Liebe Community!
Ich bin gespannt, wie das von Ihnen bewertet wird.
Was hat den Vorrang und MUSS vom Auftragsnehmer eingehalten werden, wenn ein schriftliches bestätigtes Angebot vorliegt:
- der Ausführungs-Termin / oder kann er den Termin einseitig verlegen?
- die Qualifikation der Mitarbeiter z.B. Lehrling / oder kann er Gesellen schicken?
- der Kostenvoranschlag in €/ oder kann er die angebotene Summe überschreiten?
Besten Dank im Voraus für Ihre Meinungen!
MfG
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