… nicht vorzeigt
Ich wohne nun seit etwas über einen Monat in meiner neuen Wohnung. Der Mietvertrag wurde offiziell ab dem 01.12. geschlossen. Bis heute wurde mir der Energieausweis noch nicht vorgezeigt sowie vor einer Woch eine Frist bis heute gesetzt zum vorzeigen (Gibt mit der Wohnung u.a. das Problem, dass die Heizung zu klein ausgelegt ist und sich die Wohnung nicht richtig erwärmt und dadurch wegen Feuchtigkeit Schimmel entsteht). Bei Nichtvorlage kann ja th. ein Bußgeld wegen der Ordnungswidrigkeit erlassen werden. Aber wer ist dafür Ansprechpartner, wenn sich der Vermieter weigert einem den Ausweis zu zeigen.
Hallo,
wenn ich ehrlich bin, ich habe keine Ahnung, evtl. fragen sie beim Bauamt der Gemeinde/Stadt oder der Bauaufsicht des Kreises (untere Baubehörde) mal nach.
Gruß JM
Hallo Tim, zuständig für mögliche Ordnungsgelder, die bei einem Fehlen des Ausweises verhängt werden können, sind die Bauämter vor Ort. Es ist aber die Frage, ob man bereits nach zwei Wochen so massiv werden sollte. Ich persönlich würde eher zu einem Besuch beim Mieterbund oder der Verbraucherzentrale raten. Eventuell ist eine Mietminderung (wenn es nicht richtig warm wird) auch eine Option.
Pia Grund-Ludwig, http://www.enbausa.de
Hallo,
ich bezweifle dass hier ein Energieausweis viel Klarheit in die Sache bringt! Ein Energieausweis kann z.b. über den Verbrauhc der letzten 3 Jahre erstellt werden - wenn da die Heizung zu klein ausgelegt ist, kommt das im Energieausweis nicht rüber - das sieht keiner!
Mich würde interessieren woher die Info stammt, dass die Heizung zu klein ausgelegt ist. Wurde hier ein Sachverständiger eingeschaltet oder ist das das Bauchgefühl eines Bekannten? (bitte nicht falsch verstehen - wenn Sie schon jemand anzeigen wollen, dann bitte die notwendigen stichhaltigen Beweise zur Hand haben).
Punkt 1: Wenn Schimmel in der Wohnung ist (jetzt nach 2-3 Wochen bewohnen: ganz ehrlich da fällt mir bloß das ein: SChnellstens ausziehen!
Punkt 2: ich kenne Ihre finanziellen Möglichkeiten nicht, aber ich habe sehr sehr gute Erfahrungen mit dem Mieterbund gemacht, da bekommt man für wenig Geld (ich glaube um die 60-80 € pro Jahr) kompetente Hilfe! http://www.mieterbund.de/ da gibts bestimmt auch bei Ihnen in der nähe eine Stelle und der Vorteil: WEnn das Geld überwiesen ist, dann helfen die sofort! d.h. nichts mit Wartezeit usw.
Punkt 3: Ordnungsgeld: Sind SIe sicher, dass der Vermieter nicht will oder hat er es schlicht vergessen? Wo Sie diese Ordnungswidrigkeit anzeigen - ich vermute bei der Polizei, bin mir da aber absolut nicht sicher…
GRüße und viel Erfolg! und vor allem keine gesundheitlichen Spätfolgen…
Zuständig für solche Sachen ist die Verwaltungsbehörde. Dort selber oder über einen Anwalt eine Anzeige erstatten. Evtl. vorher mal beim Bauamt nachfragen welche Behörde in dem Landkreis dafür zuständig ist!
MfG
Carsten Peters
Schwierige Frage…
Zitat:
Mieter oder Käufer eines Gebäudes im Bestand sollten sich den Energieausweis vor Vertragsabschluss vom Gebäudeeigentümer vorlegen lassen. Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) muss der Eigentümer den Energieausweis spätestens auf Verlangen „unverzüglich zugänglich machen“. (Quelle: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/IR/fragen-…)
Zur Praxis sagen die Vorschriften nichts. Wer bei der Wohnungssuche nach dem Energieausweis fragt, hat oft schlechtere Karten, als diejenigen die nicht fragen. Wenn der Vermieter keinen Energieausweis vorlegt oder vorlegen kann, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. An wen man sich wendet, ist dann schwer zu sagen, evtl. an das Ordnungsamt? Gibt es vielleicht einen örtlichen Mieterverein an, den Sie sich wenden können?
Keine Reaktion auf eine Antwort ist auch ein Statement. Solche Fragesteller sollten einfach gelöscht werden.