Was übernimmt die vollkasko ?

hallo

folgender fiktiver fall geht voran.

2 autofahrer, ein unfall. gesamtschaden 10.000 euro. 4.000 pro auto, 2000 allgemeine kosten ( mietwagen, abeschleppdienst, gutachter, strassenschäden, etc. )

der unfall wird 30 zu 70 abgerechnet.

die person die nur 30% bezahlen muss möchte nach erhalt des betrages von der gegnerischen haftpflicht ( genau 7.000 euro ) nun seine vollkasko in anspruch nehmen um den restbetrag zu bekommen.

nun zahlt die vollkasko lediglich ein teilbetrag aus vom gesamtschaden des autos. auf den restbetrag bis 3000 euro bleibt man sitzen.

ist das normal ? zahlt die vollkasko nicht den gesamten betrag von 30 % ? die meinung der person war immer das alles bezhalt wird was mit dem eigenen auto zu tun hatte ( also auto selbst, abschleppdienst, gutachter, mit dem auto verursachter sachschaden )

oder ist das nicht so ?

die person wollte eventuell gegen seine versicherung vorgehen

gruss

Hallo,

ich versuch mal fiktiv abzurechnen:

Vollkasko 30% aus 4.000.- € = 1.200.- € (ggf. Abzug NfA)

Gegnerische Haftpflicht 70 % aus 4.000.- € = 2.800.- € (ggf Abzug f. Wertverbesserungen)

Mietwagen: 70% Gegnerische Haftpflicht. (Mietwagenkosten sind nicht Gegenstand der Kaskoversicherung)

Strassenschäden: 30% eigene Haftpflichtversicherung, 70% gegnerische Haftpflichtversicherung (Fremdschäden sind nicht Gegenstand der Kasko)

Gutachter: Ggf. Verkehrs-RS

Abschleppen: Zahlt im Regelfall die Kasko (hier 30%), 70% bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung einfordern.

Bevor Du gegen deine Versicherung vorgehst, empfehle ich das Gespräch mit deiner Agentur.

Gruß Keki

Auch hallo,

ich muss Keki widersprechen: der Fahrzeugschaden kann voll abgerechnet werden, nur der SB wird abgezogen. Zum Fahrzeugschaden zählen üblicherweise auch SV-Kosten und die Wertminderung („kongruenter Schaden“). Der Geschädigte sollte sich ggf einen Anwalt suchen, der sich mit dem Quotenvorrecht auskennt - die meisten blicken das nicht, daher direkt danach fragen!

Die genannten Zahlen können nicht stimmen…

gesamtschaden 10.000 euro. 4.000 pro
auto, 2000 allgemeine kosten ( mietwagen, abeschleppdienst,

die person die nur 30% bezahlen muss möchte nach erhalt des
betrages von der gegnerischen haftpflicht ( genau 7.000 euro )

… das psst doch irgendwie nicht zusammen !!!

Grüße, M