Was tun wenn mann kein alg2 bekommt?

Hallo
Alg2 wird wegen Eigentum(2 Famielienhaus und Grundstück) abgelehnt.
Die Person ist aber Pleite.Wer weiß rat?

Hi,

diese Infos reichen nicht, um etwas zum Anspruch zu sagen.
Denn selbst wenn jemand ein angemessenes, selbstgenutztes Wohneigentum besitzt, schließt dies einen Alg 2- Anspruch nicht aus.

Erst recht nicht, wenn keinerlei Einkünfte in der Bedarfsgemeinschaft vorhanden sind.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/7.html
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/12.html
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/11.html

TM

Er

Die Person ist aber Pleite.Wer weiß rat?

Peter Zwegat.

Peter Zwegat.

Ich glaube, der gibt sich nicht mit Leuten ab, die so reich sind dass sie Immobilien besitzen…

Danke für die Antwort.Ein Paar Infos
Verh. 2 Kinder davon eins noch zuhaus 19j geht zur Schule.
Mieteinnahme 600,- + Kindergeld.
mfg

Der Regelsatz wäre 359 + 287 = 646. Also geringer als die Einnahmen (784). Bleiben noch 138 für Heizung und evtl. Zinszahlungen für das Haus/Wohnung.

Die Gründe der Ablehnung müssten ja im Bescheid stehen. Einfach mal nachrechnen.

TM

da muß ich noch warten,hab das tel. erfahren.
aber die Rechnung müßte doch sein:359+359+287 oder?
mfg

Sorry, mein Fehler! Bin von verheirateter Alleinerziehender ausgegangen.

Stimmt, wie du gerechnet hast. Dann wundert mich das. Da keine konkreten Umstände bekannt sind, kann man da nicht viel sagen.
Daher evtl. Lage nochmals prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen.

TM

da muß ich noch warten,hab das tel. erfahren.
aber die Rechnung müßte doch sein:359+359+287 oder?

Hallo,

nicht ganz. Bei zwei Erwachsenen plus dem 19jährigen wäre die Rechnung 323 + 323 + 287.
Allerdings könnte der Wert der vermieteten Wohnung und evtl. weiteres Vermögen die Freibeträge für Vermögen übersteigen und deshalb einen Ablehnungsgrund darstellen. 600€ sprechen nicht gerade für eine billige Wohnung, wenn ich jetzt mal davon ausgehe, dass es sich bei dem Betrag tatsächlich um die Einkünfte aus Vermietung und nicht nur um die Warmmiete handelt. Aber genaueres sollte man aus einem Ablehnungsbescheid entnehmen können.

Grüße

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Hallo

Denn selbst wenn jemand ein angemessenes, selbstgenutztes Wohneigentum besitzt, schließt dies einen Alg 2- Anspruch nicht aus.

Muss der nicht die eine Wohnung vom 2-Familienhaus verkaufen?

Aber selbst wenn, bis er es verkauft hätte, müsste er ja Alg 2 bekommen.

Viele Grüße

Hi Simsy,

Muss der nicht die eine Wohnung vom 2-Familienhaus verkaufen?

Ganz genau weiß ich das nicht. Wird wohl auf die Einzelumstände ankommen. Wenn die eigengenutzte Wohnung angemessen ist, werden dann halt die Mieteinnahmen als EK angerechnet. Schätze ich.

Aber selbst wenn, bis er es verkauft hätte, müsste er ja Alg 2
bekommen.

Zumindest 6 Monate. Aber wenn das abgelehnt wurde, hat das vielleicht spezielle Gründe. Offen gesagt nervt es mich langsam, dass der Fragesteller so häppchenweise sein fiktives Beispiel präsentiert, denn dann kann man nichts sagen.

TM

Hi

Offen gesagt nervt es mich langsam, dass der Fragesteller so häppchenweise sein fiktives Beispiel präsentiert…

Stimmt, das nervt mich auch. Hab auch keine Lust ihm zu antworten (wüsste es allerdings auch nicht).

Viele Grüße
Simsy

Nein,es ist warm für knapp 90 qm2.
Also unterm schnitt knapp 3euro.
mfg

Sorry leute.
Der Sachverhalt ist der:
Der Person wird vorgeworfen das daß Grundstück am Haus für die Berechnung um 300qm2 zu Groß ist.(Kann aber nicht verpachtet oder verkauft werden)
Und die Person mieteinkünfte von Kalt 3,30 euro Bekommt.(warm 600,-)
Die Person hat die whg im Eg und ist für 3 Personen bei 90qm2.
was müßt ihr noch über die Person wissen?
nochmal sorry
mfg

Der Person wird vorgeworfen das daß Grundstück am Haus für die
Berechnung um 300qm2 zu Groß ist.(Kann aber nicht verpachtet
oder verkauft werden)

Das mit den Grundstücksgrößen sind Richtwerte. Es kommt mW auch auf den Verkehrswert an. Wenn der Wert des Anwesens die Vermögensfreigeträge (Schonvermögen) übersteigt ist das Vermögen erst zu verbrauchen/verwerten. Evtl. könnte eine Härte vorliegen, wenn es nicht verwertbar ist, oder nur unter schwierigen Umständen, bzw. mit zu viel Verlust. Anscheinend kann in gewissen Fällen die übersteigende Grundstücksgröße dann als (fiktives?) Einkommen angerechnet werden.

Es gibt einige Links im Netz, die man sich ansehen könnte.
Z. B. direkt von der Agentur die Dienstanweisungen
http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/Navigation/ze…
http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-…
http://www.verband-wohneigentum.de/bv/on12390

Und die Person mieteinkünfte von Kalt 3,30 euro Bekommt.(warm
600,-)

Da könnte man nachdenken (aufgefordert werden), die Miete zu erhöhen. 3,30 kalt erscheint mir wenig und 3,30 NK/qm kommen mir recht viel vor. NK sind ja kein Einkommen, da die ja abgerechnet werden. Von daher wäre es wohl angebracht, die Kaltmiete entspechend den örtl. Gegebenheiten anzupassen, um mehr Einkommen zu erzielen.

Die Person hat die whg im Eg und ist für 3 Personen bei 90qm2.

Ist von der Größe definitiv angemessen. Allerdings kommt es auf die monatl. Zinsbelastung an, da diese quasi das ist, was bei Mietern die Miete ist. Auch da kann eine Unangemessenheit entstehen,. trotz geringer Größe.

In einem solchen Fall kann man nur empfehlen, rechtzeitig Widerspruch einzulegen und dringend einen Anwalt aufzusuchen. Beratungshilfeschein auf dem Amtsgericht beantragen. Der Anwalt sagt dann, ob Prozesskostenhilfe beantragt werden kann.

TM

Hallo

In einem solchen Fall kann man nur empfehlen, rechtzeitig
Widerspruch einzulegen und dringend einen Anwalt aufzusuchen.
Beratungshilfeschein auf dem Amtsgericht beantragen. Der
Anwalt sagt dann, ob Prozesskostenhilfe beantragt werden kann.

Und meines Wissen müsste, bis der Fall geklärt ist, zumindestens per vorläufigem Bescheid oder als Darlehen gezahlt werden.

Wurde aber schon irgendwo gesagt, glaube ich.

Viele Grüße Simsy

Irrtum. Da gings schon mehrmals um den Erhalt von Immobilien.

Nein,es ist warm für knapp 90 qm2.
Also unterm schnitt knapp 3euro.

O.K. Na trotzdem wird ALG-2 nicht einfach abgelehnt, weil man eventuell eine vermietete Wohnung und eine selbstgenutzte Wohnung besitzt. Es gäbe aber mehrere Möglichkeiten, warum es trotzdem so sein könnte. Näheres sollte aus dem Ablehnunsgbescheid hervorgehen. Dieser wäre dann zu prüfen. Möglicherweise existiert weiteres Vermögen, die eigene Wohnung ist unangemessen etc. pp. Also ohne genaue Angaben wird hier keiner einen Tipp geben können.

Grüße