Was tun, wenn mangelhafte Ware nicht erstattet wird

Hallo,

angenommen man hat ewas wie einen Drucker erworben, der - trotz 2maliger angeblicher Reparatur nach Einsenden - nicht ordnungsgemäß druckt. Was ist zu tun, wenn der Händler das Gegenteil behauptet und den Kaufpreis nicht erstatten will?

Besten Dank.

Thomas

Leider hilft es dann in letzter Konsequenz nur, den Händler auf Erstattung des Kaufpreises zu verklagen. Wegen des verhältnismäßig geringen Preises heutiger Drucker findet das Ganze vor dem Amtsgericht statt, wo man theoretisch keinen Anwalt benötigt, in der Praxis ist das aber sehr ratsam, sonst sind Laien schnell mit ihrem Latein am Ende. Wegen des niedrigen Streitwerts prügeln sich die Anwälte nicht gerade um solche Mandate, und auch Richter sind nicht unbedingt erfreut, wenn um Beträge von hundert Euro oder weniger gestritten wird. Man sollte es sich also gut überlegen. Eine weitere Möglichkeit ist es, beim zuständigen Mahngericht (pro Bundesland eins) einen Mahnbescheid zu beantragen, der dort ohne weitere Prüfung erlassen wird. Formulare siehe Internet bzw. die Hinweisseiten der Mahngerichte. Legt der Gegner keinen Widerspruch ein, erhält man einen Vollstreckungsbescheid, der dann, wenn dagegen kein Einspruch eingelegt wird, einen vollstreckbaren Titel bildet, mit dem man den Gerichtsvollzieher in Marsch setzen oder eine Kontenpfändung erwirken kann. Wird Widerspruch eingelegt, geht die ganze Sache doch noch zum Gericht und wird normal als Prozeß behandelt. Kosten muß der Kläger vorlegen; gewinnt er, bekommt er sie vom Beklagten zurück, wenn nicht, trägt er auch dessen Kosten mit.

Diese Problematik ist in den §§ 437 ff BGB (zu finden etwa bei dejure.org) geregelt. Vorab sollte man aber einen Blick in die AGB werfen, ob sich dort eine abweichende Regelung findet.

Ggf. kann man sich auch den Hersteller direkt wenden, der ja meistens zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eine Garantie gegeben hat.

Im Prinzip ist alles gesagt, vielleicht noch dies:

Vor Gericht muss der Kläger im Zweifel beweisen, dass sein Anspruch begründet ist. Hier also, dass der Drucker  - oder was immer -  fehler- bzw. mangelhaft ist. Dies dürfte hier die Hürde sei, denn dies wird letztlich nur ein Sachverständiger beurteilen können. Und der ist sicher teurer als der Drucker und muss vom Kläger vorfinanziert werden. Das Gericht wird, wenn es die Tatsache des Fehlers / Mangels als entscheidungserheblich ansieht, einen entsprechenden Beschluss fassen und dem Kläger aufgeben, einen Vorschuss einzuzahlen.  Wohl kaum unter 500,00 €.

Wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung hat. Auch dann rechnen, oft ist eine Selbstbeteiligung vereinbart. 

Andras Kleiner Berllin

Hallo,

angenommen man hat ewas wie einen Drucker erworben, der -
trotz 2maliger angeblicher Reparatur nach Einsenden - nicht
ordnungsgemäß druckt. Was ist zu tun, wenn der Händler das
Gegenteil behauptet und den Kaufpreis nicht erstatten will?

dann sollte man erst mal klären, ob überhaupt Ansprüche gegen den Händler bestehen. Also: wann ist der Fehler aufgetaucht (wie lange nach dem Kauf) und um was für einen Fehler handelt es sich? Was wurde bei der Reparatur getan?
Gruß
testare_

Danke für die Antworten.

Wenn ein Händler lange genug behauptet, dass eine Ware keinen Mangel hat, ist man als Käufer in einer schwierigen Situation, wenn der Kaufwert „gering“ scheint.

Seltsame Rechtssituation.

Wenn ein Händler lange genug behauptet, dass eine Ware keinen
Mangel hat, ist man als Käufer in einer schwierigen Situation,
wenn der Kaufwert „gering“ scheint.

Seltsame Rechtssituation.

Das ist schlicht Unsinn. Man kann auch einen einzelnen Cent einklagen.
Aber es wird niemand helfen können, wenn die Rückfragen nicht mal beantwortet werden. Nunja - vielleicht war ja auch schon die gewünschte Antwort dabei.

sie können vom kauf zurücktreten und erstattung des kaufpreises verrlangen.da der verkäüferr sich querstellt bleibt ihnen nur der weeg zum anwalt und der muss klage gegen den verrkaüfer erheben!! Leider ist alles in diesem staat unter derr merkel nur noch nichts als Lug und Betrug!!c DAS VERLODDERT!!

sie können vom kauf zurücktreten und erstattung des
kaufpreises verrlangen.

‚verrlangen‘ kann man viel. Fragt sich aber, ob man auch Anspruch darauf hat.

Du hast genau gar keine Ahnung, was eigentlich passiert ist (das ist offensichtlich geheim). Und Du hast keine Ahnung von der Rechtslage (sonst würdest Du hier nicht so rumblöken:

Leider ist alles in diesem staat
unter derr merkel nur noch nichts als Lug und Betrug!!c DAS
VERLODDERT!!

Also: warum hältst Du nicht einfach die Finger still? Man muss gar nicht antworten.

Moin,

Wenn ein Händler lange genug behauptet, dass eine Ware keinen
Mangel hat, ist man als Käufer in einer schwierigen Situation,
wenn der Kaufwert „gering“ scheint.

Seltsame Rechtssituation.

Wo soll denn deiner Meinung nach die Wertgrenze liegen, bis zu der ein Händler immer reparieren, umtauschen oder wandeln muss unabhängig davon, ob ein Sachmangel vorliegt oder nicht?

Gruß

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Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen. Danach besteht Anspruch auf Rückzahlung.

Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen. Danach besteht
Anspruch auf Rückzahlung.

Ach? Man hat vielleicht keinerlei Anspruch auf überhaupt was, aber wenn man eine Nachfrist setzt, dann schon?

Meine Güte, Du weißt doch genau gar nichts über den Fall, warum stellst Du hier solche Behauptungen auf?