Was versteht ihr unter 'blau machen'?

was versteht ihr unter dem begriff? was können die folgen sein? wie würde wohl ein arbeitgeber reagieren, wenn man sich krank schreiben lässt (keine lust auf arbeit an dem tag) und sagt man habe durchfall, erbrechen… der arzt gibt einem den zettel, man arbeitet nicht, sitzt aber abends im cafe, trinkt ein bier und raucht und der chef erwischt einen… wie würde der wohl reagieren…

lg, sandra

was versteht ihr unter dem begriff?

Nicht arbeiten gehen, obwohl man arbeitsfähig ist.

was können die folgen
sein? wie würde wohl ein arbeitgeber reagieren, wenn man sich
krank schreiben lässt (keine lust auf arbeit an dem tag) und
sagt man habe durchfall, erbrechen… der arzt gibt einem den
zettel, man arbeitet nicht, sitzt aber abends im cafe, trinkt
ein bier und raucht und der chef erwischt einen… wie würde
der wohl reagieren…

Ist das eine rhetorische Frage? Bis zur fristlosen Kündigung ist da alles drin.

Gruß
Christian

Hallo erstmal,

was versteht ihr unter dem begriff? was können die folgen
sein? wie würde wohl ein arbeitgeber reagieren, wenn man sich
krank schreiben lässt (keine lust auf arbeit an dem tag) und
sagt man habe durchfall, erbrechen… der arzt gibt einem den
zettel, man arbeitet nicht, sitzt aber abends im cafe, trinkt
ein bier und raucht und der chef erwischt einen… wie würde
der wohl reagieren…

Da Arbeitgeber ja alle eine Gelddruckmaschine im Keller stehen haben, und Mitarbeiter nur beschäftigen und bezahlen, weil sie diese so nett finden, erwarten sie natürlich auch keine Gegenleistung für das monatliche Salär. Die Arbeit macht sich schließlich auch von alleine, und Kollegen unc Chefs haben ohnehin nichts besseres zu tun, als nach Feierabend auch noch die Dinge zu erledigen die eigentlich jemand anderes hätte erledigen sollen, der dafür schließlich auch bezahlt wird. Da ist doch jegliches Verständnis dafür zu erwarten, wenn der zwar gerne sein Gehalt bezieht, aber lieber im Cafe als im Büro sitzt.

Selbstverständlich wird sich Cheffe gerne dazu setzen, und auch noch die Rechnung übernehmen, und keinen Gedanken an so böse Dinge wie fristlose Kündigung und Strafanzeige wegen Betruges denken, wenn die Stimmung doch gerade so gut ist.

Gruß vom Wiz

Hallo!

wie würde
der wohl reagieren…

Ohne Hellseher zu sein, wahrscheinlich würde er ihn entlassen (=fristlos kündigen). Kommt im Übrigen gar nicht so selten vor, aus meiner Zeit als Rechtspraktikant beim Arbeitsgericht kann ich mich an einige solcher Fälle erinnern, bei denen sich der AN krank schreiben hat lassen und dann vom Chef erwischt wurde, als er etwa mit Hausbauen beschäftigt war.

Gruß
Tom

Naja…
Hausbauen ist ja nun was anderes, als abends ein Bier zu trinken.

Im Gegensatz zu meinen Vorgängern hier, versuche ich mal, das Ganze etwas anders zu betrachten.

Wenn man eine AU hat, wurde diese von einem Arzt ausgestellt. Und der wird schon einen Grund dafür gehabt haben. Die (wirkliche) Diagnose muss dem AG nicht mitgeteilt werden, evtl. war der Durchfall ja nur eine Ausrede für etwas anderes. Vielleicht schämt der Azubi sich ja für die wirkliche Krankheit? Vielleicht hat er ja psychisch nen Hau weg oder so?

Soweit ich weiß muss man sich nicht zwingend zu Hause aufhalten, solange man nicht bettlägerig krankgeschrieben ist. Der Azubi kann also hingehen, wo er will. Ob das nun taktisch klug ist, ist mal eine andere Frage. Die Krankschreibung kann ja nun auch Gründe gehabt haben, die auf den ersten Blick nicht nachzuvollziehen sind. Zum Beispiel ist es sinnvoll, einen Maschinenbediener dann krank zu schreiben, wenn er keine Maschinen bedienen darf (z.B. wegen der Medikamente).

Meiner Meinung nach kann der AG sich da auf den Kopf stellen, die Krankschreibung rettet dem Azubi den Hals. In der Probezeit sieht das natürlich anders aus… :smile:

Hi!

Im Gegensatz zu meinen Vorgängern hier, versuche ich mal, das
Ganze etwas anders zu betrachten.

Der Versuch ehrt Dich :smile:

Die
(wirkliche) Diagnose muss dem AG nicht mitgeteilt werden,

Das würde ich nicht zu selbstverständlich behaupten.
Es soll schon Situationen gegeben haben, wo der AN seinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden musste…
BAG-Urteil vom 13.7.2005 (Az.: 5 AZR 389/04)

Vielleicht hat er ja psychisch nen Hau weg oder so?

Ähm - der AG erkennt durchaus am Stepel des Arztes seine Fachrichtung…

Soweit ich weiß muss man sich nicht zwingend zu Hause
aufhalten, solange man nicht bettlägerig krankgeschrieben ist.
Der Azubi kann also hingehen, wo er will.

Nun - das ist definitiv falsch! Der Azubi hat alles zu unterlassen, was einen Genesungsprozess verzögert.

Meiner Meinung nach kann der AG sich da auf den Kopf stellen,

Solch akrobatischen Übungen muss er gar nicht machen. Er kann durchaus die Richtigekeit der AU anzweifeln. Bei einem belegten Kneipenbesuch und einer vorher genannten Magen-/Darmgeschichte wird er auch keine größeren Probleme haben, die Zweifel zu begründen.

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung3898…

LG
Guido

1 Like

Vorsicht. Eine AU gilt. Der AN ist verpflichtet, alles seiner Genesung entgegenwirkende zu unterlassen - aber die Erkrankung muss er nicht mitteilen. So gesehen darf er einkaufen, spazieren, ein Cafe, die Kirmes besuchen ect bis 22.00 Uhr. Eine Magen-Darm-Grippe kann morgens angeflogen kommen und Punkt 15.00 Uhr verflogen sein. So ist es halt.

Sonst wäre eine halbtagsbeschäftigte Mutter der Kündigung stets nahe, weil der Sprößling ja nun doch vom Kindergarten geholt, eingekauft werden muss ect.
Ein Neurologe darf wegen MD-Grippe krankschreiben und ein Hausarzt wegen neurologischer Störungen.
Der AG darf nur berechtigt (!!!) anzweifeln, wenn z.B. eine Montagskrankheit ständig vorliegt -dann Betriebsarzt und im weiteren Vorgehen auch Entbindung der Schweigepflicht des Arztes…

Übt jemand eine andere Tätigkeit aus, ist dies jedoch ein Kündigungsgrund. (eigenes Haus bauen auch, wenn im „Blaumann“ bei der Verrichtung der Bautätigkeit gesichtet - aber auch da gibt es Ausnahmen, wenn z.B. psychisch erkrankt, kann dies zur Genesung beitragen.)

lg elke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Oh mein Gott
Hi!

NICHTS, aber auch gar NICHTS von Deinem Gekritzel entspricht in dieser Pauschalheit den rechtlichen Fakten!

Vorsicht. Eine AU gilt. Der AN ist verpflichtet, alles seiner
Genesung entgegenwirkende zu unterlassen - aber die Erkrankung
muss er nicht mitteilen.

Was so pauschal falsch ist

So gesehen darf er einkaufen,

Was so pauschal falsch ist

spazieren, ein Cafe, die Kirmes besuchen

Was so pauschal falsch ist

ect bis 22.00 Uhr.

Wäre es nicht so armseelig, würde ich laut loslachen!
Wo bitte holst Du denn diesen Schwachsinn her?!

Sonst wäre eine halbtagsbeschäftigte Mutter der Kündigung
stets nahe, weil der Sprößling ja nun doch vom Kindergarten
geholt, eingekauft werden muss ect.

Ist sie auch, wenn sie beispielsweise mit einer offenen Bauchwunde das Bett verlässt - das wäre dann aber das kleinere Problem.

Der AG darf nur berechtigt (!!!) anzweifeln, wenn z.B. eine
Montagskrankheit ständig vorliegt

-dann Betriebsarzt

Wer?
Schon mal auf den Gedanken gekommen, dass der „Betriebsarzt“ kaum existiert?

und im
weiteren Vorgehen auch Entbindung der Schweigepflicht des
Arztes…

Wie jetzt?
Oben erzählst Du doch großartig, das der AN seine Erkrankung NICHT mitteilen muss!?

Übt jemand eine andere Tätigkeit aus, ist dies jedoch ein
Kündigungsgrund. (eigenes Haus bauen auch, wenn im „Blaumann“
bei der Verrichtung der Bautätigkeit gesichtet - aber auch da
gibt es Ausnahmen, wenn z.B. psychisch erkrankt, kann dies zur
Genesung beitragen.)

Ja, was denn nun?

Hölle, das hier ist ein EXPERTENforum und nicht „Rate mal mit Rosenthal!“
Vielleicht sollte ich das mit in die Brettbeschreibung aufnehmen…

Kopfschüttelnder Gruß
Guido

Hallo!

Ja das ist richtig. Die richtige Antwort wäre hier sicherlich: es kommt drauf an. Man muss aber nicht zwangsläufig immer zu Hause bleiben wenn man krank geschrieben ist, das ist richtig.

Gruß
Tom