… entscheidet einseitig, es gibt ein Gemeinsames Sorgerecht, die beiden Kinder sind 17 und 11 Jahre alt
Es ist so, das der Vater sich ans Jugenamt gewendet hat, da die Mutter an Weihnachten, ohne vorherige Ankündigung die Kinder abgeholt hat und diese sich heimlich aus dem Haus schlichen, darf sie das überhaupt??? Es bestand keinerlei Gefahr für die beiden, nun sind die Fronten verhärtet und die Mitarbeiterin des JA bezieht eine eindeutige Position, sie sagte z. B. dann holen wir mal euere Eltern wieder hinzu, damit meinte sie die Mutter und deren Lebensgefährten(kenn sich etwa ein 3/4 Jahr), der Vater und seine Frau waren schon anwesend (4Jahre kennen)
was tut man??? nach einem Gespräch sagte die Ja bereits die Kinder werden nicht beeinflusst, bei der Jüngeren stimmt das nicht, bin ich mir ganz sicher
was tut man???
Ich würd sagen, man schreibt zunächst mal einen les- und verstehbaren Beitrag mit einer klaren Problembeschreibung und einer eindeutigen Fragestellung.
Dann kommt bestimmt Rat.
Gruß
Jo
Danke, war mir nicht bewusst, das es unverständlich ist.
Die Frage ist " Was kann man unternehmen, wenn man das Gefühl hat, das Jugenamt entscheidet einseitig?"
Danke, war mir nicht bewusst, das es unverständlich ist.
Die Frage ist " Was kann man unternehmen, wenn man das Gefühl
hat, das Jugenamt entscheidet einseitig?"
Ja, diese Frage stand da, aber wir müssten schon wissen, was da einseitig entschieden wurde. Wie sollen wir dir sonst helfen?
Wie soll ich das nur mit kurzen Worten erklären…
Seit 4 Jahren gibt es immer mal wieder Reibereien wegen des Umgangrechts.
Wegen einer heftigeren Sache an Weihnachten, wenden sich der Vater und dessen neue Frau an das Jugendamt. Die Mitarbeiterin dort hat mit den beiden Kindern und der Ex-Frau des Vaters, sowie mit deren Lebensgefährten (Die beiden kennen sich ca. ein dreiviertel Jahr) geredet und festgestellt:
das die Mutter und der Lebensgfährte, die beiden Kinder in keinster Weise beeinflussen und der Vater seine Kinder vernachlässigt hat.
Beim heutigen Gespräch auf den Jugendamt waren im Raum anwesend:
der Vater, seine neue Frau, die beiden Kinder und die Mitarbeiterin vom Jugendamt.
Diese beendete das Gespräch mit den Worten:
„Dann holen wir mal euere Eltern wieder dazu.“
Damit war die Mutter und deren Lebensgefährte gemeint!
Hallo majönchen:
Fragen, die evtl weiterhelfen, wenn du sie beantwortest (es fehlen ein paar Fakten):
- Wie lange sind die Eltern getrennt?
- Wo leben die Kinder?
- Wie ist der bisherige Umgang geregelt?
- Was war für Weihnachten abgesprochen?
- Was sind die allgemeinen Absprachen, auch nun vom Jugendamt?
- …
Solche Informationen helfen, deine Situation zu verstehen. Rechtliche Informationen „ist das rechtens, darf der/die das?“ dürfen dir hier nicht beantwortet werden, können aber (ausfühlich und informativ!) unter Beachtung der FAQ:1129 im Rechtsbrett gestellt werden.
Hallo
Immer noch nicht ganz klar.
Bitte mal die Fragen hier beantworten:
Die Mitarbeiterin dort hat mit den beiden Kindern und der Ex-Frau des Vaters, sowie mit deren Lebensgefährten (Die beiden kennen sich ca. ein dreiviertel Jahr) geredet und festgestellt:
das die Mutter und der Lebensgfährte, die beiden Kinder in keinster Weise beeinflussen und der Vater seine Kinder vernachlässigt hat.
Hat die Mutter die Kinder deswegen zu Weihnachten plötzlich heimlich abgeholt, weil sie meinte, die Kinder würden dort vernachlässigt?
Und ist dann der Vater beim JA vorstellig geworden und ist dort dem Vorwurf der Vernachlässigung mit dem Argument begegnet, die Kinder seien von der Mutter beeinflusst worden und würden deswegen behaupten, der Vater kümmere sich nicht um sie?
der Vater, seine neue Frau, die beiden Kinder und die Mitarbeiterin vom Jugendamt.
Diese beendete das Gespräch mit den Worten: „Dann holen wir mal euere Eltern wieder dazu.“
Und was ist daran schlimm, die dazuzuholen? Oder stört der Ausdruck „Eltern“? Das würde ich allerdings verstehen. Wenn jedoch die Kinder selber sagen, die Ex und deren Partner seien ihre Eltern, dann sollte man es so lassen, wenn man gut mit den Kindern auskommen und sie nicht unnötig stressen will.
Viele Grüße
Hallo !
Es ist völlig normal, dass das Jugendamt BEIDE Parteien anhört und zuzieht.
Grüße
Hallo,
das spielt doch überhaupt keine Rolle, was dort genau vorgefallen ist.
Meine Frage war einfach nur, was man unternehmen kann, wenn man das Gefühl hat, das Jugendamt entscheidete einseitig. Es geht doch gar nicht um die Details.
Hat jemand Erfahrungen damit und was hat er unternommen.
Das würde mich interessieren.
Hallo
Meine Frage war einfach nur, was man unternehmen kann, wenn man das Gefühl hat, das Jugendamt entscheidete einseitig.
Dann kann man versuchen, dagegen anzugehen.
Es geht doch gar nicht um die Details.
Ok
Das JA besteht doch nicht nur aus einer einzigen Person. Vielleicht kann man mal einen Kollegen oder jemand aus einem anderen Kreis fragen… erstmal.
Aber freundlich.
Sonst wird das ein Eigentor.
T
Wie jede andere Behörde unterliegt das Jugendamt der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Dementsprechend kann man gegen deren Entscheidungen Widerspruch einlegen und gegebenenfalls klagen.
Hallo,
das Jugendamt KANN und DARF NICHTS in dieser Sache entscheiden! Es ist eine Behörde und kein Gericht. Das Jugendamt kann lediglich beraten, vermitteln und/oder seine eigene Meinung sagen.
Der Vater kann hier, wenn es bereits einen gerichtlichen Umgangsbeschluss oder gerichtlich genehmigten Vergleich gibt, das Gericht um ein Vermittlungsverfahren (besser ohne Anwalt) nach § 165 FamFG anrufen.
Gibt es keine gerichtliche Regelung des Umgangs, kann er (besser mit Anwalt) einen Antrag auf Umgangsregelung bei Gericht stellen.
Bei der zweiten Möglichkeit wird allerdings im Normalfall das Jugendamt um eine Stellungnahme gebeten.
Problem dürfte das 17-Jährige Kind sein. Dem schreibt kein Richter (und auch kein Jugendamt mehr vor, was es tun soll.
Wenn beim Vater der Eindruck entstanden ist, dass die Mutter die Kinder beeinflusst, sollte er sich im Internet über PAS informieren.
Gruß
Ingrid
Hallo liebe Ingrid,
das ist doch mal ein Wort, du hast mir viel geholfen.
vielen lieben Dank!!!
glg maion