Was tun wenn der Verein keine Satzung aushändigt?

Folgende Situation, seit zwei Jahren bekommen Neumitglieder, die alten Mitglieder scheint es nicht zu kratzen, keine Satzung ausgehändigt. Im Internet ist diese auch nicht über eine Webseite zu ersichten. Auf Anfrage bekommt man eine von 2002 aber angeblich gibt es eine Novelierung. Der Vorstand schweigt sich aus.

Hallo Grußloser,

das ist mir ja ein schöner Verein (Laden). Wenn sich der Vorstand nicht regt oder regen will, musst Du Dich zum Amtsgericht bemühen und dort Auskunft verlangen .
Zuständigkeit: § 55 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/55.html
Was ist einzureichen (Satzung ist dabei) § 59 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/59.html
Auskunft darüber § 79 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/79.html
Deine angesprochene Noveierung muss zur Wirksamwerdung ebenfalls ins Vereinsregister eingetragen werden § 71BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/71.html

Gruß

divo

Ich wundere mich über die Neumitglieder.

Als ich nach einigen Besuchen einem Verein beitreten wollte, hatten die sofort ein Beitrittsformular zur Hand.
Ich wollte aber zuerst die Satzungen lesen, bevor ich unterschreibe.
Das dauerte dann zwar einige Wochen, aber schließlich hatten sie doch ein Exemplar mit, und nachdem ich sie gelesen hatte, unterschrieb ich dann auch.

Würden eure Neuzugänge das genauso handhaben (also ohne Satzung nicht unterschreiben), wäre der Vorstand vielleicht eher bereit, das Papier herauszurücken - oder der ganze Verein würde anfangen Druck zu machen …

Zaunkoenigin

Hallo Taub,

Auskunft über die Mitgliederzahl steht Dir uneingschräkt zu.
Da gibt es ein Urteil des OLG Hamm
http://www.wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/306563
Wegen des Datenschutzes aber nicht die Adressen der Mitglieder.
Nachdem Du zu Auskünften berechtigtb bist, kannst Du dem Vorstand persönlich eine Klage androhen, wenn er sich nicht bewegt.

Gruß

divo

Einen herzlichen Gruß an Divo und alle anderen Weisen,
ich danke vielmals für die information. Ich war inzwischen im zuständigen Oberlandesgericht und die haben mit der Vereinseintragung (eine Blättersammlung von 1953 )nur noch den Kopf geschüttelt. Das der Vorstand nicht astrein funktioniert war mir schon klar. Ich suche jetzt nur noch möglichkeiten denen rechtlich einzuheitzen damit die langsam das Blatt abgeben. Mich würde nur noch interesieren ob der Vorstand in der Pflicht ist mir auskunft über die Anzahl der Mitglieder zu geben, unabhängig von der Mitgliederversammlung.

Gruß

TAUB

Vereinseintragung beim OLG ?

Ihr seid die Größten!!!
Vielen Dank