Was tun wenn man von einer anderen Person ständig belästigt, und bedrängt wird?

Ich stelle diese Frage nicht in erster Linie wegen mir, sondern wegen Meiner Freundin, Frau M.
Letztes Jahr starb ihr Mann, dass Vermögen(Ländereien, der Hof und der Wald) gingen durch das Testament in die Hand des Sohnes. Frau M. hat das lebenslange Nutzungsrecht, des mit ihrem Mann bewohnten Hauses geerbt. An sich bis hierin kein Problem. Es ist aber so, dass die Exfrau des Verstorbenen auch in einem anderen Haus auf dem Hof lebt und mit einem ideellen Eigentum zu 50 % im Grundbuch steht. Und nun dass richtig große Problem. Die Exfrau hasst die Witwe…
Seit dem Tot des Mannes von Frau M. ist diese ständiger Belästigungen ausgesetzt.

  1. verbale Frechheiten, zB. dass Frau M. ihren Mann tot gepflegt hätte, dass sie am Hof nichts suchen hätten, dass sie asozial wäre und so weiter und so fort
  2. es fehlen plötzlich Leitern, Weidezaungeräte und andere Dinge
  3. Freunde von Frau M. werden weg geekelt
  4. jetzt hat Frau M. ja theoretischer weise das Nutzungsrecht- Aber die Ex- Frau möchte jetzt eine übertrieben hohe Summe für das Haus an Miete haben
    In die Garage, die zu dem Haus gehört, kann Frau M nichts mehr rein stellen, da die Ex- Frau den Platz für landwirtschaftliche Fahrzeuge braucht…

Kurz um Frau M. wird geschnitten und angegangen, wie es nur geht. Eine Klärung mit dem Erben scheint aussichtslos, da er so gut wie nie da ist, und weder telefonisch noch brieflich zu erreichen ist.
Mittlerweile ist Frau M. nervlich mehr als angeschlagen und schier verzweifelt.
Was kann man machen?
Und ist es überhaupt möglich das Testament durchzusetzen oder gilt die gesetzliche Erbfolge?
Oder gibt es die Möglichkeit eines Straftatbestandes?

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Da wäre zu prüfen, ob ein Fall von Nachstellung (Stalking) vorliegt, was durchaus justiziabel ist. Des weiteren Strafanzeigen wegen Beleidigung, Übler Nachrede und so weiter.

Hallo,

hier kommt mir doch einiges komisch vor.

Warum hat die Ehefrau des Verstorbenen nichts vom Erbe bekommen?
Ihr hätte doch eigentlich ein Pflichtteil zugestanden. Hat sie darauf in einem notariell beurkundeten Vertrag verzichtet?

Was bedeutet Nutzungsrecht? Wie wurde es zugesichert? In der Regel ist es doch so geregelt, dass der Berechtigte keine Miete zun zahlen hat, aber die Nebenkosten und sich um die Instandhaltung kümmern muss.

Also sortier das alles erstmal.
Die von dir beschriebene Konstellation - Ehefrau bekommt NICHTS außer einem Wohnungsrecht und soll auch noch Miete zahlen - wäre schon sehr ungewöhnlich und bedarf eines Erbvertrages, wo dieser Erbverzicht durch die Ehefrau erklärt werden musste. Der Notar hätte dabei auf die Konsequenzen hinweisen müssen.

Das kann nur jemand sagen, der das Testament kennt.

evtl. Beleidigung

evtl. Diebstahl

evtl. Wucher. Zu klären wäre auch, ob sie bei der Konstellation überhaupt Miete (nicht Nebenkosten) zahlen muss, und an wen?

Vor Ort einen Anwalt für Erbrecht konsultieren und eine vernünftige Erbauseinandersetzung anstreben.
Möglicherweise läßt es sich so arrangieren, dass Frau M. „ihr“ Haus auf einem Stück Land hat, das entweder ihr selbst oder dem Sohn gehört. Zaun und/oder hohe Hecke rum - fertig.
Wer von den beiden ist überhaupt Mutter des Sohnes? Und wie steht der zu den beiden?

Gruß,

Kannitverstan

Weil es u.U. um die Höfeordnung geht wenn sie im entsprechenden Bundesland oder HH lebt?


Zudem wäre der Pflichtteil ja nur in bar und nicht in Nutzungsrecht fällig. ramses90

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Der Verstorbene wollte das „Land beieinander behalten“- und somit alles Land und Betriebt seinem einzigen Sohn gegeben. Statt eines Teils des Landes zu vererben, hat er das Nutzungsrecht für das Haus vererbt.

Möglicherweise war sie einfach nicht Erbin, dann bekommt sie auch nichts vom Erbe. Ursächlich dafür ist meist ein Testament. Allerdings wurde ihr gemäß Sachverhaltsschilderung ein Nutzungsrecht (Nießbrauch?) zugewendet, damit ist sie anscheinend im Erbe berücksichtigt gewesen.

Ein Verzicht auf den Pflichtteil ist nicht notwendig, schon gar nicht notariell. Solange der Pflichtteilsanspruch nicht geltend gemacht wird, braucht nichts weiter zu erfolgen. Außerdem wurde sie ja im Erbe berücksichtigt, deswegen entfällt das mit dem Pflichtteil ohnehin.

Ein Erbvertrag ist nicht notwendig, denn der Erblasser kann seine Verfügungen einseitig treffen, dazu braucht er keine Zustimmung der Ehefrau.

Was hat man sich darunter vorzustellen?

ist das Gegenteil von

Vielleicht solltest du das mal sortieren. Beides gleichzeitig kann nicht sein.

Bruchteilsgemeinschaft.

Aber sie soll doch Miete bezahlen - das verstehe ich nicht.
Von daher hätte sie doch gar keinen geldwerten Vorteil geerbt, lediglich ein „Nutzungsrecht gegen Entgelt“ - was auch immer, wäre ja lediglich eine Art Kündigunsverzicht.

Und ich habe nicht den Eindruck, dass die Dame mit der Situation voll zufrieden ist und daher auf einen ihr möglicherweise zustehenden Pflichtteil durch Nichteinforderung verzichtet. Was mir allerdings vollkommen unbekannt war ist die Höfeordnung. Sorry, noch nie gehört.

Ich war tatsächlich davon ausgegangen, dass es eine Art Erbvertrag gibt, in welchem es u.A. einen Erbverzicht der Dame gibt.
Vermutlich bin ich voreingenommen, weil wir in meiner Familie bereits vor 15 Jahren alles geklärt und vertraglich geregelt haben. Hier bei uns ging es um die Weiterführung einer Firma in einer Hand und um Immobilien, jeder von uns hat seinen Teil bekommen und kennt den Anteil, den er irgendwann mal bekommen wird.

Man kann Verträge schließen, allerdings kann eine Erbverfügung auch (und das ist der Regelfall) einseitig geschlossen werden.

Solange sie Erbin ist, hat sie ja keinen Pflichtteilsanspruch, auch wenn ihr Erbe weniger Wert hat, als es eine Pflichtteil hätte.

Bei Wohn- oder Nießbrauchrechten habe ich schon öfter gesehen, dass trotzdem irgendwelche Zahlungen geleistet oder Kosten übernommen werden, obwohl dies nicht rechtlich erforderlich wäre. Oft wissen die Inhaber der Rechte nicht genau, was dieses Recht überhaupt umfasst. Da hier in der Sachverhaltsschilderung jedoch nur blumig von einem Nutzungsrecht berichtet wird, ist nicht ganz klar, welcher Art dieses Recht ist. Nießbrauch, Wohnrecht, irgendwas anderes? Unklar bleibt auch, ob dieses Recht mit Auflagen belastet ist.

Möglicherweise liegt die ganze Verwirrung aber auch nur darin, dass hier nicht von der Betroffenen, sondern von einer Bekannten der Betroffen, also nach dem Hörensagen berichtet wird.