Hallo zusammen,
habe vom Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung meines Sohnes zugesandt bekommen. Der GV hat auch ein Schreiben S"Zwangsvollstreckungssache" mit an mich versandt, in dem er die Zahlungsaufforderung ankündigt (2 Wochen Frist). In diesem Schreiben steht allerdings ein total falscher Betrag! 8 stellig statt 4 stellig.
- Was muß ich tun?
- Muß der GV mir erneut diese Zwangsvollstreckungssache ankündigen/mitteilen mit neuer Fristsetzung?
Ich hoffe ihr könnt mir dabei helfen.
Vielen Dank im voraus
Jameson
Völlig unverständlich.
da fehlt die Hälfte an Info!
Wieso sollte denn überhaupt die Ankündigung " für Zwangsmaßnahmen gegen den Sohn" zu einem Elternteil kommen ?
Name, Anschrift, Telefonnummer und Bürozeiten des GVZ stehen im Schreiben drin. Man kann und soll ihn ansprechen.
Falsche Forderungssumme ? Statt einigen 1.000 € nun mehrere Millionen ? Schwer zu glauben.
MfG
duck313
Oder geht es um Sohn hat Elternteil auf Zahlung verklagt und lässt jetzt Zwangsmaßnahmen durchführen ?
Da sollte es reichlich Vorlauf und Schriftverkehr über die Forderung geben aus der die Summe hervorgeht.
Und wie gesagt, auch daraus sollte sich ergeben ob 3.700 € oder 24.000.000 € gefordert werden. Und ob man einen bloßen Schreibfehler beim GVZ korrigieren lassen müsste.