Was tun, wenn man zu Unrecht ein Knöllchen bekommt

Hallo, und ersteinmal: Nein, für das Fragezeichen im Titel des Artikels hat es nicht mehr gereicht, ich weiß…

Herr X fährt ein Motorrad und hat für dieses natürlich keine Winterreifen. Am Montag stellt er es auf einem öffentlichen Parkplatz ab, am Dienstag wollte er es eigentlich wieder weg fahren, musste jedoch bemerken, dass es über die Nach geschneit hat. Er dar nicht fahren. Am Donnerstag ist der Schnee restlos geschmolzen und Herr X fährt sein Motorrad nach Hause.

Am Dienstag oder vielleicht auch am Mittwoch bekam Herr Xs Motorrad aber Besuch von einer Politesse, die das Motorrad gleich mit einem Knöllchen verziert hat.

Hat Herr X eine Möglichkeit, die Zahlung der 40€ zu verweigern, schließlich ist er ja nicht bei Schnee gefahren und hat somit keine Straftat begangen?

mfg Christoph

Wenn Herr X sagen könnte, wofür das Knöllchen war.
könnte man ihm auch einen Rat geben.
Rumburak

Hi,

parken ist auch ohne Winterreifen erlaubt.

(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden,

http://dejure.org/gesetze/StVO/2.html

Falls es ein Anhörungsbogen ist, denen mal den §2 StVO vor die Nase halten. Fallls Bußgeldbescheid, Einspruch einlegen.

Die haben wohl etwas zu viel am Streusalz geschnüffelt. :wink:

Q-Gruß

Wenn Herr X sagen könnte, wofür das Knöllchen war
könnte man ihm auch einen Rat geben.

Es gab noch keines, ich habe allgemein noch keines bekommen. Weder wegen dem beschriebenen Fall (den ich mir übrigens ausgedacht habe), noch sonst wegen irgendetwas.

Es ginge aber um ein Knöllchen, weil man sich nicht nach der neuen Winterreifenverordnung gerichtet habe.

mfg Christoph

Hallo,

parken ist auch ohne Winterreifen erlaubt.

(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder
Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren
werden

http://dejure.org/gesetze/StVO/2.html

Genau das habe ich Ende letzten Jahres schon im Internet gelesen und mich dann darüber geärgert, dass in den Nachrichten kam, dass Politessen Kontrollen an parkenden Autos durchführen würden.

Falls es ein Anhörungsbogen ist, denen mal den §2 StVO vor
die Nase halten. Fallls Bußgeldbescheid, Einspruch einlegen.

Ah, gut. Dann gibt es also einen Anhörungsbogen, um seine Variante der Geschichte zu erzählen. Ich wusste das nicht, denn wie ich gerade schon einmal erwähnt habe, habe ich noch kein Knöllchen bekommen. Nicht nur wegen dieser Sache nicht, sondern noch überhaupt keines. Den Fall habe ich mir ausgedacht, da er genau so eintreten könnte und ich dann sicher keine Lust hätte, 40€ zu zahlen, obwohl ich nichts verbrochen hätte.

Die haben wohl etwas zu viel am Streusalz geschnüffelt. :wink:

^^

mfg Christoph

parken ist auch ohne Winterreifen erlaubt.

Ich glaube, die Verwarnung, die er da bekommen hat, bezog sich auf unzulässig langes parken.
Er durfte dort zB nur für 1 Tag parken, konnte aber nach Ablauf diesen nicht wegfahren, da Schnee lag.
Er musste länger stehen, bis der Schnee geschmolzen ist und hat in dieser Zeit nen Knöllchen bekommen

Gruß
Paul

Hi,

meines Erachtens ist das Knöllchen absolut korrekt ausgestellt worden.

Die Winterreifenpflicht ist nicht an Schnee sondern an Temperaturen gekoppelt. Und es geht hier um einen öffentlichen Parkplatz, nicht um einen privaten.

Sprich: Der „Verkehrssünder“ muss ja irgendwie zu dem Parkplatz gekommen sein, ergo ist er trotz entsprechender Temperaturen ohne Winterreifen gefahren.

Gruss

Hallo,

Die Winterreifenpflicht ist nicht an Schnee sondern an
Temperaturen gekoppelt.

Du hast sicher einen Link zum Gesetz, in dem das steht? Ich kenne dieses Gesetz jedenfalls nicht.

Und es geht hier um einen öffentlichen
Parkplatz, nicht um einen privaten.

Und? Wo im Gesetz steht, dass das einen Unterscheid ergibt?

Sprich: Der „Verkehrssünder“ muss ja irgendwie zu dem
Parkplatz gekommen sein, ergo ist er trotz entsprechender
Temperaturen ohne Winterreifen gefahren.

Und?

Gruß
loderunner (ianal)

Hi,

meines Erachtens ist das Knöllchen absolut korrekt
ausgestellt worden.

Das ist aber mal sehr interessant.
Ich hatte beim UP nachgefragt, welches Vergehen denn das Knöllchen ahnden sollte, weil er 2 Sachverhalte anführte.

Darauf erklärt er, es sei ja garkein Knöllchen erteilt worden.

Nun stellt sich mir die Frage, wieso kann ein Knöllchen, das garnicht ausgestellt wurde, absolut korrekt sein?

Rumburak

parken ist auch ohne Winterreifen erlaubt.

Ich glaube, die Verwarnung, die er da bekommen hat, bezog
sich auf unzulässig langes parken.

Er durfte dort zB nur für 1 Tag parken, konnte aber nach
Ablauf diesen nicht wegfahren, da Schnee lag.

Er musste länger stehen, bis der Schnee geschmolzen ist und
hat in dieser Zeit nen Knöllchen bekommen

Nein, es gab gar kein Knöllchen, die Fragestellung habe ich mir ausgedacht. Von zu langem Parken wollen wir daher als Grundd für das Knöllchen mal absehen, da es in meinem Szenario nicht vorkommt.

mfg Christoph

meines Erachtens ist das Knöllchen absolut korrekt
ausgestellt worden.

Es ist überhaupt kein Knöllchen ausgestellt worden, das Szenario habe ich mir ausgedacht.

Die Winterreifenpflicht ist nicht an Schnee sondern an
Temperaturen gekoppelt. Und es geht hier um einen öffentlichen
Parkplatz, nicht um einen privaten.

Mir ist bekannt, dass sie an winterliche Straßenverhältnisse (Schnee, Matsch, Eis, Reifglätte) gekoppelt ist. Sollte dem nicht so sein, würde ich mich über einen Link zum entsprechenden Gesetz freuen.

Sprich: Der „Verkehrssünder“ muss ja irgendwie zu dem
Parkplatz gekommen sein, ergo ist er trotz entsprechender
Temperaturen ohne Winterreifen gefahren.

Nein, das Fahrzeug wurde nicht bei winterlichen Straßenverhältnissen bewegt.

mfg Christoph

Hi,

Die Winterreifenpflicht ist nicht an Schnee sondern an
Temperaturen gekoppelt.

Du hast sicher einen Link zum Gesetz, in dem das steht? Ich
kenne dieses Gesetz jedenfalls nicht.

Ich habe auch nur von winterlichen Straßenverhältnissen und nicht von Temperaturen gelesen.

Und es geht hier um einen öffentlichen
Parkplatz, nicht um einen privaten.

Und? Wo im Gesetz steht, dass das einen Unterscheid ergibt?

Ich würde sagen, dass mir die Politesse auf meinem eigenen Parkplatz allgemein nicht anhaben darf. Dort habe ich ja so zu sagen Narrenfreiheit.

Sprich: Der „Verkehrssünder“ muss ja irgendwie zu dem
Parkplatz gekommen sein, ergo ist er trotz entsprechender
Temperaturen ohne Winterreifen gefahren.

Und?

Nehmen wir mal an, es sei wirklich von den Temperaturen abhängig: Dann sag ich, weil ich mir das ja ausgedacht habe, einfach mal, dass es am Montag +5°C hatte (oder einfach so viel, dass es auf jeden Fall reicht). Wie sieht es dann aus?

mfg Christoph

Hi,

mea culpa

Ja, es ist von winterlichen Verhältnissen die Rede.
Hinsichtlich Bußgeldkatalog wird u.a. von Matsch, Schnee oder vereister Fahrbahn gesprochen.

Sieht man sich aber mal die allgemeine Definition von „Winter“ an, dann ist da schon mal die Eingliederung der Monate Dezember, Januar und Februar zu finden.

Weiter:
Im Winter herrschen im Durchschnitt -0,4°C mit Schwankungen von bis zu 10° nach oben und unten.
Was nichts anderes heißt, dass in den Wintermonaten jederzeit mit entsprechenden „Verhältnissen“ zu rechnen ist.

Gruss

Hallo,

Ja, es ist von winterlichen Verhältnissen die Rede.

Eben. Und das ist nicht:

Sieht man sich aber mal die allgemeine Definition von
„Winter“ an, dann ist da schon mal die Eingliederung der
Monate Dezember, Januar und Februar zu finden.

Du redest vom Kalender. Das hat genau gar nichts mit den Winterreifen zu tun.

Im Winter herrschen im Durchschnitt -0,4°C mit Schwankungen
von bis zu 10° nach oben und unten.

Wo kommt denn jetzt das schon wieder her? Nimm bitte zur Kenntnis, dass die Durchschnittstemperatur regional völlig unterschiedlich ist und das sie ohnehin nichts mit der Winterreifenpflicht zu tun hat.

Was nichts anderes heißt, dass in den Wintermonaten jederzeit
mit entsprechenden „Verhältnissen“ zu rechnen ist.

Und?

Schon mal überlegt, was passiert, wenn’s Ostern nochmal schneit? Gibt’s dann einen zweiten Winter mit einer Dauer von 24 Stunden?

Gruß
loderunner (ianal)