Was tun wenn Kunde nicht zahlt?

Hallo.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Mein Kunde hat bei mir eine offene Forderung von ca. 9.000,- Euro.
Da mir mein Inkassounternehmer nicht weiterhelfen konnte und mich nur an seinen kosten sitzen gelassen hat, weiss ich auch nicht weiter was ich tun kann.

Welchen Weg gibt es noch an mein Geld baldmöglichst ranzukommen?

Vielen Dank für Eure Antworten!!!

Gruß
Andreas

Hallo Andrease

  • warum kann dir das inkasso nicht weiter helfen.
  • gibt es die möglichkeit mit deinen kunden persönlich in kontakt zukommen.
  • mach im klar das se auch noch andere möglichkeiten gibt an dein geld zukommen, ( großen erfolg habe wir mit der bemerkung, eine anzeige wegen betrugs bei der polizei zuerstatten.)

gruß: Helmut

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Hallo Helmut,
vielen Dank für deine Hilfe.

warum kann dir das inkasso nicht weiter helfen.
Sie haben einige Briefe an meinen Kunden geschickt. Hat leider nichts gebracht.

Folgendes habe ich von der Inkasso gestern erhalten:

Wie wir IHnen bereits mitgeteilt haben, hat der Schuldner die Eidesstattliche Versicherung geleistet bzw. wurde ein Haftbefehl auf Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung gegen ihn erlassen. Der Schuldner is somit zahlungsunfähig und mit einer Zahlung des Schuldners können Sie leider zur Zeit nicht rechnen. Wir halten es daher für wirtschaftlich nicht sinnvoll, IHre berechtigten Forderung zur Zeit im gerichtlichen Verfahren zu verfolgen, da dies weitere Kosten für Sie bedeutet. Wir werden prüfen, ob gegen den Schuldner strafrechtliche ERmittlungen wegen Betrug laufen und ggf. Strafanzeige wegen Betruges stellen. Ihre Forderungen verjähren in 3 Jahren nach ihrer Entstehung. Bitte teilen Sie uns mit, ob wir rechtzeitig vor der Verjährung der Forderungen diese titulieren lassen sollen. Einstweilen erlauben wir Ihnen unsere Kosten gemäß anliegender Kostennote bekannt zu geben.

gibt es die möglichkeit mit deinen kunden persönlich in
kontakt zukommen.

Ja, ich habe alle Kontaktdaten von ihm sowie Telefonnummer und Faxnummer.

mach im klar das se auch noch andere möglichkeiten gibt an
dein geld zukommen, ( großen erfolg habe wir mit der
bemerkung, eine anzeige wegen betrugs bei der polizei
zuerstatten.)

Soll ich erstmal damit androhen oder gleich eine Anzeige erstatten?

Vielen Dank für deine Hilfe

Hallo Andreas!

… eine anzeige wegen :betrugs bei der polizei
zuerstatten.

Soll ich erstmal damit :androhen oder gleich eine :Anzeige erstatten?

Wenn es noch andere Gläubiger gibt und der Schuldner vor der Eidesstattlichen Versicherung steht, hilft der Holzhammer nicht mehr weiter. Einem nackten Mann kann man eben nicht in die Tasche greifen.

Der Schuldner könnte Insolvenz anmelden. Du kannst dann Deine Forderung beim Insolvenzverwalter geltend machen. Wenn der Schuldner über Sachen verfügt, die sich verwerten lassen, bekommst Du vom Inso-Verwalter mit ganz viel Glück einen kleinen Teil Deiner Forderung. Den Rest kannst Du in den Wind schreiben. Aber vielleicht bringt der Schuldner ein Inso-Verfahren nicht sauber zum Ende, die Restschuldbefreiung wird versagt und Du kannst wieder bei ihm auftauchen. Ist aber nur eine sehr vage Hoffnung.

Falls sich Betrug nachweisen läßt, kommt der Schuldner aus solchen Verbindlichkeiten per Insolvenz nicht heraus. Aber Betrug gerichtsfrest nachzuweisen, kann sehr schwer sein. In jedem Fall gehen alle Rechtszüge erst einmal zu Deinen Lasten. Du schmeißt dem voraussichtlich verlorenen Geld weiteres Geld hinterher.
Wenn der Schuldner tatsächlich zahlungsunfähig ist und über nichts Verwertbares verfügt, würde ich erst einmal die Forderung titulieren lassen. Solange der Schuldner noch keinen Inso-Antrag stellte, würde ich parallel dazu mit dem Schuldner reden. Dafür würde ich Zuckerbrot und Peitsche mitnehmen ("tun Sie sich keine Betrugsanzeige an … einen Insolvenzantrag könnten Sie abwenden, wenn wir uns einigen…) und wäre zu weitgehenden Zugeständnissen bereit. Die kleinste Rate ist besser als nichts und vermutlich mehr, als im Fall der Insolvenz heraus käme. Dabei ist eine Betrugsanzeige natürlich Quatsch, es sei denn, Du hast handfeste Beweise. Selbst mit Beweisen hast Du davon immer noch kein Geld, sondern nur verhindert, daß Deine Forderung per Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren erledigt wird.

Also: Kreide fressen, freundlich einigen, kleine, einhaltbare Raten vereinbaren.

Gruß
Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

vielen Dank für deine Informationen.
Hab mit dem Schuldner eine Ratenzahlung vereinbart von mon. 1500 Euro.

Noch was. Der Inkassounternehmer hat in erstem Mahnschreiben den letzten Zahlungsdatum anstatt den 25.02.2005 den 25.11.2005 genannt.
Jetzt fordert er von mir 116,- Euro, was aus meiner Sicht ein Quatsch ist, wenn er schon selber Fehler im Schreiben gemacht hat.
Bin ich jetzt trotzdem verpflichtet diese Zahlung zu zahlen?

Danke nochmals

Gruß

Andreas

Hallo Anreas,

alles Bulshit was bisher geschrieben wurde!
Wenn der gute Mann nicht zahlen will, dann nützt auch kein gutes zureden oder drohen mit einer Betrugsanzeige.
Mach es so wie ich, der Erfolg war großartig.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Gruß

Denis