Hallo,
ich habe folgende Situation:
Da mein früherer Arbeitgeber mir zuletzt keine Gehälter mehr gezahlt hat kam es zum Prozeß vor dem Arbeitsgericht. Dabei wurde ein Vergleich geschlossen mit folgendem Inhalt:
- Die Zahlung wird fällig in vier gleichgroßen Raten jeweils zum Ende des Monats beginnend mit dem 31.10.2010. Im Falle der verspäteten Zahlung zahlt die Beklagte an den Kläger Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit der Klage (12.11.2010).
- Kommt die Beklagte mit der Zahlung einer Rate länger als eine Woche in Verzug, wird die Restforderung insgesamt sofort fällig nebst eines weiteren Betrages für … in Höhe von xxx Euro.
Nun hat der Arbeitgeber bisher drei Raten einigermaßen pünktlich bezahlt, aber die letzte zum 31.1.2011 fällige Rate ist ausgeblieben. So wie ich den Vergleichstext verstehe ist mit Ablauf des 7.2.2011 folgende Summe fällig: letzte Rate + Zinsen + der Betrag aus dem zweiten Absatz.
Soweit richtig?
Jetzt endlich meine eigentliche Frage:
Was tun?
Unterschiedliche Quellen geben unterschiedliche Auskünfte:
Entweder Anschreiben mit Fristsetzung und Androhung der Zwangsvollstreckung,
oder vollstreckbare Ausfertigung des Vergleiches beantragen und damit direkt zum Gerichtsvollzieher. (ohne Fristsetzung - weil diese bereits im Vergleich enthalten ist)
Es wäre super, wenn sich jemand damit auskennt oder sowas schonmal selbst gemacht hat.
Matthias