Was wäre in der Realität - Verkehrswitz

Hi zusammen,

Folgender Witz stand kürzlich im Witzebrett. Was wäre in der Realität wohl passiert?

2 Fahrzeuge sind in einen Unfall verwickelt. Nachdem beide Fahrer ausgestiegen sind und sich vergewissert haben, daß es ihnen gut geht sagt der eine: Wir hatten so einen schweren Unfall und es geht uns beiden noch gut, das ist ein Zeichen! Ich habe in meinem Wagen Wein, lassen Sie uns anstoßen auf unseren 2. Geburtstag."
Der andere Fahrer ist einverstanden und trinkt die Flasche halb leer. „Wollen Sie nicht auch etwas trinken?“ fragt der 2. Fahrer?
„Nein!“ antwortet der Erste, „ich warte lieber bis die Polizei hier ist.“

Und jetzt? Wir nehmen an, beide hatten vorher nichts getrunken. Wie könnte sich so etwas entwickeln?

Gruß

Marcus

Der andere Fahrer ist einverstanden und trinkt die Flasche
halb leer. „Wollen Sie nicht auch etwas trinken?“ fragt der 2.
Fahrer?

diesem Fahrer wird wegen nachgewiesener Dummheit nicht mehr erlaubt am Straßenverkehr teilzunehmen. Entzug des Führerscheins.

gruß
winkel

Hallo Winkel,

Der andere Fahrer ist einverstanden und trinkt die Flasche
halb leer. „Wollen Sie nicht auch etwas trinken?“ fragt der 2.
Fahrer?

diesem Fahrer wird wegen nachgewiesener Dummheit nicht mehr
erlaubt am Straßenverkehr teilzunehmen. Entzug des
Führerscheins.

Wäre gerecht.
Allerdings kann der Gerichtsmediziner die Alkoholabbaukurve bestimmen und so den Einnahme zeitpunkt bestimmen. Nun braucht der betreffende Autofahrer noch Zeugen hat, dass er vorher nix getrunken hat.
Es ist diffizil, aber machbar.

Tschuess Marco.

Kommt es zu einem Gerichtsfall, und „der Wein-Anbieter“ muss als Zeuge aussagen, muss er die Wahrheit sagen. Bei einer Falschaussage droht ihm hier Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (StGB §153).

Nehmen wir an, der Trinker (der ja nun stockbetrunken ist) sagt, er sei es schuld und hätte schon den ganzen Tag gesoffen. Kommt die Wahrheit ans Licht, wird der Wein-Anbieter wegen Verleitung zu einer falschen uneidlichen Aussage zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft (StGB §160).

Wer weiß, ob der Trinkende sein Alkoholkonsum unter Kontrolle hat. Er könnte danach anfangen auf die Polizisten einzuschlagen.
Demnach wäre auch der Wein-Anieter als Anstifter zu bestrafen (StGB §26).

Gar nicht erst auszudenken, wenn der Betrunkene auf die Idee kommt weiterzufahren, dann kann der Wein-Anbieter nebst Anstiftung wegen unterlassener Hilfeleistung noch bestraft werden (StGB §323c)

Und wenn derjenige, den man ja nun gar nicht kennt, Alkohol gar nicht vertragen konnte und das ganze eine Gesundheitsschädigung hervorruft, könnte der Weintrinker als Gefährdung durch Freisetzung von Giften bestraft werden (StGB §330a)

Der Mann könnte auch wegen einer Herzkrankheit nach dem Alkoholkonsum sterben. Vielleicht war gerade der Unfall ja ein Grund für eine klitzekleine Ausnahme. Das wäre fahrlässige Tötung (StGB §222)

Soweit zu Strafrechtlichen Folgen, was mir einfällt.

Was dem Wein-Anbieter von dem Wein-Trinker noch für zivilrechtliche Außeinandersetzungen droht (Schadensersatzklage, Ansprüche etc.), kann man sich noch viel ausmalen.

Mein Tipp: Niemandem Alkohol anbieten, mit dem man in einem Streitverhältnis steht. Haben nicht die Klingonen gesagt: Trinke nie mit deinem Feind (?)

Grüße,
Marcel

Mooment…
Hallo!

Kommt es zu einem Gerichtsfall, und „der Wein-Anbieter“ muss
als Zeuge aussagen, muss er die Wahrheit sagen. Bei einer
Falschaussage droht ihm hier Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
(StGB §153).

Das ist richtig.

Nehmen wir an, der Trinker (der ja nun stockbetrunken ist)
sagt, er sei es schuld und hätte schon den ganzen Tag
gesoffen. Kommt die Wahrheit ans Licht, wird der Wein-Anbieter
wegen Verleitung zu einer falschen uneidlichen Aussage zu
einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft (StGB §160).

Wieso?
Bisher hat doch nur der eine dem anderen den Wein gegeben, aber nicht gesagt „und wenn die Polizei dich fragt…“
Von einer Aufforderung zu irgendeiner Aussage war nie die Rede!

Wer weiß, ob der Trinkende sein Alkoholkonsum unter Kontrolle
hat. Er könnte danach anfangen auf die Polizisten
einzuschlagen.
Demnach wäre auch der Wein-Anieter als Anstifter zu bestrafen
(StGB §26).

Blödsinn!
Dann wäre auch jeder Wirt, der nach dem Essen seinen Gästen einen Schnaps „aufs Haus“ einschenkt, für etwaige anschließende Verfehlungen seiner Gäste verantwortlich…

Gar nicht erst auszudenken, wenn der Betrunkene auf die Idee
kommt weiterzufahren, dann kann der Wein-Anbieter nebst
Anstiftung wegen unterlassener Hilfeleistung noch bestraft
werden (StGB §323c)

Wie vor: seit wann ist der Wirt daran schuld, wenn sein Gast nach einem ausgiebigen Gelage noch ins Auto steigt?
Klar, wenn der Gast so etwas lauthals verkündet („isch faaah jetzz heim…“), dann sollte er versuchen, das zu unterbinden - aber ohne einen solchen Hinweis muß doch der Wirt nicht jeden angetrunkenen Zecher eigenhändig zu Bus oder Taxi bringen…

Und wenn derjenige, den man ja nun gar nicht kennt, Alkohol
gar nicht vertragen konnte und das ganze eine
Gesundheitsschädigung hervorruft, könnte der Weintrinker als
Gefährdung durch Freisetzung von Giften bestraft werden (StGB
§330a)

Erst recht Blödsinn! Wenn der Trinker weiß, daß er solche Probleme hat, dann darf er’s halt nicht annehmen!
Wie oben: was kann denn der Wirt dafür…

Der Mann könnte auch wegen einer Herzkrankheit nach dem
Alkoholkonsum sterben. Vielleicht war gerade der Unfall ja ein
Grund für eine klitzekleine Ausnahme. Das wäre fahrlässige
Tötung (StGB §222)

Wie oben…
Wer’s trinkt, ist selber schuld.
Körperverletzung oder Tötung wär’s imho nur, wenn er den anderen zum Trinken GEZWUNGEN hätte.

Was dem Wein-Anbieter von dem Wein-Trinker noch für
zivilrechtliche Außeinandersetzungen droht
(Schadensersatzklage, Ansprüche etc.), kann man sich noch viel
ausmalen.

Wobei ich mir ziemlich wenig Erfolgsaussichten ausmale…

Mein Tipp: Niemandem Alkohol anbieten, mit dem man in einem
Streitverhältnis steht. Haben nicht die Klingonen gesagt:
Trinke nie mit deinem Feind (?)

Die haben aber auch gesagt: „lieber tot als ehrlos“ - hmmm, wenn das Schule machen würde, bräuchten wir dringend eine neue Regierung (und Opposition und Wirtschafts"elite" und… und… und…) :wink:

Schönen Gruß,
Robert

Nehmen wir an, der Trinker (der ja nun stockbetrunken ist)
sagt, er sei es schuld und hätte schon den ganzen Tag
gesoffen. Kommt die Wahrheit ans Licht, wird der Wein-Anbieter
wegen Verleitung zu einer falschen uneidlichen Aussage zu
einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft (StGB §160).

Wieso?
Bisher hat doch nur der eine dem anderen den Wein gegeben,
aber nicht gesagt „und wenn die Polizei dich fragt…“
Von einer Aufforderung zu irgendeiner Aussage war nie die
Rede!

Das sind ja auch nur Wenn-Und-Könnte-Fälle. Der Wein-Trinker könnte das in der Not ja behaupten. Unter diesen Umständen könnte das für den Richter gar für glaubwürdig empfinden und die Strafe für angebracht halten.

Wer weiß, ob der Trinkende sein Alkoholkonsum unter Kontrolle
hat. Er könnte danach anfangen auf die Polizisten
einzuschlagen.
Demnach wäre auch der Wein-Anieter als Anstifter zu bestrafen
(StGB §26).

Blödsinn!
Dann wäre auch jeder Wirt, der nach dem Essen seinen Gästen
einen Schnaps „aufs Haus“ einschenkt, für etwaige
anschließende Verfehlungen seiner Gäste verantwortlich…

Das hier ist aber ein etwas merkwürdigerer und ungewöhnlicher Fall. Unter besonderen Umständen kann dem Wein-Anbieter ganz andere Vorwürfe zukommen, als anderen Leuten unter anderen Umständen. Wir sprechen hier von Möglichkeiten, und auszuschließen ist diese Möglichkeit nicht - vor Gericht ist so vieles möglich.

Und wenn derjenige, den man ja nun gar nicht kennt, Alkohol
gar nicht vertragen konnte und das ganze eine
Gesundheitsschädigung hervorruft, könnte der Weintrinker als
Gefährdung durch Freisetzung von Giften bestraft werden (StGB
§330a)

Erst recht Blödsinn! Wenn der Trinker weiß, daß er solche
Probleme hat, dann darf er’s halt nicht annehmen!
Wie oben: was kann denn der Wirt dafür…

Nicht, wenn der Trinker nach dem Autounfall unter Schock stand und der Richter ihm vorwirft, diese Situation nicht beachtet und fahrlässig gehandelt zu haben. Man beachte die außergewöhnliche Situation - es hat einen schweren Autounfall gegeben. Der Richter wird nach Motiven suchen, warum derjenige Wein anbietet, aber selbst nichts trinkt. Da ist viel Freiraum für Motivsuche.

Wer’s trinkt, ist selber schuld.
Körperverletzung oder Tötung wär’s imho nur, wenn er den
anderen zum Trinken GEZWUNGEN hätte.

Du gibst jemanden Alkohol, der seine Aktivitäten nicht mehr unter Kontrolle hat. Schließlich konnte er selbst nicht nachdenken und fällt auf deine List rein. Du aber selbst bist du darüber sehr im klaren. Das sieht man allein dadurch, wie du bereits eine Tat kühn und sicher geplant hast. Da bewegt sich der Wein-Anbieter nun wirklich auf ganz dünnem Eis.

Wobei ich mir ziemlich wenig Erfolgsaussichten ausmale…

Erfolgaussichten und Urteil sind meiner Erfahrung nach völlig verschiedene Dinge als Klageerhebung und Gesetz.
Beachte bitte, dass hier nur über Möglichkeiten und Umstände spekulieren. Es gab in der Vergangenheit die seltsamsten Entscheidungen vor Gericht, die sich meist der beste Anwalt nicht ausdenken konnte. Diese listige Tat des Wein-Anbieters ist durchaus eine sehr außergewöhnliche Situation und bedarf von Richters Seite aus außergewöhnlicher Sichtweise. Da kann wirklich alles Mögliche passieren. Was zum Schluss rauskommt, kann dir keiner sagen.

Grüße,
Marcel