Was wäre wenn?

So, mal sehen ob ich das mal abstrakt hinkriege :smiley:

Einmal angenommen eine Person A bezieht Hartz4…nehmen wir weiter an die Person A hat eine Ausbildung hinter sich und ist zwei Jahre arbeitslos. Da das JobCenter eine zweite Ausbildung ablehnt steht Person A nun da.

Nun kommt Person A der Gedanke sich bei einem Unternehmen zu bewerben, welche diese Ausbildung anbietet.

Noch weiter angenommen, Person A würde als Azubi aufgenommen.

Könnte dann das JobCenter oder das Arbeitsamt irgendwas dagegen machen? Man würde ja dem Staat nicht mehr zur Last fallen.

MFG Jackoneall

PS: Hab mein Bestes gegeben mich an diesen FAQ zu halten…^^

Hallo,

selbstverständlich kann A das Ausbildungsverhältnis aufnehmen und sich aus der Arbeitslosigkeit verabschieden - und natürlich wird das JobCenter / die ARGE nichts dagegen haben. Im Gegenteil - die freuen sich, wenn wieder einer aus ihrer Statistik herausfällt.

Die sind schließlich nicht gegen die zweite Ausbildung an sich gewesen, sondern wollen nur für die Kosten dafür nicht aufkommen.

(Und falls du meintest, sie können es verbieten wollen: Das geht überhaupt nicht! Siehe Art. 12 Abs. GG.)

Gruß
Christian

[MOD] Vollzitat entfernt

Hallo,

genau so sieht’s aus. Als kleiner Hinweis sei noch angemerkt, dass man trotz der Ausbildungsvergütung noch einen Anspruch auf Hartz IV haben kann.

MfG

Hallo

Als kleiner Hinweis sei noch angemerkt, dass man trotz der Ausbildungsvergütung noch einen Anspruch auf Hartz-IV haben kann.

Da würde ich aber eher versuchen, Wohngeld zu kriegen, sonst versuchen die nachher doch noch, die Ausbildung zu verbieten, das wäre nämlich durchaus möglich. - Aber verbieten können die die Ausbildung natürlich nicht (wie hier schon ein paar Mal erwähnt), sie könnten nur die Zahlung einstellen. Und das kommt ja nur dann einem Verbieten gleich, wenn man auf die Zahlung angewiesen ist.

Viele Grüße

Hallo

Als kleiner Hinweis sei noch angemerkt, dass man trotz der Ausbildungsvergütung noch einen Anspruch auf Hartz-IV haben kann.

Da würde ich aber eher versuchen, Wohngeld zu kriegen, sonst
versuchen die nachher doch noch, die Ausbildung zu verbieten,
das wäre nämlich durchaus möglich.

Das kann ich mir zwar kaum vorstellen, aber wenn ich mir überlege, dass Analphabeten die Leistungen auf Null gekürzt werden (weil sie keine Bewerbungen geschrieben ! haben), dann haben es die Leute auf dem Amt vielleicht auch drauf einem die Ausbildung zu verbieten. Allerdings ist aber auch jeder Leistungsempfänger verpflichtet alles zu unternehmen, seinen Leistungsbezug zu veringern oder gar zu beenden. Und dazu gehört zweifellos eine Berufsausbildung. Je nach Ausbildungsvergütung kann jedoch tatsächlich auch das Wohngeld die bessere Lösung sein. Außerdem ist dies weniger aufwändig.

MfG