Hallo Zusammen,
wir haben uns im Dezember ein Haus ersteigert. Wir haben noch direkt nach der Versteigerung dem Mieter, der bei der Versteigerung auch dabei war, die Kündigung (nanch § 57a ZVG) form- und fristgerecht übergeben.
Der Empfang wurde im Beisein von einem Anwalt und weiteren Zeugen vom Mieter quittiert.
Die Widerspruchsfrist endet am 31.01.2013. Der Mieter hatte mündlich bereits angekündigt, Widerspruch einzulegen, bisher ist aber noch nichts passiert.
Nun die Frage. Wir wohnen derzeit zur Miete. Wir wollen unser Mietobjekt, sobald die Widerspruchsfrist vorbei ist, kündigen. Mieter muss Ende März raus, unser Mietverhältnis würde Ende April enden.
Was wäre nun, wenn der Mieter trotz Kündigung nicht ausziehen würde? Können wir den Mieter, bei rechtskräftiger Kündigung, für die entstehenden Kosten verklagen (Lagerung der Möbel, Hotelkosten etc.)? Es sei darauf hingewiesen, dass der Mieter mehr als solvent ist.
Oder sollten wir hier unsere Kündigung vielleicht hinauszögern und ggf. ein paar Monate doppelte Haushaltsführung in Kauf nehmen? Die Kosten können ja abgesetzt werden.
Viele Grüße, Stony