Was wäre wenn...?

Hallo ihr Wissenden,

…wenn jemand über einen Makler ein Objekt mietet und bevor das Mietverhältnis beginnt stirbt der Vermieter und die Erben wollen den Mieter nicht mehr ins Objekt lassen. Das Mietverhältnis würde definitiv nicht begonnen haben.

Was passiert dann mit der Maklergebühr? Muß der Makler dem Mieter diese zurückerstatten?

Danke für die Antworten
und liebe Grüße
Bastett

Hallo!

…wenn jemand über einen Makler ein Objekt mietet…

Wurde von Mieter und Vermieter ein Mietvertrag unterschrieben? Falls ja, kam ein Mietvertrag zustande, an den sich auch die Erben des Vermieters zu halten haben. In diesem Fall steht dem Makler der Maklerlohn zu. Kam kein Mietvertrag zustande, steht dem Makler auch kein Geld zu.

Gruß
Wolfgang

Danke
der Vertrag wäre zustande gekommen, aber die Erben hätten den Mieter einfach nicht in die Wohnung hineingelassen, sondern wären selber eingezogen.

In diesem Fall bliebe wohl nur eine Klage auf Schadensersatz, in der man die Maklergebühr und vieles andere einklagen müsste, oder?

Sehe ich auch so…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

der Vertrag wäre zustande gekommen, aber die Erben hätten den
Mieter einfach nicht in die Wohnung hineingelassen, sondern
wären selber eingezogen.

Das wäre aber Teuer geworden !!! au weia.

In diesem Fall bliebe wohl nur eine Klage auf Schadensersatz,
in der man die Maklergebühr und vieles andere einklagen
müsste, oder?

Nein der Maklerlohn bleibt. weil - der Vertrag ist ja zustandegekommen

den zahlen dann auch die Erben inclusive den Schaden, den die Mieter erleiden, dadurch , daß die Erben den Vertrag nicht erfüllen

Das wird aber Teuer.

Wolfgang-

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