Was tun, wenn Mieter nach Kündig. nicht reagiert?

Hallo Zusammen,

wir haben uns im Dezember ein Haus ersteigert. Wir haben noch direkt nach der Versteigerung dem Mieter, der bei der Versteigerung auch dabei war, die Kündigung (nanch § 57a ZVG) form- und fristgerecht übergeben.

Der Empfang wurde im Beisein von einem Anwalt und weiteren Zeugen vom Mieter quittiert.

Die Widerspruchsfrist endet am 31.01.2013. Der Mieter hatte mündlich bereits angekündigt, Widerspruch einzulegen, bisher ist aber noch nichts passiert.

Nun die Frage. Wir wohnen derzeit zur Miete. Wir wollen unser Mietobjekt, sobald die Widerspruchsfrist vorbei ist, kündigen. Mieter muss Ende März raus, unser Mietverhältnis würde Ende April enden.

Was wäre nun, wenn der Mieter trotz Kündigung nicht ausziehen würde? Können wir den Mieter, bei rechtskräftiger Kündigung, für die entstehenden Kosten verklagen (Lagerung der Möbel, Hotelkosten etc.)? Es sei darauf hingewiesen, dass der Mieter mehr als solvent ist.

Oder sollten wir hier unsere Kündigung vielleicht hinauszögern und ggf. ein paar Monate doppelte Haushaltsführung in Kauf nehmen? Die Kosten können ja abgesetzt werden.

Viele Grüße, Stony

Hallo.

Sie sollten zu einem Hauseigentümerverband für Mieter gehen, wie beispielsweise „haus und grund“ oder einen ähnlichen Verein für Vermieter/Hauseigentümer. Sie sollten Ihre Kündigung von den dortigen Juristen prüfen lassen. Oft machen Eigentümer formelle Fehler, an denen die Kündigung dann scheitert.

Wenn der Mieter nicht auszieht, müssen Sie gerichtlich gegen ihn mit Hilfe einer Räumungsklage vorgehen. Je nach Fallkonstellation und je nach Gericht kann das allerdings dauern. Ich persönlich würde empfehlen, erst nach Auszug des Mieters die eigene Wohnung zu kündigen.

Sie könnten auch eine Wohnungsbesichtigung durchführen und mit dem Mieter persönlich alles besprechen. Bei dieser Gelegenheit könnte er sich schriftlich dazu verpflichten, zu einem bestimmten Termin spätestens auszuziehen.

Solche Dinge bespricht man nicht in einem Forum sondern mit dem Rechtsanwalt seines Vertrauens.

Deutsche Gerichte mahlen langsam. Ich kann euch wirklich keinen Rat geben, denn ich habe solche Situationen erlebt und teilweise 2 Jahre gewartet, bis der Mieter endlich ausgezogen ist. In der Regel ging es jedoch hier um säumige Mieter. Von einem bekomme ich heute noch 9.000 Euro. Er hat Privatinsolvenz angemeldet.
Lasst euch von einem Anwalt oder dem Haus- und Grundeigentümerverein beraten.

LG Ulla

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen

Hallo, Stony

durch die Verschlechterung meiner Erkrankung an Leukämie und Hautkrebs, bin ich momentan nicht in der Lage Anfragen zu bearbeiten. Ich bitte Dich aus diesen Gründen um Verständnis und Nachsicht.
Mit freundlichen Grüßen Willi

Zunächsteimal möchte ich, für die Antwortzeit, um Entschuldigung bitten.
Hab erst seit heute wieder Internet.
Also nun zu meiner Antwort:

Das wird kein Spass werden.
Ein, wie Sie es bezeichnen, „mehr als solventer Mieter“ wird keine rechtliche, so wie auch keine „rechtliche Grauzohne“ auslassen, um seinen Auszug zu verzögern.
Ich hoffe für Sie, das das Haus, wen Sie es irgend wan beziehen können noch bewohnbar ist.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.

[email protected]

Hallo Zusammen,

wir haben uns im Dezember ein Haus ersteigert. Wir haben noch
direkt nach der Versteigerung dem Mieter, der bei der
Versteigerung auch dabei war, die Kündigung (nanch § 57a ZVG)
form- und fristgerecht übergeben.

Der Empfang wurde im Beisein von einem Anwalt und weiteren
Zeugen vom Mieter quittiert.

Die Widerspruchsfrist endet am 31.01.2013. Der Mieter hatte
mündlich bereits angekündigt, Widerspruch einzulegen, bisher
ist aber noch nichts passiert.

Nun die Frage. Wir wohnen derzeit zur Miete. Wir wollen unser
Mietobjekt, sobald die Widerspruchsfrist vorbei ist, kündigen.
Mieter muss Ende März raus, unser Mietverhältnis würde Ende
April enden.

Was wäre nun, wenn der Mieter trotz Kündigung nicht ausziehen
würde? Können wir den Mieter, bei rechtskräftiger Kündigung,
für die entstehenden Kosten verklagen (Lagerung der Möbel,
Hotelkosten etc.)? Es sei darauf hingewiesen, dass der Mieter
solventmehr als ist.

Oder sollten wir hier unsere Kündigung vielleicht hinauszögern
und ggf. ein paar Monate doppelte Haushaltsführung in Kauf
nehmen? Die Kosten können ja abgesetzt werden.

Viele Grüße, Stony

Guten Morgen,

halb so wild. Ihre Bedenken haben sich übrigens bestätigt. Er hat am vorletzten Tag Widerruf eingereicht bzw. sein Anwalt. Nun haben wir Räumungsklage erhoben. Nach dem Termin wissen wir dann, wie es weitergeht.

Das der Mieter mit unserem Haus gut umgeht, davon sind wir überzeugt. Er ist im Vorstand eines renommierten Unternehmens. Er kann sich ein Fehlverhalten somit gar nicht erlauben.

Es bleibt also spannend:smile:

Vor allem deswegen, weil er unsere Kündigung für unwirksam erklären lassen möchte. Ich mag gar nicht daran denken, wenn wir verlieren würden. Weil dann die Klauseln im Mietvertrag greifen würden und da ist eine Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter ausgeschlossen. Demnach ist es ja klar, dass der Anwalt versucht die Kündigung für unwirksam zu erklären. Eine andere Möglichkeit hat er ja gar nicht. Ist sie wirksam, muss er raus…

Zum Glück konnten wir für den Fall eine sehr erfahrene und bekannte Immobilienanwältin anheuern. Sie ist vom Sieg überzeugt, daher sind wir da relativ beruhigt.

Nun heißt es warten auf Post vom Amtsgericht :smile:

Hallo,
einen Mieter „raus“ zu bekommen ist trotz ordentlicher Kündigung ein längerer Prozess und kann sich unter Umständen schon mal 2 Jahre hinauszögern (aus eigener Erfahrung). ´Du hast jetzt nicht geschrieben, wie lange der Mieter schon in diesem Haus wohnt, ist nämlich auch von Bedeutung. In jedem Fall müsst Ihr Euch einen Anwalt nehmen. Im schlimmsten Fall läuft es auf eine Räumungsklage hinaus, was ich Euch nicht wünsche. Versucht es irgendwie auf normalem Wege zu lösen, am Besten im direkten Kontakt mit diesem Mieter, notfalls auch eine Fristverlängerung gewähren. Alles ist besser als eine Räumungsklage. Viel Glück.

MfG
murmeltier

Dafür ist es leider schon zu spät. Bis heute gab es keinen persönlichen Kontakt mit den Mietern, alles läuft über Anwälte. Die Räumungsklage läuft und am 15.5. ist es soweit, dann ist endlich der Prozess.

Da wir ja nach der Zwangsversteigerung das Sonderkündigungsrecht wahrgenommen haben und alle Formalien eingehalten haben, sind wir zuversichtlich was denn Prozess angeht.

das war ich auch. Möchte Euch ja keine Angst machen, aber bei mir hat es dann 10 Monate nach der Räumungsklage gedauert bis der Mieter durch die Polizei aus der Wohnung entfernt wurde. Ich muss dazu sagen, dass es sich hierbei um einen Harz IV EMpänger mit Alkoholproblem gehandelt hat. Du hast ja was von solventem Mieter gesprochen… Ich drück Euch die Daumen.