Hallo Johnny,
Ich würde doch eher sagen
und dies schließt nach meinem Dafürhalten die selbständige Eigenverantwortlichkeit des Halters einer läufigen Hündin nicht aus
dass jeder Hundehalter für das
Handeln seines eigenen Hundes verantwortlich ist und dafür zu
sorgen hat, dass dieser niemanden belästigt oder gar schädigt.
Und der Halter einer läufigen Hündin sollte alles daran setzen, mögliche Risiken auszuschalten.
Ich finde es schon „bemerkenswert“, dass man mit seiner läufigen Hündin im Wald spazieren geht und nicht in der Lage ist, im Falle eines Falles entsprechende Gegenmaßnahmen zu treffen. Die Antwort des Rüden-Besitzers „Der sagte nur ich müsse ja damit rechnen“ ist durchaus berechtigt. Statt desssen verlässt Halter sich nach einer „Provokation“ auf die gute Rechtsprechung und schaut, wie man gegen den anderen vorgehen kann. Da denke und fühle ich anders.
Wer seinen Hund vom Gehorsam her von triebhaften Handlungen
nicht abbringen kann, darf ihn halt auch nicht unkontrolliert
laufen lassen.
Wieviele beherrschen in dieser Sache ihren Hund? Sehr sehr wenige, nach meinen Erfahrungen. Und gelegentlich büxt der eine oder andere Hund schon mal aus.
Es ist auch keineswegs gegen die Natur, wenn ein männliches
Wesen ein weibliches, paarungsbereites Wesen nicht bei jeder
Gelegenheit „bespringt“.
Eben. Hier auf dem Lande sieht und hört man es immer wieder, dass sich ein Rüde genau merkt, wo eine läufige ihr Zuhause hat (riechen tut er es eh schon), und dann läuft er auch schon mal 1-2 km für sein Vergnügen, wenn er ausgekommen ist. Vielleicht nehmen es die Leute hier auch nicht so tragisch, von wenigen Ausnahmen abgesehen.
ist dann im Falle eines jagenden Hundes das Reh die Ursache
eines Malheurs?
Kommt darauf an. Wenn wie hier vor einiger Zeit ein Reh gemütlich über den Bürgersteig schlendert, braucht es sich nicht zu wundern, wenn die Gemeinschaft der Dorfköter zum fröhlichen Halali bläst 
Gruß
Der Franke