Was tun wenn unfallversicherung nicht zahlt

hatte einen skiunfall wurde mit der rettung ins spital gefahren . habe bei der unfallversicherung auch unfallspitalsgeld dabei . lag mit oberambruch und beckenprellungen 17 tage im krankenhaus . jetzt wurde die versicherungsleistung gestrichen mit folgendem satz - haben krankheiten oder gebrechen die schon vor dem unfall bestanden haben , die unfallfolgen beeinflußt , ist die leistung ensprechend dem anteil der krankheit oder gebrechens zu kürzen . nach vorliegender krankengeschichte ist zu entnehmen das der krankenhaus aufenthalt auf grund vorbestehender gesundheitstörungen und nicht vom erreigniss notwendig war. bin seit 4,5 jahren dialysepatient . wurde natürlich auch im spital dialysiert was man sonst auch ohne spitalsaufenthalt machte. konnte erst nacht 10 tagen das erste mal aufstehen hatte bis zum 14. tag untersuchungen wegen der beckenprellung. die unfallversicherung viel vor nierenleiden abgeschlossen

Hallo,

ich würde Widerspruch einlegen und mir vom Arzt nochmal bestätigen lassen, das die Dauer der Behandlung nicht an einer eventuellen Schädigung der Niere lag sondern aufgrund der Beckenprellung notwendig war. Wegen eines Oberarmbruchs liegt man wohl nicht so lange im Krankenhaus.

Gruß
Gaby

Stoffwechselerkrankungen/Nierenschädigungen etc. können die Heilung z.B. bei Brüchen oder Amputationen zum Teil erheblich verzögern.
Beruft sich die Versicherung auf eine solche Verzögerung durch die Vorschädigung, ist das Gegenteil per Attest nachzuweisen.