Guten Tag,
ich bin seit Anfang Januar 2009 nicht krankenversichert.
Vorher war ich für ca. 7 Tage (erste Januarwoche 2009) gesetzlich krankenversichert aufgrund einer Beschäftigung. Diese Beschäftigung habe ich nach dieser einen Woche beendet, sodass ich aus der gesetzlichen Krankenversicherung wieder rausflog.
Von August 2005 bis Dezember 2008 war ich in einer Privaten Krankenversicherung versichert.
Wo müsste ich mich versichern, wenn ich nun eine neue Beschäftigung antrete? Ich bin nicht arbeitslos gemeldet, beziehe auch kein ALG II.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Guten Tag,
ich bin seit Anfang Januar 2009 nicht
krankenversichert.
Vorher war ich für ca. 7 Tage (erste Januarwoche 2009)
gesetzlich krankenversichert aufgrund einer
Beschäftigung.
Diese Beschäftigung habe ich nach dieser einen Woche
beendet,
sodass ich aus der gesetzlichen Krankenversicherung
wieder
rausflog.
Von August 2005 bis Dezember 2008 war ich in einer
Privaten
Krankenversicherung versichert.
Wo müsste ich mich versichern, wenn ich nun eine neue
Beschäftigung antrete? Ich bin nicht arbeitslos
gemeldet,
beziehe auch kein ALG II.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo Jewa,
Seit dem 01.01.2009 besteht eine Pflicht sich
gesetzlich krankenversichert zu sein für Alle.
Solltest Du eine neue Beschäftigung, Voraussetzung über
400,-€, beginnen, kannst Du Dich in einer frei
wählbaren gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
Meistens hat der neue Arbeitgeber schon Kontakte über
seine anderen Mitarbeiter.
Das Gleiche gilt bei einer Selbstständigkeit. Hier
kannst Du auch privat versichert werden, da alle
Privaten Kassen einen Basistarif anbieten und dort eine
Versicherungspflicht besteht.
Sollte Dein Einkommen bei einer Anstellung über der
Jahresbeitragsbemessungsgrenze (für 2010
voraussichtlich 45.000,-€) liegen, kannst Du Dich
ebenfalls privat versichern.
Solltest Du keine Beschäftigung haben und auch kein Alg
I oder ALg II erhalten bist Du verpflichtet, Dich
freiwillig zu versichern.
Ich darf Dich auf die Seite Wikipedia verweisen, dort
ist alles nochmals umfangreich erläutert.
Diese Informationen habe ich nach meinem Wissenstand
erstellt und kann somit nicht für die Richtigkeit
garantieren.
Gruß
Franjo
Hallo Franjo,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort!
Die Informationen helfen mir schon mal weiter…
Die Sache mit der Versicherungspflicht ab 01.01.09 wusste ich, was mich aber von meinem Verhalten dennoch nicht abgehalten hat…
Eine kurze Frage hätte ich noch: Angenommen, ich will mich demnächst bei einer GKV krankenversichern, müsste ich da Beiträge von 2009 nachzahlen?
Danke für Deine Hilfe.
Grüße
jewa
Hallo,
Se müssten sich an ihre gesetzl KK wenden bei der Sie die eine Woche versichert
waren!
Dort werden Sie dann zum jeweiligen Mindestbeitrag in die freiwillige Versicherung
aufgenommen!
Viele Grüße und ein gesundes neues Jahr!
Danke für Ihre schnelle Antwort.
Ich wünsche Ihnen auch alles Gute für 2010!
Hallo Franjo,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort!
Die Informationen helfen mir schon mal weiter…
Die Sache mit der Versicherungspflicht ab 01.01.09
wusste ich,
was mich aber von meinem Verhalten dennoch nicht
abgehalten
hat…
Eine kurze Frage hätte ich noch: Angenommen, ich will
mich
demnächst bei einer GKV krankenversichern, müsste ich
da
Beiträge von 2009 nachzahlen?
Danke für Deine Hilfe.
Grüße
jewa
Hallo jewa
nach meiner Recherche kann eine GKV auch Beiträge
rückwirkend in Rechnung stellen:
6 Monate zurück = 6 x vollen Monatsbeitrag
Bis 5 Jahre zurück = 1/6 des vollen Monatsbeitrag
Gruß
Franjo