Was versteht man unter dem Rechtsbegriff "Mängelreiterei"?

Hallo Leute, google hat mir auf meine Suche zur Definition Mängelreiterei keine Auskunft geben können. Es handelt sich eindeutig um einen Rechtsbegriff im Zusammenhang Baurecht / Werkvertragsrecht … Wer weiß was?

Ich bezweifle, dass es sich um einen Fachterminus handelt sonder eher vage das aussagen soll, was es suggeriert: In unbilliger Weise zahllos nichtige oder vermeintliche Mängel ins Feld führen.

Genau so sehe ich das auch. Es ist eher das Gegenteil von einem Rechtsbegriff. Mängelreiterei wenden Leute an, die keine Lust auf Rechnung-Zahlen haben. Stattdessen werden ewig fadenscheinige Mängel ins Feld geführt.
Gruß Michael

hm, also ich habe das jetzt schon bei diversen Anwälten gesehen und kopiere mal 3 Beispiele hier rein:
1.
Werkvertragsrecht: Neben dem allgemeinen Vertragsrecht bietet Ihnen Herr Rechtsanwalt XYZ auch Rechtsberatung im Werksvertragsrecht, wie beispielsweise bei Bau- oder Werksverträgen sowie Werkslieferungsverträgen. Er gibt Auskunft über
Kalkulation, Abschlagszahlungen, Werkmängel und Schwarzarbeit und
unterstützt Sie bei Werklohnforderungen oder Problemen bei der Abnahme oder Mängelreiterei.
2.
Werkvertragsrecht: Kalkulation, Kostenvoranschlag, Mangel, Mängelreiterei, Werklohnforderung, Werkvertrag, Werklohn, Nachbesserung, Schwarzarbeit, Rücktritt
3.
Werkvertragsrecht: Gewährleistung, Kalkulation, Mangel, Mängelreiterei, Werklieferungsvertrag, Werklohn, Abschlagszahlung, Schwarzarbeit, Abnahme, Garantie

Also der Begriff steht immer so, wie in den Beispielen aufgelistet. Mein erster Gedanke war derselbe, wie eurer, aber es wundert mich ein wenig. Kein normaler Mensch strebt einen Prozess wegen Mängeln an, die es objektiv gar nicht gibt! Da kann man dann auch gleich das Geld in den Gulli werfen. Also erscheint mir die Erklärung irgendwie unlogisch.

Mängel ermöglichen es, Miete zu kürzen, Urlaubskosten erstattet zu bekommen, Zahlungen zu verzögern, ungewolltes zu wandeln.

Rechtsanwälte sind auch nötig, um Mängelreiter abzuwehren.

Wenn Du nach Mängelreiterei googlest kriegst Du ausschließlich derartige Anwaltsdarstellungen.

jepps, das habe ich schon gesehen. Dann wirds wohl so etwas sein. Habt alle
vielen Dank für die Antworten.

Ein Mangel liegt vor, wenn etwas nicht für den bestimmten Verwendungszweck benutzbar ist oder zugesicherte Eigenschaften nicht vorhanden sind.

Nun gibt es immer wieder Personen, welche versuchen einen „Rabatt“ zu erstreiten!

Da sind dann z.B. Farbabweichungen bei unbehandeltem Echtholz gegenüber dem Muster beliebt.
Oder beim Ledersofa eine Fehlstelle, weil sich das Rindvieh in jungen Jahren mal an einem Nagel verletzt hat.

Heute steht das meistens im Vertrag, dass „leichte Farbabweichungen“ besonders bei Naturprodukten normal sind und vom Kunden akzeptiert werden müssen. OK, Grün statt Rot scheint noch klar zu sein, aber wie viele Rottöne daneben muss man noch akzeptieren?

MfG Peter(TOO)

Es geht darum, dass Auftraggeber die Zahlung der Rechnung unter Verweis auf Mängel hinauszögern.
Und zwar ggf. immer wieder durch nachgeschobene Mängel.

Die Mängel sind z.T. tatsächlich vorhanden oder mindestens strittig, rechtfertigen aber i.d.R. nicht das Zurückhalten der ganzen Rechnung.

Auf solche Weise kann man finanzschwache Firmen in die Insolvenz treiben !

MfG
duck313

Hallo,

Mängelreiterei wird einerseits für Fallkonstellationen gebraucht, in denen Auftraggeber es von Anfang an darauf anlegen, Abnahmen/Zahlungen (teilweise) zu verweigern/verzögern und hierfür mit oft leicht durchschaubarer Akribie minimalste Abweichungen (regelmäßig weit jenseits der für solche Fälle anerkannten Grenze des Mangelbegriffs) umfassend dokumentieren, und dann seitenlange „Mängellisten“ verfassen um damit vollkommen übersetzte Gegenforderungen aufzustellen. Erlebt man gerade hier in Hannover häufig in Verfahren gegen die TUI wegen Reisemängeln, bei denen man davon ausgehen muss, dass Leute für sie an sich viel zu teure Reisen mit dem Vorsatz buchen, mit zig GB Fotos und Videos von jedem Haar im Pool, … vorn vorne herein nachträglich die Kosten zu minimieren.

Andererseits aber auch (und das ist oft die 2. Stufe in solchen Verfahren), wenn ständig neue „Mängel“ gefunden werden, die immer nur häppchenweise nachgeliefert werden, um eine maximale Verzögerung der Abnahme herbei zu führen / den Auftragnehmer mürbe zu machen. Z.B. heute wird eine defekte Fliese im Bad bemängelt, morgen schickt der Fliesenleger einen MA vorbei, diese auszutauschen, übermorgen wird eine Farbabweichung einer Fliese in der Küche moniert, zwei Wochen später die Fugen im Bad, … D.h. der Fliesenleger wird hier bewusst auf Kosten für Kleinsteinsätze getrieben, um es für ihn wirtschaftlich vorgeblich „angenehmer“ zu machen, einen vollkommen überzogenen Nachlass zu gewähren, um endlich Ruhe vor dem Kunden zu bekommen.

Gruß vom Wiz