Oh mein Gott
Hi!
NICHTS, aber auch gar NICHTS von Deinem Gekritzel entspricht in dieser Pauschalheit den rechtlichen Fakten!
Vorsicht. Eine AU gilt. Der AN ist verpflichtet, alles seiner
Genesung entgegenwirkende zu unterlassen - aber die Erkrankung
muss er nicht mitteilen.
Was so pauschal falsch ist
So gesehen darf er einkaufen,
Was so pauschal falsch ist
spazieren, ein Cafe, die Kirmes besuchen
Was so pauschal falsch ist
ect bis 22.00 Uhr.
Wäre es nicht so armseelig, würde ich laut loslachen!
Wo bitte holst Du denn diesen Schwachsinn her?!
Sonst wäre eine halbtagsbeschäftigte Mutter der Kündigung
stets nahe, weil der Sprößling ja nun doch vom Kindergarten
geholt, eingekauft werden muss ect.
Ist sie auch, wenn sie beispielsweise mit einer offenen Bauchwunde das Bett verlässt - das wäre dann aber das kleinere Problem.
Der AG darf nur berechtigt (!!!) anzweifeln, wenn z.B. eine
Montagskrankheit ständig vorliegt
-dann Betriebsarzt
Wer?
Schon mal auf den Gedanken gekommen, dass der „Betriebsarzt“ kaum existiert?
und im
weiteren Vorgehen auch Entbindung der Schweigepflicht des
Arztes…
Wie jetzt?
Oben erzählst Du doch großartig, das der AN seine Erkrankung NICHT mitteilen muss!?
Übt jemand eine andere Tätigkeit aus, ist dies jedoch ein
Kündigungsgrund. (eigenes Haus bauen auch, wenn im „Blaumann“
bei der Verrichtung der Bautätigkeit gesichtet - aber auch da
gibt es Ausnahmen, wenn z.B. psychisch erkrankt, kann dies zur
Genesung beitragen.)
Ja, was denn nun?
Hölle, das hier ist ein EXPERTENforum und nicht „Rate mal mit Rosenthal!“
Vielleicht sollte ich das mit in die Brettbeschreibung aufnehmen…
Kopfschüttelnder Gruß
Guido