Was tun,wenn ein Anhörungsbogen zum winterdienst kommt?

Nachdem das Ordnungsamt den unzureichenden Winterdienst aufgenommen hat,bekomme ich Gelegenheit mich zur Sache zu äußern. Macht es überhaupt Sinn sich schon zu äußern bevor der Bußgeldbescheid kommt? Soll man darauf hoffen, dass das Verfahren eingestellt wird, oder erst dann die Begründung schicken, und damit erst Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?
vielen Dank

Sorry, aber da muss ein Missverständnis vorliegen. Ich bin bei wer-weiss-was als Experte für Excel und nicht für Rechtsfragen registriert.
Trotzdem schönen Tag noch und gutes Gelingen bei der Sache!
Holdrio

Es ist sicherlich nicht Falsch sich sofort zu den Vorwürfen zu äußern. Gerade diese ersten Begründungen haben einen großen Einfluß auf die Höhe des Bußgeldes. Später läßt sich oft nur noch etwas mit Hilfe des Rechtsanwalts ändern.
Nachdem das Ordnungsamt den unzureichenden Winterdienst
aufgenommen hat,bekomme ich Gelegenheit mich zur Sache zu
äußern. Macht es überhaupt Sinn sich schon zu äußern bevor der
Bußgeldbescheid kommt? Soll man darauf hoffen, dass das
Verfahren eingestellt wird, oder erst dann die Begründung
schicken, und damit erst Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
einlegen?
vielen Dank