbescheid in der Schuldnerliste stehen. Gegen eine Gebühr von € 10,00 können Sie sich bei der Schufa auch eine Auskunft über Ihre Eintragungen dort einholen.
Sollte die Sache dort entgegen der Angaben des Inkassobüros trotzdem eingetragen sein, wäre es Zeit, einen Rechtsanwalt damit zu befassen, denke ich.
Ganz allgemein versuchen Unternehmen wie Fonica etc. immer wieder, möglichst zu einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid zu kommen; oft arbeiten sie mit recht fragwürdigen Inkassounternehmen zusammen. Wenn man Widerspruch/Einspruch eingelegt hat, lassen sie es meist nicht auf einen Prozess ankommen. Ich selbst wurde von Ablegern von Unister Leipzig und anderen Abzockern wiederholt bedroht, in keinem Fall haben diese Leute einen Prozess riskiert. Freundliche Grüße
Peter Brückner, 21255 Königsmoor
Hallo,
also die Auskunft, die man gegeben hat scheint ja eindeutig. Die Schufa kannst Du um eine Selbstauskunft bitten. Dann zeigt sich schnell, was stimmt und was nicht.
Trotzdem würde ich klären, was die Bank zu der Rücklastschrift veranlasst hat, denn das scheint mir die entscheidende Frage zu sein.
Viele Grüße
Klaus Marwede
nach Aussage des Inkasso-Büros ist die
Angelegenheit erledigt. Hole Dir zu Sicherheit noch eine Schufa-Auskunft,
damit alles In Ordnung geht.
Gruß
M
Hallo und einen schönen Sonntag. Es ist gut, dass Sie gegen den Vollstreckungsbescheid in Widerspruch gegangen sind. Somit gibt es auch keinen Vollstreckungsbescheid und kann dann folglich aus nicht ausgehändigt werden. Hören Sie doch einfach auf, die Gläubiger bzw. Gläubigervertreter weiter zu kontaktieren. Hier kann nur noch durch die Gläubiger bzw. Gläubigervertreter eine Klage eingereicht werden. Da nun schon ein Jahr vorbei ist, denke ich mal, dass die auf die Nachfrage des Vollstreckungsgerichts nichts eingereicht haben und somit, nicht nachweisen können, dass die -Forderung rechtens war. Also warten bis was vom Gericht kommt, also eine Klage des Gläubigers ansonsten nicht mehr kontaktieren.
Sie können aber noch einmal im Jahr kostenlos eine Schufaabfrage über das Internet auslösen und somit sehen Sie, ob dies in der Schufa verankert ist. Sollte es so sein, dann können Sie unter Fristsetzung die Löschung beantragen, da es keinen gültigen Titel gibt. Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas helfen. Sollten noch Fragen sein, dann schreiben Sie mich ruhig an.
Gruß Steffi
Nö, ist doch erledigt.
Eventuell können die jetzt noch klagen…denke aber das werden die nicht tun.
Hallo,
ich sehe das genauso. Es gibt keinen rechtskräftigen Schuldtitel. Daher kann nicht gepfändet und kein Gerichtsvollzieher beauftragt werden etc… Offenbar hat die Gläubigerseite darauf verzichtet, den Anspruch in einem Gerichtsverfahren geltend zu machen. Das ist nämlich die Folge des Einspruchs. Dann kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, wo ein Richter urteilt, wenn die gegnerische Seite auf dem Anspruch bestehen bleibt. Das ist nicht passiert. Damit ist der Fall erledigt. Das Schreiben des Inkassobüros gut aufbewahren, als Beweis zur Sicherheit.
Viele Grüße
Micha
Da kann ich leider nicht helfen. Ich kann nur sagen, dass wenn Mahnbescheid beantragt wurde und Du Widerspruch eingelegt hat, ergeht kein Titel. Die Gegenseite muß nunmehr die Klage begründen. Tut sie dies nicht hat sich das Verfahren irgendwann erledigt.
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