Mitbewohner haben wie irre mit der elektr. Heizung den Winter über geheizt. Stromrechnung geht aber von mir ab und somit auch die Nachzahlung. Was kann ich tun, damit die Mitbewohner, die jetzt vor der Abrechnung ausgezogen sind, zahlen?
Hallo
Beim Energie - Versorger anrufen was mann da machen kann.
Ansonsten ist das eher eine Rechtsfrage .
Sorry
Viel Glück!
Mitbewohner haben wie irre mit der elektr. Heizung den Winter
über geheizt. Stromrechnung geht aber von mir ab und somit
auch die Nachzahlung. Was kann ich tun, damit die Mitbewohner,
die jetzt vor der Abrechnung ausgezogen sind, zahlen?
DA du Kunde bei deinem Energieversorger bist, bist du erstmal für die Nachzahlung verantwortlich. Die Mitbewohner kannst du nur an ihr Gewissen appelieren oder versuchen zivilrechtlich das Geld einzuklagen.
Sorry…
die stehen aber mit im Vertrag, nur, dass von mir das Geld abgeht. Hab ich dann trotzdem keine chance?
Mitbewohner haben wie irre mit der elektr. Heizung den
Winter
über geheizt. Stromrechnung geht aber von mir ab und
somit
auch die Nachzahlung. Was kann ich tun, damit die
Mitbewohner,
die jetzt vor der Abrechnung ausgezogen sind, zahlen?
also keine ahnung, wie das rein rechtlich aussieht…
(hast du was abgemacht, wegen stromkosten…?)
aber das wird wohl eher schwierig… ich würde an deiner
stelle einfach mal anrufen und sagen, da wäre noch eine
strom-nachzahlung vom mietverhältnis offen, die zur
hälfte beglichen werden müsse; wo man denn den
einzahlungsschein schicken könne…(?) ganz unscheinbar
… ansonsten viel spass… meine winterrechnung liegt
bei 1600 CHF… falls im WG-verhältnis abgemacht
wurde, dass der strom inkl. sei… (und nicht explizit
auf eine mögliche nachberappung hingewiesen wurde…)
kann mans wohl eh vergessen… aber viel glück beim
eintreiben…
und nochmals: rein rechtlich…? keine ahnung…
Das klingt nach m. E. folgenden Schritten.
- Wer steht auf Rechnungsanschrift und hat den Stromvertrag unterschrieben?
- der sollte dann die Mitbewohner anschreiben und . z.B. durch drei teilen.
- wenn nicht freiwillge Zahlung erfolgt, dann Anwalt einschalten,
mfG Ron
Mitbewohner haben wie irre mit der elektr. Heizung den Winter
über geheizt. Stromrechnung geht aber von mir ab und somit
auch die Nachzahlung. Was kann ich tun, damit die Mitbewohner,
die jetzt vor der Abrechnung ausgezogen sind, zahlen?
Hallo,
Mit einem Anwalt sonst habe ich auch keine Iden!
Gruß,
Daniel
Mitbewohner haben wie irre mit der elektr. Heizung den Winter
über geheizt. Stromrechnung geht aber von mir ab und somit
auch die Nachzahlung. Was kann ich tun, damit die Mitbewohner,
die jetzt vor der Abrechnung ausgezogen sind, zahlen?
Hallo,
Mit einem Anwalt sonst habe ich auch keine Iden!
Gruß,
Daniel
Mitbewohner haben wie irre mit der elektr. Heizung den Winter
über geheizt. Stromrechnung geht aber von mir ab und somit
auch die Nachzahlung. Was kann ich tun, damit die Mitbewohner,
die jetzt vor der Abrechnung ausgezogen sind, zahlen?
.
Hallo,
der Stromanbieter will -und darf natürlich- sein Geld haben, wenn du der Vertragspartner im Stromlieferungsvertrag bist, musst du auch -erstmal- zahlen, wobei sich sehr viele Anbieter auch auf eine (oft zinslose) Ratenzahlung einlassen.
Ansonsten wirst du deine Ex-Mitbewohner wohl „bitten“ müssen, das Geld zu bezahlen; wenn du irgendwie nachweisen kannst, dass der Mehrverbrauch an Ihnen liegt (z.B. mit den alten Abrechnungen etc.) hast du sicherlich auch die Möglichkeit, das ganze per Anwalt einzuklagen. Hier stellt sich nur die Frage, ob diese Kosten nicht sogar höher werden als die Nachzahlung…
die stehen aber mit im Vertrag, nur, dass von mir das Geld
abgeht. Hab ich dann trotzdem keine chance?
Wenn ihr gemeinsam Kunde beim Energieversorger seid, seid ihr gesamtschuldnerisch haftbar, dass heißt, bei der gesamtschuldnerischen Haftung kann der Gläubiger nach seinem Belieben von jedem der Gesamtschuldner die zu beanspruchende Leistung vollständig einfordern. Dabei muss er sich von dem Gesamtschuldner nicht entgegenhalten lassen, dieser sei im Verhältnis zu den übrigen Schuldnern nur zu anteiliger Leistung verpflichtet, denn was die Gesamtschuldner möglicherweise für Absprachen getroffen haben, betrifft deren Innenverhältnis und braucht den Gläubiger nicht zu interessieren.
Der Versorger wird also versuchen das Geld zu bekommen und dafür den einfachsten Weg nehmen, also erstmal deine Bankverbindung. Bekommt er so sein Geld nicht, wird er über Mahnbescheide, Inkassobüros gehen und dich und auch die anderen nicht in Ruhe lassen. Was auch passieren kann, dass er dann irgendwann euch allen die Energiezufuhr sperren lassen kann, wenn er euch denn findet.