Was tun, wenn man Steuern doppelt bezahlt hat?

Hallo zusammen,

wenn man einen Teil des Bruttogehalts in den USA versteuert, so ist die Abgabefrist VOR der Rückmeldung des deutschen Finanzamts. Wenn man nun in den USA ein höheres Gehalt versteuert, als das Deutsche Finanzamt als Abzugsbetrag zulässt, hat man für die Differenz zweimal steuern bezahlt - einmal in den USA, einmal in Deutschland.

Beispiel:

  • 50.000 EUR Jahreseinkommen, davon 10.000 in den USA versteuert
  • Diese 10.000 EUR werden auch in der Steuererklärung angegeben als „bereits im Ausland versteuert“
  • Das Finanzamt kommt nach Prüfung zum Schluss, dass sie nur 8.000 EUR als in den USA erbracht anerkennen
  • Die Differenz von 2.000 EUR wurde dann zweimal besteuert: einmal in den USA und einmal in Deutschland

Wie kann man dieses Missverhältnis auflösen und die Doppelsteuer zurück bekommen? Oder kümmert sich da das Finanzamt direkt drum?

Vielen Dank für eure Hilfe

Sebastian

Servus,

ohne genaue Angaben zu diesem Punkt:

  • Das Finanzamt kommt nach Prüfung zum Schluss, dass sie nur
    8.000 EUR als in den USA erbracht anerkennen

kann man dazu überhaupt nichts sagen. Im deutschen ESt-Bescheid steht mit Sicherheit, wie und warum es zu dieser Differenz kommt. Wenn man das nicht weiß, lässt sich der Fall nicht beurteilen.

Schöne Grüße

MM

Hi,

  • 50.000 EUR Jahreseinkommen, davon 10.000 in den USA
    versteuert

  • Diese 10.000 EUR werden auch in der Steuererklärung
    angegeben als „bereits im Ausland versteuert“

  • Das Finanzamt kommt nach Prüfung zum Schluss, dass sie nur
    8.000 EUR als in den USA erbracht anerkennen

  • Die Differenz von 2.000 EUR wurde dann zweimal besteuert:
    einmal in den USA und einmal in Deutschland

Wie kann man dieses Missverhältnis auflösen und die
Doppelsteuer zurück bekommen? Oder kümmert sich da das
Finanzamt direkt drum?

Solche Differenzen sind möglich, denn die amerikanische Steuerbehörde berechnet die dortige Steuer nach amerikanischem Recht und die deutsche nach deutschem Recht.

Viel häufiger ist, dass jemand ausrechnet, dass auf die amerikanische Tätigkeit anteilig 20.000 entfällt und man das steuerfrei gestellt haben will, in den USA aber nur 18.000 versteuert wurden. Dann sind auch nur 18.000 steuerfrei mit Progressionsvorbehalt, da das nur „insoweit“ freizustelle ist.

Schöne Grüße
C.

  • Das Finanzamt kommt nach Prüfung zum Schluss, dass sie nur
    8.000 EUR als in den USA erbracht anerkennen

kann man dazu überhaupt nichts sagen. Im deutschen
ESt-Bescheid steht mit Sicherheit, wie und warum es zu dieser
Differenz kommt. Wenn man das nicht weiß, lässt sich der Fall
nicht beurteilen.

Schöne Grüße

MM

Sorry, das wie und warum ist klar. Statt des gesamten Jahresgehalts inklusive Jahresbonus (also die Summe, die auf dem Gesamtbruttobescheid des Arbeitgebers steht)hat das Finanzamt nur mit dem Grundgehalt gerechnet, da die Bonuszahlung zwar in diesem Jahr ausgezahlt wurde, aber eigentlich für Leistungen aus dem Vorjahr definiert war. (in dem Beispiel wären es 20% der Arbeitstage von 50.000 EUR INKL Bonus, das Finanzamt hat aber nur 20% der Arbeitstage EXKL. Bonus, d.h. von 40.000 EUR, als relevantes Gehalt für die USA anerkannt.

Gruß
SM

Servus,

Sorry, das wie und warum ist klar.

Na, dann ist ja alles in Butter.

Die Dreisatzrechnung, die Du weiter beschreibst, ist ziemlich unorthodox; es ist ganz deutlich, dass zu dem Fall noch viel mehr gehört, das Du nicht verrätst und erst nach und nach einfließen lassen möchtest. Diese Veranstaltung hier ist aber keine Schnitzeljagd und kein Ratespielchen, deswegen bin ich jetzt weg.

Es werden sich sicher andere finden, die so ein Spielchen mitmachen.

Schöne Grüße

MM