Was vom Wohngeld sind Nebenkosten?

Hallo Experten!

Ich kaufe gerade eine Eigentumswohnung und möchte die dann vermieten.
Mir liegt eine Abrechnung des Hausgeldes vor… Ich weiß jedoch, daß ich nicht das ganze Hausgeld als Nebenkosten abrechnen darf, ich weiß aber nicht was. Bei einigen Punkten ist es mir klar bei anderen eher weniger.
Hier einfach mal sämtliche Punkte von der Wohngeldabrechnung:
Müllabfuhr, Entwässerung, Straßenreinigung, Gemeinschaftsstrom, Wasser, Gartenpflege, Schornsteinreinigung, Sachversicherung, Haftpflichtversicherung, Antenne, Hofreinigung, sonstige Betriebskosten, Bankabrechnung, Instandsetzung, Verwaltungsgebühren, Zuweisung Rücklage, Sonderkosten.

Was davon darf ich nicht als Nebenkosten abrechnen?

Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen
Birger S.

Danke für die Auflistung, das hilft bei der Beantwortung sehr:

Hier einfach mal sämtliche Punkte von der :Wohngeldabrechnung:
Müllabfuhr, Entwässerung, Straßenreinigung,
Gemeinschaftsstrom, Wasser, Gartenpflege,
Schornsteinreinigung, Sachversicherung,
Haftpflichtversicherung, Antenne, Hofreinigung, :sonstige Betriebskosten,

Das sind in der Regel umlagefähige Betriebskosten.

Bankabrechnung, Instandsetzung,
Verwaltungsgebühren, Zuweisung Rücklage, Sonderkosten.
Was davon darf ich nicht als Nebenkosten abrechnen?

Hiervon darf nichts als Nebenkosten mit dem Mieter abgerechnet werden, diese Kosten trägt allein der Eigentümer.

Schönen Tag noch,

J.L.

Habe davon leider selber zu wenig Ahnung.

Folgende Kosten aus der Abrechnung dürfen Sie, sofern in dem Mietvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Mieter auch vereinbart umlegen:

Müllabfuhr, Entwässerung, Straßenreinigung,

Gemeinschaftsstrom, Wasser, Gartenpflege,
Schornsteinreinigung, Sachversicherung,
Haftpflichtversicherung, Antenne, Hofreinigung

Bei den sonstigen Betriebskosten und Sonderkosten kommt es darauf an, was dort enthalten ist. Hieraus dann evtl. vereinzelte Rechungen und das müsste dann genau von Ihnen tituliert werden.

Hallo,
als erstes ist natürlich immer wichtig, was du im Mietvertrag mit deinem Mieter vereinbart hast. Achte also darauf, dass der Mietvertrag sämtliche umlegbaren Kosten lt. Betriebskostenverordnung §2 enthält.

Sodann dürfen meines Erachtens nach von deiner Auflistung folgende Positionen NICHT abgerechnet werden:
Bankabrechnung, Instandsetzung, Verwaltungsgebühren, Zuweisung Rücklage, Sonderkosten müssten mehr definiert werden…

Sollten an deinem Objekt Kosten entstehen, die nicht mit in der Betriebskostenverordnung genannt werden, wie z. B. Wartung von technischen Einrichtungen wie Feuerlöscher, RWA Anlagen etc. (welche sich durchaus im Treppenhaus eines Gebäudes befinden können) so empfiehlt es sich, diese Kostenarten separat im Mietvertrag zu vereinbaren. So hast du gleich von Anfang an klare Fronten geschaffen…

Ich gehe davon aus dass es bei den Instandsetzungsarbeiten um Arbeiten am Gebäude geht, Dach und Fach etc. … sollte es um Arbeiten an der Mieteinheit gehen, so hat der Mieter Kleinstreparaturen bis zu einem bestimmen Umfang selbst durchzuführen. Ergibt sich meistens aus dem Mietvertrag. Sollten im Laufe der Zeit also Kleinstreparaturen trotzdem von dir - also Vermieterin - durchgeführt worden sein, so können diese Kosten auch in der NK-Abrechnung geltend gemacht werden.

Viel Erfolg.
M. Breitscheidel

Müllabfuhr > JA
Entwässerung > JA
Straßenreinigung > JA
Gemeinschaftsstrom > JA
Wasser > JA
Gartenpflege > JA
Schornsteinreinigung > JA (innerhalb der Heizkostenabr.)
Sachversicherung > JA, sofern das Gebäude betreffend
Haftpflichtversicherung > JA, sofern das Gebäude betreffend
Antenne > JA
Hofreinigung > JA
Sonstige Betriebskosten > Kommt darauf an, was für Kostenarten das sind.
Bankabrechnung > NEIN
Instandsetzung > NEIN
Verwaltungsgebühren > NEIN
Zuweisung Rücklage > NEIN
Sonderkosten > NEIN

Alle Kostenarten die mit JA beantwortet sind dürfen allerdings auch nur dann auf die Nutzer umgelegt werden, wenn das auch in dem Mietvertrag vereinbart wurde/wird.

Gruß
Dieter

Hallo,
Hausverwaltungskosten, Instandsetzungen, Rücklagen, Bankgebühren sind eigentümerkosten.
Was bitte sind „sonstige Betriebskosten“ in Ihrer Abrechnung? Diese gibt es eigentlich nicht, alle Betriebskosten müssen genau definiert sein.
Und was sind „Sonderkosten“? Auch das ist sehr fragwürdig. Bitte klären Sie in Ihrem eigenen Interesse diese Fragen genau.Gruß, Zita

Sehr geehrter Herr Birger,

normalerweise ist die Abrechnung in umlagefähige oder nicht umlagefähige Nebenkosten unterteilt. Ansonsten müßten die umlagefähigen Kosten gekennzeichnet sein.
Laut Ihrer Aufstellung gehen ab und einschließlich der Bankabrechnung die Kosten zu Ihren Lasten. Die vorgehenden Positionen sind umlagefähig.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Ritt

Hallo Birger S.
leider sind Eigentumswohnungen nicht mein Gebiet, aber soviel weiss ich, dass Bankabrechnung, Instandsetzung, Verwaltungsgebühren nicht zu den Betriebskosten gehören. Bei Zuweisung Rücklage und Sonderkosten bin ich mir nicht sicher.
Du solltest das Ganze einer soliden Wohnungsverwaltung übergeben (Adressen findest Du bestimmt bei der Ver braucherzentrale).
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.

LG minna44

In einer eMail vom 03.07.2010 16:18:28 Westeuropäische Normalzeit schreibt BirgerS:
Hier einfach mal sämtliche Punkte von der Wohngeldabrechnung:
Müllabfuhr, Entwässerung, Straßenreinigung, Gemeinschaftsstrom, Wasser, Gartenpflege, Schornsteinreinigung, Sachversicherung, Haftpflichtversicherung, Antenne, Hofreinigung, sonstige Betriebskosten, Bankabrechnung, Instandsetzung, Verwaltungsgebühren, Zuweisung Rücklage, Sonderkosten.

Hallo,

Bankabrechnung, Instandsetzung, Verwaltungsgebühren, Zuweisung Rücklage
sind keine mietertangierenden Kosten!

Sonderkosten müsste genauer beschrieben sein.

Ich persönlich kann nur DRINGEND abraten, eine Wohnung zum vermieten zu kaufen!!!
Die heutige Mieterlandschaft ist mehr als desolat, viele Mieter zahlen nach den ersten Mieten
einfach nicht mehr, wenn sie denn Sozialbezüge erhalten, geben sie die nicht an den Vermieter
weiter, das Mietnomadentum ist weit verbreitet.

Jetzt stellen Sie sich mal vor, sie bekommen 1-2 Jahre keine Einnahmen, müssen aber die Finanzierung
voll alleine tragen… und den teuren, jahrelangen Klageweg alleine beazhlen.

Das können sich nur große Wohnungsgesellschaften leisten!

Besten Gruß
Diana Sternberg

hallo,guten Tag
Sie dürfen keine Bankgebühren,Keine Verwaltungsgebühren,Keine Instandsetzung,keine Rücklagen in die Abrechnung der Betriebskosten einbringen.
Aber die Grundsteuer dürfen Sie anrechnen
mit freundlichen Grüßen a.g.