Guten Tag,
vor 2 Monaten wurde eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Vor einem Monat hat Katze einen Schaden in einer Mietswohnung verursacht. Sie hat einige Türrahmen verkratzt. ALs dies aufgefallen ist, wurde sofort ein Versicherungsvertreter informiert. Der Schaden gemeldet. Dieser wurde nun abgelhent, weil die Versicherung nicht glaubt, dass der Schaden in kurzer Zeit entstanden ist, sondern in einem längeren Zeitraum. Dies war aber wirklich nicht so. Der Gutachter hat den SchADEN AUF 3000,00 netto geschätzt. Für solche Fälle hat man doch eine Versicherung, oder ? es wird davon ausgegangen, dass die Versicherung zweifelt, weil der Schaden erst kurz nach Abschluss der Versicherung entstanden ist. ABer was tun wenn es wirklich so war ? Der Versicherungsvertreter hat vorgeschlagen nun Widerspruch einzulegen. ABer was muss man dabei beachten und wie stehen die Chancen ?
Vielen lieben Dank
MOD: Versicherungsbrett
Hallo,
ich schätze, die Versicherung geht davon aus, dass der Schaden zu Vertragsbeginn schon eingetreten ist und lehnt die Regulierung ab.
Grundsätzlich ist der Anspruchssteller ja nachweispflichtig, was ja wohl nicht das Problem ist. Im Verhältnis zur Versicherung musst der Versicherungsnehmer aber nachweisen, dass der Schaden während der Laufzeit der Versicherung auch eingetreten ist. Das dürfte mit dem negativen Gutachten schwierig werden.
Das muss dann schon eine stichhaltige Erklärung geliefert werden, wie eine Katze innerhalb kurzer Zeit einen Schaden von 3000€ an den Türrahmen produzieren kann.
Gruß
Andreas
Hallo Andreas,
danke für die schnelle Hilfe !
Leider wüsste ich nicht, wie ich dies beweisen kann. Die Höhe von 3000,00 € kommt denke ich nur davon, dass der Vermieter alles komplett erneuert haben möchte. Es müsste doch die Möglichkeit geben, den Schaden zu „flicken“ Sprich die Rähmen abzuschleifen, ausbessern und frisch lackieren, oder ?
Der Versicherungsvertreter hatte solch einen Fall noch nie und weiß nicht wie die Chancen stehen. Er möchte nun selber den Schaden anschauen und dann Widerspruch einlegen.
ABer wie stehen die Chancen und wie geht man am Besten vor ?
Viele Grüße,
Aline
von 3000,00 € kommt denke ich nur davon, dass der Vermieter
alles komplett erneuert haben möchte.
Möchten kann er viel, aber darum kümmert sich Deine Versicehrung nicht. Nach Deiner schilderung kommt DEiner Versicehrung der Schaden nicht plausibel vor, deswegen die Ablehnung.
Der Versicherungsvertreter hatte solch einen Fall noch nie und
weiß nicht wie die Chancen stehen. Er möchte nun selber den
Schaden anschauen und dann Widerspruch einlegen.
So würde ich auch vorgehen.
Hallo,
Leider wüsste ich nicht, wie ich dies beweisen kann. Die Höhe
von 3000,00 € kommt denke ich nur davon, dass der Vermieter
alles komplett erneuert haben möchte. Es müsste doch die
Möglichkeit geben, den Schaden zu „flicken“ Sprich die Rähmen
abzuschleifen, ausbessern und frisch lackieren, oder ?
Nun wundert mich aber schon, wie der Vermieter bereits 1 Monat nach dem Schaden davon wissen kann und auch schon einen Kostenvoranschlag machen konnte … (?)
Wieso hat man denn nicht sofort versucht den Schaden zu beseitigen und auszubesser?
Oder wurde innerhalb der 2 Monate, in dem die Versicherung abgeschlossen wurde, ein Auszug aus der Wohnung geplant? Dann macht das ganze natürliche Sinn …
LG Jasmin