Was vom schriftlichen Angebot hat den Vorrang und MUSS vom Auftragsnehmer eingehalten werden?

Liebe Community!

Ich bin gespannt, wie das von Ihnen bewertet wird.
Was hat den Vorrang und MUSS vom Auftragsnehmer eingehalten werden, wenn ein schriftliches bestätigtes Angebot vorliegt:

  • der Ausführungs-Termin / oder kann er den Termin einseitig verlegen?
  • die Qualifikation der Mitarbeiter z.B. Lehrling / oder kann er Gesellen schicken?
  • der Kostenvoranschlag in €/ oder kann er die angebotene Summe überschreiten?

Besten Dank im Voraus für Ihre Meinungen!
MfG
visit

Servus,

ein Kostenvoranschlag heißt so, weil er keine Festpreisvereinbarung ist.

Schöne Grüße

MM

Um was geht es denn nun wirklich?
Gruß
anf