2 autofahrer, ein unfall. gesamtschaden 10.000 euro. 4.000 pro auto, 2000 allgemeine kosten ( mietwagen, abeschleppdienst, gutachter, strassenschäden, etc. )
der unfall wird 30 zu 70 abgerechnet.
die person die nur 30% bezahlen muss möchte nach erhalt des betrages von der gegnerischen haftpflicht ( genau 7.000 euro ) nun seine vollkasko in anspruch nehmen um den restbetrag zu bekommen.
nun zahlt die vollkasko lediglich ein teilbetrag aus vom gesamtschaden des autos. auf den restbetrag bis 3000 euro bleibt man sitzen.
ist das normal ? zahlt die vollkasko nicht den gesamten betrag von 30 % ? die meinung der person war immer das alles bezhalt wird was mit dem eigenen auto zu tun hatte ( also auto selbst, abschleppdienst, gutachter, mit dem auto verursachter sachschaden )
oder ist das nicht so ?
die person wollte eventuell gegen seine versicherung vorgehen
ich muss Keki widersprechen: der Fahrzeugschaden kann voll abgerechnet werden, nur der SB wird abgezogen. Zum Fahrzeugschaden zählen üblicherweise auch SV-Kosten und die Wertminderung („kongruenter Schaden“). Der Geschädigte sollte sich ggf einen Anwalt suchen, der sich mit dem Quotenvorrecht auskennt - die meisten blicken das nicht, daher direkt danach fragen!