Was wäre eigentlich, wenn

… jemand etwas bei einem gewerblichen Händler bei ebay kauft (nicht ersteigert), z.B. eine Uhr, die nicht paßt oder was auch immer, der Käufer nach einem Tag vom Widerrufsrecht Gebrauch machen und die Uhr retour schicken würde, der Händler aber eine Erstattung des Preises ablehnen und behaupten würde, die Uhr wäre getragen, zerkratzt, die Folien entfernt worden? Könnte er sich dem Recht des Käufers auf Rückgabe entziehen?

Meiner Ansicht nach kann der Verkäufer die Rücknahme nicht ablehnen. Wohl kann er sich aber die Verschlechterung der Ware bezahlen lassen, die grösser ist als üblicherweise bei normaler Prüfung/Inbetriebnahme.

Daher ist „getragen“ kein Grund für einen Wertersatz - „zerkratzt“ und „Folien entfernt“ aber wahrscheinlich schon.

Wie hoch der Wertersatz sein wird, wäre zu klären, von ein paar Euro bis zu fast komplettem Preis ist alles denkbar(?)

DW.