Liebe/-r Experte/-in,
mein Mann und ich sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für 2009 verpflichtet, weil wir Elterngeld bezogen haben, das dem Progressionsvorbehalt unterliegt.Habe mich endlich drangesetzt alle Unterlagen herauszusuchen und stellte fest: Leider ist die Frist zur Abgabe schon längst verstrichen, weil ich dachte wir hätten mindestens bis Jahresende Zeit. Wir habe bis jetzt auch noch keinen Steuerberater im Boot.
Ist es jetzt besser, vorsichtig beim Finanzamt nachzufragen oder den Steuerberater zu beauftragen, oder sollten wir beides tun? Ich möchte Ärger so gut es geht vermeiden!
Hallo Johanna, ich weiss nicht ob Sie schon eine Aufforderung vom Finanzamt erhalten haben. Wenn nicht würde ich an Ihrer Stelle einfach die Erklärung fertig machen und ans FA schicken.Wenn Sie doch schon eine erhalten haben und der Abgabetermin verstrichen ist oder Sie es nicht zu diesem Termin schaffen beantragen sie eine Fristverlängerung.
Ärger wird es nicht geben, vielleicht erhalten Sie eine Erstattung und das FA ist froh, dass sie solange mit Ihrem Geld wirtschaften konnten.
MfG Peter
Liebe Frau Philipp,
die Frist ist noch nicht abgelaufen. Ich würde jedoch bei dem Finanzamt anrufen und den ungefähren Abgabetermin der Steuererklärung mitteilen. Ob ein Steuerberater eingeschaltet werden muss, hängt von Ihrem Fachwissen im Bereich Einkommensteuer ab. Wegen einer Fristverlängerung ist er nicht nötig.
H. Müller
Hallöchen, keine Sorge, die vertrichene Frist ist kein Problem. Durch den Bezug von Elterngeld ist die Abgabe einer Erklärung verpflichtend. Da das Finanzamt bisher aber noch keine Mahnung geschickt hat, einfach die Erklärung fertigen, abgeben und abwarten. Wenn es zu einer Nachzahlung kommt, pünktlich nach Erhalt des Bescheides zahlen, ansonsten Erstattung kassieren und schnell ausgeben
Hallo Johanna,
bei Abgabe nach Fristende gibt es meist einen Verspätungszuschlag vom Finanzamt.
Steuerberater können meines Wissens nach später abgeben, aber sie werden es wahrscheinlich vor Fristende anmelden müssen.
Also lieber erst mal einen Steuerberater fragen, ob er einem den Zuschlag doch noch ersparen kann.
Gruß, Werner
Liebe/-r Fragesteller,
wenn ich Ihr Anliegen richtig verstanden habe - Sie haben keinen Steuerberater im Boot - dann bedeutet die Verpflichtung der Abgabe einer Steuererkl. für 2009 Abgabtetermin spätestens 31.05.2010. Von daher ist Ihre Aussage korrekt, das die Frist verstrichen ist.
Dies bedeutet allerdings keinesfalls, dass Sie deshalb die Steuererklärung gar nicht machen müssen. Vielmehr läuft nun die letzte Gnadenfrist bis 31.12.2010 und das Finanzamt wird Ihnen im Veranlagungsbescheid mit Sicherheit Zinsen ab dem 01.06.2010 bis zum Tag der Abgabe der Steuererklärung berechnen. Das wird weh tun!
Ergo: so schnell wie möglich fertigstellen und noch (!) vor Jahresende (!) bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen! Und für 2010 gilt: Abgabetermin: 31.05.2011!!
Ich hoffe diese Antwort war hilfreich für Sie.
Mit freundlichen Grüßen