Liebe Experten,
Frau A erhält eine fristgerechte Kündigung durch den AG (ca. 50 Mitarbeiter, kein Betriebsrat, 2,5 Jahre Betriebszugehörigkeit).
Ein Kündigungsgrund ist in der Kündigung nicht angegeben, mündlich teilt der AG ihr aber mit: „Sie sind zu teuer, wir müssen sparen und Personal abbauen.“
Kann man dies - auch wenn es nicht schriftlich vermerkt ist - als betriebsbedingte Kündigung einordnen, bei der der AG eigentlich eine Sozialauswahl hätte treffen müssen?
Denn: nach Frau A sind noch Frau B und Frau C für diesen Arbeitsbereich eingestellt worden, beide jünger als Frau A, beide nicht behindert und beide ohne Unterhaltspflichten - diese ‚dürfen‘ allerdings weiter dort arbeiten.
Ergänzung: Frau A wird auch mitgeteilt, sie hätte mal diese oder jene Verfehlung begangen (eine Abmahnung gab es nicht). Sie vermutet außerdem, daß sie für den AG zu unbequem war, da sie auch mal Mißstände offen geäußert hat etc.
Ansonsten hat sie sich nichts zu Schulden kommen lassen.
Vielen Dank für eure Einschätzungen der Situation.
Gruß
Christian