Mieter zahlen seit mehreren Wochen ihr Hausnebenkosten nicht.
Die Rechnung, welche von einer Firma gestellt wird ist schon seit Wochen an die Wohnungsmieter übermittelt worden.
Sie agumentieren damit, dass sie angeblich 1 Jahr Zeit hätten um die Hausnebenkostenabrechnung zu bezahlen…
Zudem haben sie jetzt die Kündigung eingereicht, obwohl der Mietvertrag über 5 Jahre angesetzt ist…
Wenn Auszug erfolgt und die Hausnebenkosten bis dahin nicht beglichen sind, kann die vorgelegte Mietkaution dafür verwendet und behalten werden?
Bei fünf Jahresvertag besteht eine Kündigungszeit von 3 Monaten?
Wenn der Mietvertrag auf 5 Jahre festgesetzt war
(Zeitmietvertrag), ist das mit der Kündigung nicht so einfach
bzw. oft nicht möglich
man lese dazu erst mal im gesetz (http://dejure.org/gesetze/BGB/575.html) nach, ob die befristung überhaupt wirksam war. kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, wenn ich mir das posting so ansehe.
(http://dejure.org/gesetze/BGB/575.html) nach, ob die
befristung überhaupt wirksam war. kann ich mir ehrlich gesagt
nicht vorstellen, wenn ich mir das posting so ansehe.
da könntest du recht haben, wir wissen es aber noch nicht.
Also Frage an den UP: Ist ein qualifizierter Zeitmietvertrag abgeschlossen worden mit einem der gelisteten Befristungsgründe?
das sind ja mehrere Fragen.
Für den Zeitmietvertrag muss das richtig vereinbart sein, das ergibt sich aus dem Mietvertrag bzw. wenn man den mal prüfen lässt. Beratung tut da schon not .
Die Fälligkeit der Nebenkostenabrechnung ist nach BGH sofort und die Vollzug tritt wie sonst auch immer ein. Sobald der Mieter in Verzug ist, einfach einen Mahnbescheid beantragen und dann gegebenfalls auch einklagen, das hilft immer (Zum Verzugsschaden kann übringens auch die Beauftragung eines Anwalts für den Vorgang gehören, das ist bei „ungeliebten“ Mietern nie verkehrt )
Die Fälligkeit der Nebenkostenabrechnung ist nach BGH sofort
Richtig. Das Problem ist aber wohl, dass nach der Ausgangsfrage einfach eine Rechnung dem Mieter zugeleitet wurde, und das hat mit einer Betriebskostenabrechnung nicht besonders viel zu tun.
Richtig. Das Problem ist aber wohl, dass nach der
Ausgangsfrage einfach eine Rechnung dem Mieter zugeleitet
wurde, und das hat mit einer Betriebskostenabrechnung nicht
besonders viel zu tun.
können wir nicht davon ausgehen, dass die genannte Firma mit der Betriebskostenabrechnung beauftragt war und das Ganze dann an den Mieter übermittelt hat (auch wenn der UP das anders formuliert hat) ?
können wir nicht davon ausgehen, dass die genannte Firma mit
der Betriebskostenabrechnung beauftragt war und das Ganze dann
an den Mieter übermittelt hat (auch wenn der UP das anders
formuliert hat) ?
Das kann man gerne. Ich glaube nur nicht, dass die Antwort dem UP dann weiter hilft.
Danke ersteinmal füe die vielen Antworten.
Es geht um die Betriebskostenabrechnung, welche einmal im Jahr von einer Firma den Mietern über uns als Hausbesitzer zugesandt wird. Diese beeinhaltet Grundsteuer , Gebäudeversicherung , Gebäudehaftpflicht ,Wasser , Abwasser , Müllentsorgung , Strassenreinigung etc.
Sie wurde den Mietern schon vor Wochen zugesandt und bis jetzt noch nicht bezahlt.
Ich habe jetzt eine Mahnung geschickt.
Was kann tun, wenn die Mieter sich noch immer nicht darauf einlassen zu zahlen?
Habe mich auf eine Kündigung eingelassen, ob nun der Vertrag von 5 Jahren rechtsgültig ist oder nicht.
Es sind viele Dinge vorgefallen und wurden Seitens der Mieter leider nicht eingehalten, weshalb eine „Trennung“ beiderseits wohl das Beste ist.
Das, was man in den Fällen macht, in denen man von jemandem
Geld verlangt, dieser aber nicht zahlt:
Mahnbescheid und Klage auf Zahlung.
Ehe man klagt, sollte man prüfen, ob die Möglichkeit der Zahlung gegeben ist - eine Klage wird schnell teurer, als der ursprüngliche Schaden und der Vermieter bleibt, wenn er Pech hat, auf beidem sitzen - nackter Leute Hosentaschen geben nichts her.
Tip: Unkosten als Lehrgeld verbuchen und sich über neue, andere Mieter freuen.