?was vor/bei wohnungsbesichtigung erzählen?

guten abend,
ich suche z.z. eine neue wohnung und bin am überlegen was ich dem vermieter/makler alles sage oder eben nicht.
ich bekomme ergänzendes alg2 und habe auch eine EV abgegeben.(die schulden sind eigentlich nicht meine schulden, aber das tut nix zur sache, da ich ja nun dafür grade stehen muss)

meine überlegung ist etweder nix zu sagen, mir die wohnungen ansehen und hoffen das die nicht prüfen.oder eben gleich vor oder bei der besichtigung meine situation zu erläutern?!

ich bin für jeden tipp bzw. erfahrung dankbar!!!

guten abend,

dto.,

man ist sich schon im Klaren, dass ein ev die erklärte öffentliche Zahlungsunfähigkeit bedeutet und jeder VM mit einem Telefonat dies erfahren wird.

Wenn ALG-1 Abläuft und dann volles ALG-2 gibt, wäre schon jetzt zu überdenken, ob die Wohnung dann im Rahmen von ALG-2 vom Jobcenter übernommen wird.

Über die persönlichen Verhältnissen muss man nicht sprechen, so lange man selber nicht sicher ist, ob die Wohnung überhaupt in Frage käme.

Schönen Tag noch.

ich suche z.z. eine neue wohnung und bin am überlegen was ich
dem vermieter/makler alles sage oder eben nicht.
ich bekomme ergänzendes alg2 und habe auch eine EV
abgegeben.(die schulden sind eigentlich nicht meine schulden,
aber das tut nix zur sache, da ich ja nun dafür grade stehen
muss)

meine überlegung ist etweder nix zu sagen, mir die wohnungen
ansehen und hoffen das die nicht prüfen.oder eben gleich vor
oder bei der besichtigung meine situation zu erläutern?!

ich bin für jeden tipp bzw. erfahrung dankbar!!!

ich bekomme bereits alg2 da mein verdienst (die meisten monate) nicht zum leben ausreicht.

ich würde vor allem gern wissen ob ich mich strafbar mache, wenn ich dem vermieter/makler nicht von der ev sage und so ein mietvertrag zustande kommt, im fall das ich keine selbstauskunft abgeben muss?!

Haöll

Hallo,

strafbar macht man sich nur, wenn man die Frage wahrheitswidrig beantwortet, mündlich als auch schriftlich.

Wenn aber die Frage nicht gestellt wird, und folgedessen auch nicht beantwortet werden muss, aber es dann Zahlungsschwierigkeiten bis hin zu einem Mietausfall kommt, dann wäre strafrechtlich wegen Betrug zu ermitteln.
Fazit: solange man die Verbindlichkeiten vertragsgemäß vereinbart, passiert nichts!

Schönen Tag noch.

Haöll

Hallo,

strafbar macht man sich nur, wenn man die Frage
wahrheitswidrig beantwortet, mündlich als auch schriftlich.

Wenn aber die Frage nicht gestellt wird, und folgedessen auch
nicht beantwortet werden muss, aber es dann
Zahlungsschwierigkeiten bis hin zu einem Mietausfall kommt,
dann wäre strafrechtlich wegen Betrug zu ermitteln.
Fazit: solange man die Verbindlichkeiten vertragsgemäß
vereinbart, passiert nichts!

Da bin ich mir nicht ganz sicher. Sollte es sich später, aus welchem Grund auch immer, rausstellen dass unrichtige Angaben zum Einkommen gemacht wurden ist das eine arglistige Täuschung die eine firstlose Kündigung gerechtfertigt.
Selbst dann wenn man bis dato jede Miete in voller Höhe und pünktlich bezahlt hat.

Schönen Tag noch.

Grüße