Hallo zusammen,
ich habe im November mit Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereines
meinen Lohnsteuerjahresausgleich für 2000 (Steuerklasse
1)gemacht, laut deren Berechnung bekomme ich nur 285 DM zurück
trotz Fahrkosten mit ÖPNV von mtl. DM 110,- (1. Jahreshälfte)
bzw. DM 165,- (2. Jahreshälfte) und im 2. Halbjahr eine
Entfernung von ca. 25 Km zum Arbeitsplatz plus
Reinigungskosten für Arbeitskleidung usw., das kann doch nicht
sein, wenn ich so sonst von anderen deren Rückzahlungsbeträgen
höre die sich im 3000er Bereich bewegen. Ausserdem haben die
vergessen meine Kosten für eine Bewerbung um eine
Arbeitsstelle incl. Gebühr für ein Pol. Führungszeugnis zu
berechnen.
Deine Angaben lassen nur eine überschlägige Berechnung Deiner Werbungskosten zu. Ich würde die mit ca. DM 3.600 - DM 3.700 ansetzen. Damit würdest Du oberhalb des Werbungskostenpauschbetrages von DM 2.000 liegen, d.h. ca. DM 1.600 - DM 1.700 würden Spielraum für eine Steuerermäßigung zulassen, weil in dieser Größenordnung Dein Einkommen vom Lohnsteuerabzug gedeckt wäre. Angenommen, Dein persönlicher Steuersatz liegt in der Spitze bei 35%, könnte dies eine Erstattung von DM 560 bedeuten.
Allerdings ist dies der Idealfall einer Einkommensermittlung. Wahrscheinlicher ist vielmehr, daß der Lohnsteuerhilfeverein von den Bewerbungskosten abgesehen, die Steuererklärung korrekt erstellt hat. Wie gesagt, so pauschal lässt sich das nicht beurteilen und ein Vergleich mit den Erstattungen von Bekannten etc. ist sowieso immer mit Vorsicht zu geniessen, weil jeder Steuerfall anders gelagert ist und sehr viele Individualitäten zu berücksichtigen sein könnten. Leute sind verheiratet, verdienen mehr oder weniger als Du, betreiben steuerlich wirksame Fortbildung, schöpfen Vorsorgeaufwendungen aus/nicht aus, spenden wie verrückt, sind/sind nicht konfessionslos. Die Liste ist endlos, hier wirst Du keine Lösung finden. Möglich jedoch, dass sich hier im Forum ein Weg für das weitere Vorgehen finden läßt.
Frage: kann ich mir eine 2. Meinung einholen und wenn diese
von der ersten abweicht dieses noch dem FA nachträglich
zukommen lassen und wird dann das zweite anerkannt (Die kommen
ja auch noch Jahre später zu einem wenn die merken, das sie
einem zu wenig berechnet haben)? Falls nicht, kann ich dann
wenigstens noch nachträglich die Kosten für meine Bewerbung
geltend machen?
Klar, lass die Erklärung neu berechnen.
Sobald der Steuerbescheid bei Dir eintrifft ( Bekanntgabe ), hast Du einen Monat Zeit dem Finanzamt eine schlichte Änderung aufzugeben. Innerhalb dieser Zeit kann alles geändert werden. Ich gehe davon aus, dass Dein Bescheid nicht unter einem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen wird, in diesem Fall hättest Du bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist noch Zeit für Änderungen, vergeiche die Postings in diesem Forum der vergangenen zwei,drei Tage.
Überprüfe aber zuvor einfach mal die Berechnung des Lohnsteuerhilfevereins, insbesondere auch, ob die Lohnsteuerabzugsbeträge korrekt angerechnet worden sind etc.
Und falls ja bei 1, 2 oder beiden wie muss ich dann vorgehen
(Fristen usw.)?
Danke schonmal im Vorraus
Hoffe, ich konnte helfen.
Grüße
Björn
P.S.: falls jemand von euch Wissenden in der Nähe von
Frankfurt / M bzw. Bad Soden a. Ts. wohnt…
*winkmitZaunpfahl*
Wohl kaum.