Guten Tag Metterlink!
Die Fragestellung ist etwas verwirrend. Sie geben an, dass Sie derzeit eine Ausbildung im öffentlichen Dienst zur Veranstaltungskauffrau absolvieren. Ich beziehe mich nachfolgend immer auf das niedersächsische Recht! In anderen Bundesländern können andere Regelungen gelten. Hierfür bitte eine konkretere anfrage stellen.
Nach meinem Kenntnisstand werden Veranstaltungskaufleute nicht im Beamtenverhältnis beschäftigt (ich spreche das Beamtenverhältnis an, da Sie in Ihrem Sachverhalt das Wort Besoldung verwenden und es diese Art von Bezahlung nur im Beamtenwesen gibt), da die Vorraussetzungen des Nds. Beamtengesetzes hierfür nicht gegeben sind. Sie werden also mit hoher Wahrscheinlichkeit im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden. Wieviel Sie letztendlich an Gehalt bekommen hängt von zahlreichen Faktoren ab. Erstens müssten Sie erfragen, wie die Behörde bei der Sie später tätig sind die Stelle einer Veranstaltungskauffrau/oder die konkret zu besetzende Stelle bewertet hat. Ist keine Bewertung der Stelle erfolgt so hat der Arbeitgeber das Recht, Sie nach seinem Ermessen (aber dennoch angemessen) zu bezahlen. In der Regel (muss also nicht immer stimmen) liegt die Bezahlung für Angestellte mit kaufmännischer Ausbildung (ich nehme an es handelt sich um eine Ausbildung mit notwendigen Realschulabschluss als schulische Vorbildung) zwischen den Entgeltgruppen E5 - E8 des TVÖD. Wieviel dies im Einzelnen ist können Sie z.B. im Internet in den Tariftabellen des TVÖD nachsehen (einfach mal googeln oder diesen Link verwenden: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/v…).
Desweiteren hängt die exakte Berechnung Ihres Gehaltes von Ihrer familiären Situation, Ihrer Erfahrung im öffentlichen Dienst, der Zugehörigkeit zur Kommune etc. ab. Sie sehen also es gibt viele Einflussfaktoren.
Abschließend möchte ich folgende Endaussage treffen. Gehen Sie davon aus, dass Sie im Bereich der Entgeltgruppen E5 - E8 liegen (1842 € - 2100 € brutto bei Erfahrungsstufe 1). Wenn Sie frisch ausgelernt sind dürften Sie für gewöhnlich max. in die Entgeltgruppe E6 und in die Erfahrungsstufe 2 eingesetzt werden. Das wären in etwa 2130 € brutto!! Zumeist (aufgrund knapper Finanzmittel etc.) ist aber wohl eher davon auszugehen, dass Sie in die Entgeltgruppe 5 Stufe 1 eingruppiert werden (ca. 1840 €).
Sie sehen also es hängt viel von Ihrer Behörde als auch von Ihren persönlichen Vorraussetzungen ab, wieviel letztendlich tatsächlich brutto von Ihrem Arbeitgeber erhalten.
Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig weiterhelfen und stehe Ihnen für evtl. Rückfragen gerne zur Verfügung.
MFG