Hallo, ich war mit meiner läufigen hündin im wald, als plötzlich ein Rüde angerannt kamm und auch schon bei ihr drauf saß. Gott sei dank am falschen ende. Aber was wäre gewesen wenn da was passiert wäre.
Wär hätte schuld? Meine Hündin war angeleint der Rüde nicht. Und den besitzer störte es auch nicht was sein Rüde da tun wollte. Der sagte nur ich müße ja damit rechnen.Bitte helf mir. Liebe Grüße Angel
Hallo,
das war nicht nur ein A…, sondern auch noch ein Idiot - im „Erfolgsfall“ muss er nämlich zahlen. Das heisst zwar nicht Alimente, aber Schadensersatz, z.B. Tierarztrechnungen.
Eine Empfehlung ist schwierig, du kannst ihn ja nicht verhaften, aber z.B. nach Namen und Anschrift fragen, und wenn er nichts sagen will, hinterherlaufen und Autonummer notieren oder so ähnlich. Ich würde sowas in jedem Fall machen schon um ihn zu verunsichern.
Gruss Reinhard
Hallo!
Sowas ist echt Sch…
ich war mit meiner läufigen hündin im wald, als
plötzlich ein Rüde angerannt kamm und auch schon bei ihr drauf
saß. Gott sei dank am falschen ende. Aber was wäre gewesen
wenn da was passiert wäre. Wär hätte schuld? Meine Hündin war
angeleint der Rüde nicht.
Hmm, die Schuldfrage wäre zwar eindeutig zu klären. Aber was würde Dir das dann nutzen? Im Zweifel hättest das Problem ja doch Du selbst.
Und den besitzer störte es auch nicht was sein Rüde da tun
wollte. Der sagte nur ich müße ja damit rechnen.Bitte helf
mir.
Rein rechtlich?
Lass Dir vom Besitzer dieses Rüden seinen Namen und seine Anschrift geben, das wird der sicher ganz bereitwillig und ehrlich tun.
Weise ihn darauf hin, das sein Verhalten nicht nur absolut rücksichtslos ist, sondern in vielen Bundesländern auch verboten ist (da Leinenzwang im Wald). Er wird Dir sicher verständnisvoll zuhören und sich ab sofort anders verhalten.
Zücke Dein Handy und rufe die Polizei, den zuständigen Revierförster und das Ordnungsamt an, gebe denen Namen und Anschrift des verantwortungslosen Rüpels und erstatte Anzeige.
Ganz sicher wird seitens der Ordnungsbehörden umgehend alles nötige veranlasst, damit das nicht wieder vorkommt.
Aber jetzt mal ganz im Ernst:
Solche Ar$&?§öcher gibt es leider immer wieder. Du hast leider -realistisch betrachtet- keine Option außer derartigen Situationen aus dem Weg zu gehen. Das ist extrem schwierig, gerade mit einer läufigen Hündin, ich kenne sowas aus Erfahrung selbst.
Ich kann Dir nur empfehlen, solange Deine Hündin läufig ist möglichst nur Wege zu nutzen, wo Du bereits von weitem sehen kannst, was auf Dich zukommt. Und schlimmstenfalls musst Du vor dem eventuellen Aufreiten des Rüden diesen halt persönlich daran hindern. Ich wüsste wie ich das mache. Und das sage ich als selbst Besitzer eines Rüden.
Gruß vom
Dicken MD.
Frage:
Hier gehts um eine Rechtsfrage im weiteren Sinne
Warum nicht dort nachfragen?
Nämlich ob z.B. §127 StPo gegriffen hätte oder wie und was du jetzt machen kannst
Für die Zukunft, notfalls Pfefferspray mitnehmen und höflich sagen was los ist und daß du im Fall eines Falles nicht zögern wirst deinen Hund zu beschützen.
Steffen
Hallo,
für die rechtlichen Aspekte frage bitte im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ unter Beachtung der FAQ:1129
Was Du in der Situation tun sollst? Wenn der Rüde „hängt“, nicht trennen, das kann bei beiden Beteiligten zu bösen Verletzungen führen. Namen und Anschrift des anderen Hundehalters herausfinden (entweder von ihm selbst oder durch Herumfragen im Gassi-Revier - i.d.R. kennt man sich ja). Wenn es zur Paarung gekommen ist, mit Deiner Hündin zum TA und die „Spritze danach“ geben lassen. Rechnung geht an den Rüdenbesitzer. Wie Du da ggfs. zu Deinem Recht kommst: s.o.
Gruß,
Myriam
Hallo Angel,
In der Rechtsprechung (BGH, Az.: VI ZR 177/75; OLG Schleswig, Az.: 7 U 9/92) ist inzwischen anerkannt, dass der vom Hundehalter nicht gewünschte Deckakt zur Tiergefahr (§ 833 BGB) gehört, so dass der Halter des Rüden dem Halter der Hündin zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn die Hündin durch den unerwünschten Deckakt trächtig wird. Rechtlich gesehen wird der Deckakt damit als Sachbeschädigung eingestuft. Im Rahmen der Schadensminderungspflicht ist in einem solchen Fall der Halter der Hündin aber verpflichtet, für eine Abtreibung zu sorgen. LG Kassel ZfS 81263/95
Zur Vorbeugung könnte ich Dir noch ein Höschen für Deine
läufige Hündin empfehlen. Diese dient auch zur Schonung Deiner Möbel,
denn soweit ich weiss, reiben läufige Hündinnen ihr Hinterteil gerne
mal am Sofa. Den Tipp meines Vorposters mit dem Pfefferspray
halte ich für nicht so gut. Der Rüde geht doch „nur“ seinen Instinkten
nach und weiss selber nicht, dass er das nicht darf.
Hier ist mal wieder, wie so oft, der Hundhalter gefragt, dem könnte
man allerdings das Pfefferspray angedeihen lassen.
Viel Erfolg
Grisu
Hallo Grisu,
Den Tipp meines Vorposters mit dem Pfefferspray
halte ich für nicht so gut. Der Rüde geht doch „nur“ seinen
Instinkten nach und weiss selber nicht, dass er das nicht darf.
Der Rüde soll auch nicht bestraft, sondern schlichtweg daran gehindert werden, die Hündin zu besteigen. Wie Du das bewerkstelligst, wenn der Rüdenbesitzer offenbar unfähig ist, ist (leider) Deine Sache.
Gruß,
Anna
Hi Grisu…
der rechtliche Teil ist klasse
die Lösung ist wie von einem Rechtsanwalt ohne Praxiserfahrung
Nämlich… wie willst du beim Gassigehen mit deinem Hund ein Höschen anhaben? Würde zwar tendenziell gehen aber ob es dem Hund soviel Laune bereitet ins Höschen zu koten und urinieren???
Wie Anna sagt, ist das Pfefferspray nur als letzte Maßnahme gedacht um deinen Hund zu schützen.
Was wenn du dazwischen gehst und der Rüde beißt sich?
Was wenn deine Hündin sich wehrt und der Rüde dann giftig wird?
Oberste Regel ist, wer dazwischen geht ist selber Schuld und zahlt seinen Mist allein
Hundestaffelausbilder der Polizei in Freiburg haben mir den Tipp mit dem Spray gegeben um z.B. PitBull und Co die nicht von der Leine dürfen vor Übergriffen zu schützen.
Allerdings muss dann alles bedacht werden bevor man es einsetzt.
Hiervor muss klar gewarnt werden und nur im Notfall reagiert werden
Steffen
Hallo, vielen dank für die Info. Und ja so ein höschen habe ich. Aber den hat sie nur in der wohnung an. Wenn wir nach draußen gehen aber nicht. Aber ich denke das nicht passiert ist. Aber so weis man für das nächste mal bescheid. Noch mal vielen dank für deine Antwort.
Liebe grüße Angel
Hallo, ist ja gut wenn der Besitzer des Rüden bezahlen muß, aber was mach ich wenn er z.b. hartz4 Empfänger ist und auch keine Versicherung hat. Ja dann mach ich ne lange nase. Aber vielen vielen dank für deine Antwort jetzt weis ich wenigstens woran ich bin. Ganz liebe grüße Angel
Hallo, ja da hast du recht. Ob ich im recht bin oder nicht, die arbeit habe ich. Und leider gibt es immer wieder solche Rüpel die Ihre Hunde nicht unter Kontrolle haben. In meinem Fall brauchte ich nicht nach namen und adresse fragen da ich weis wer sie ist und wo sie wohnt. Nachbarschaft, man kennt sich halt. Aber vielen dank für deine Antwort
Liebe grüße Angel
Hallo vielen dank für deine Antwort. Ich wies dott sei dank wer der jenige ist, nachbarschaft, mann kennt sich. Aber jetzt weis ich das ich im recht bin. Noch mal danke .
Liebe grüße Angel
OT
Tag Angel.
Auch wenn ich Gewalt immer für das falsche Mittel halte:
Verpaß dem nächsten Rüden ein Veilchen.
Gruß u. schönes Wochenende,
michael Z.
Hallo Steffen,
der rechtliche Teil ist klasse
die Lösung ist wie von einem Rechtsanwalt ohne Praxiserfahrung
Nämlich… wie willst du beim Gassigehen mit deinem Hund ein
Höschen anhaben? Würde zwar tendenziell gehen aber ob es dem
Hund soviel Laune bereitet ins Höschen zu koten und
urinieren???
Mal nebenbei: Ursache für ein mögliches Malheur ist die läufige Hündin. Und ein Höschen zum Schutz der eigenen Hündin könnte man vom/von HalterIn auch erwarten (wir haben dies so gemacht:smile:. Bliebe auch noch zu klären, unter welchen Umständen das o.g. Urteil zustande gekommen ist. Eine gewisse Sorgfaltspflicht des Halters außer an der Leine führen kann wohl erwartet werden. Und Rechtsprechung ist nicht immer auch „richtig“.
Generell finde ich die tendenziös egoistische Einstellung der Postenden hier zu diesem Thema „bemerkenswert“.
Gruß
Der Franke
ich bin ich und mir san mir, und der Rest tanzt auch nach meiner Pfeife."
Hallo,
Und leider gibt es immer wieder solche
Rüpel die Ihre Hunde nicht unter Kontrolle haben.
Hauptsache du hast alles im Griff.
Nachbarschaft, man kennt sich halt.
Wird wohl auf Gegenseitigkeit beruhen.
Gruß
Der Franke
Hallo,
Mal nebenbei: Ursache für ein mögliches Malheur ist die
läufige Hündin. Und ein Höschen zum Schutz der eigenen Hündin
könnte man vom/von HalterIn auch erwarten (wir haben dies so
gemacht:smile:.
Wie hat den eure Hündin dann draussen ihre Dinge erledigt, mit Höschen? Dann kann ich ja grade zuhause bleiben. Nein ohne Witz, ich geh doch auch mit denen raus, dass sie sich lösen können, wie soll das mit dem Höschen denn gehen.
Bliebe auch noch zu klären, unter welchen
Umständen das o.g. Urteil zustande gekommen ist. Eine gewisse
Sorgfaltspflicht des Halters außer an der Leine führen kann
wohl erwartet werden. Und Rechtsprechung ist nicht immer auch
„richtig“.
Ok, ich habe mich bei meinen läufigen immer so dahinter gestellt, dass ein anderer Hund nicht an den Hintern kam. Zur Not habe ich meine so zwischen die Knie geklemmt, das da nichts ging. Einen habe ich dann auch an die Leine genommen und dafür damals meine Hündin freigelassen. Sie hat eh abgewehrt, Rüden fand sie immer blöde. Gott sei dank ist keiner der Rüden agressiv gewesen. Sie waren nur überfordert damit an die Hündinnen zu kommen (Männer eben
)
Generell finde ich die tendenziös egoistische Einstellung der
Postenden hier zu diesem Thema „bemerkenswert“.
Kann ich so nicht wirklich alleine beurteilen, ich finde auch die Rüdenbesitzer egoistisch die denken man kann ja seine Hündin getrost 3 Wochen einsperren und nicht mehr auf die Strasse gehen (ja, solche Meinungen herrschen hier in unserem Gassigebiet teilweise) weil der arme, arme Rüde sonst drei Wochen nichts frisst und heulend an der Türe steht. Klar wir haben uns bemüht uns in Luft aufzulösen, es hat aber nicht geklappt.
Wir haben unsere damals dann kastrieren lassen nachdem ein Nachbarsrüde mehrmals bei uns in den Garten gesprungen ist und wir die Sache dann als nicht mehr zumutbar für uns und unsere Hündinnen angesehen haben. Mir selber wäre es lieber gewesen der Rüde hätte seine Klöten abbekommen, da er ständig und hinter allem her war, egal ob läufig oder nicht.
Allerdings hat sich der Besitzer angestellt als ob man ihm selber was abschneidet.
Grüße Ute
Hallo Franke,
Generell finde ich die tendenziös egoistische Einstellung der
Postenden hier zu diesem Thema „bemerkenswert“.
Was genau meinst Du denn mit „tendenziös egoistisch“?
Das Bedürfnis, seiner Hündin eine Spritze zu ersparen, deren Nebenwirkungen (von Nervosität, Erbrechen, Durchfall, bis Gebärmuttervereiterung) nicht unbedingt harmlos sein müssen?
Das Bedürfnis, keine weiteren ungeplanten Welpen in die Welt zu setzen, für deren Aufzucht schon evtl. nicht einmal gesorgt werden kann?
Unter Umständen auch das Bedürfnis, seine Zuchthündin nicht von einem x-beliebigen Rüden decken zu lassen?
Wenn das in Deinen Augen egoistisch ist, halte ich es zumindest für sehr gesunden Egosimus.
Gruß,
Anna
Mal nebenbei: Ursache für ein mögliches Malheur ist die
läufige Hündin. Und ein Höschen zum Schutz der eigenen Hündin
könnte man vom/von HalterIn auch erwarten (wir haben dies so
gemacht:smile:.
Hallo,
so ein Quatsch - seid ihr über biologische Funktionen nicht aufgeklärt? Machst du auf dem Klo auch durch die Hose? Wenn ihr das euer Hündin antut, ist das klare Tierquälerei.
Gruss Reinhard
Hi
Das Bedürfnis, keine weiteren ungeplanten Welpen in die Welt
zu setzen, für deren Aufzucht schon evtl. nicht einmal gesorgt
werden kann?
Also zumindestens in diesem Fall könnte man was machen, in dem man die Hündin kastrieren läßt.
Gruß
Edith
Hallo Franke,
Mal nebenbei: Ursache für ein mögliches Malheur ist die
läufige Hündin.
ist dann im Falle eines jagenden Hundes das Reh die Ursache eines Malheurs?
Ich würde doch eher sagen, dass jeder Hundehalter für das Handeln seines eigenen Hundes verantwortlich ist und dafür zu sorgen hat, dass dieser niemanden belästigt oder gar schädigt.
Wer seinen Hund vom Gehorsam her von triebhaften Handlungen nicht abbringen kann, darf ihn halt auch nicht unkontrolliert laufen lassen.
Es ist auch keineswegs gegen die Natur, wenn ein männliches Wesen ein weibliches, paarungsbereites Wesen nicht bei jeder Gelegenheit „bespringt“.
Auch in der Natur und im täglichen Leben muss der „Mann“ oftmals erst anfragen, ob jemand höhere Rechte an der „Dame“ anmeldet - und sollte das der Fall sein, sich halt frustriert trollen oder ein „blaues Auge“ riskieren 
Gruß
Johnny