Hallo,
im Gegensatz zu Wasser- und Stromanbietern darf ein Vermieter einen zahlungsunwilligen Mieter ja nicht das Wasser oder den Strom abstellen.
Beim Strom ist es im Beispielfall nicht relevant da dieser auf den Mieter selbst angemeldet ist. Anders sieht es beim Wasser aus: Obwohl der Mieter der einzige Verbraucher ist ist es im Beispielort so geregelt dass der Wasseranschluß immer auf den Namen des Hauseigentümers angemeldet ist. Wenn nun der Mieter (ein ALG 2 - Empfänger) pausenlos das Wasser laufen läßt müsste der Vermieter also die Rechnung bezahlen und könnte sich das Geld nicht zurückholen weil das Einkommen des Mieters unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt.
Sowas hat es auch schon gegeben:
Was kann man tun wenn man so einem Fall präventiv verhindern will?
Gruß und Dank
Desperado