Was tun wenn ein Amt nicht reagiert ?

Hallo, ich habe mal eine allgemeine Frage zum Thema " „Bearbeitungszeit bei Ämtern und Behörden“.
Wie lange muss Otto Normalverbraucher warten, bis er z.B. vom Finanzamt auf einen Antrag (nein, nicht Lohnsteuer…)eine Antwort bekommt ? Wenn man z.B. auf eine Antwort in 2006 angewiesen ist, weil man diesen Antrag in 2007 nicht mehr stellen kann - wenn , mal angenommen, auch die Beamten adhoc keine Ahnung haben, und sich erst mal selber schlau machen müssen ? Es wäre für o.g. Otto Normalverbraucher auch noch interessant zu erfahren, ab wann und wie und wo man sich bei konsequenter Nicht-Reaktion ( mehrmaliges Nachfragen des Antragstellers vorrausgesetzt) eines Amtes, b.z.w. einer Behörde beschweren kann ?
Danke !

Hallo,
in der Regel hilft wirklich nochmaliges Nachfragen, u.U. auch beim Vorgesetzten. Auch persönliches Erscheinen hilft oft.

Zur Untätigkeitsklage gibt es verschiede Fristen; bei uns ist nach 3 Monaten eine Untätigkeitsklage zulässig, bei Finanzbehörden (laut Wikipedia) nach 6 Monaten.

Grüße, Jose

Zur Untätigkeitsklage gibt es verschiede Fristen; bei uns ist
nach 3 Monaten eine Untätigkeitsklage zulässig, bei
Finanzbehörden (laut Wikipedia) nach 6 Monaten.

hallo, zunächst gibt es untätigkeitseinspruch, des weiteren sollte viell. auch über eine dienstaufsichtsbeschwerde nachzudenken sein. da der frage nun nicht zu entnehmen ist, worum es eigentlich ging, verweise ich nur der vollständigkeit halber auf die amtshaftung. schöne grüße.

Hallo,
aber wo bitte stellt man diesen Untätigkeitseinspruch ?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]