Was wäre wenn?

Was wäre wenn eine Anzeige wegen Kindesmißbrauchs von Jemanden gestellt wird, der einem einfach eine „reinwürgen“ will. Könnte man sich gegen so etwas wehren? Wie wäre denn die Vorgehensweise in so einem Fall?

Was wäre wenn eine Anzeige wegen Kindesmißbrauchs von Jemanden
gestellt wird, der einem einfach eine „reinwürgen“ will.
Könnte man sich gegen so etwas wehren? Wie wäre denn die
Vorgehensweise in so einem Fall?

Welches Ziel möchte dieser jemand denn erreichen?

Hallo,

Was wäre wenn eine Anzeige wegen Kindesmißbrauchs von Jemanden
gestellt wird, der einem einfach eine „reinwürgen“ will.
Könnte man sich gegen so etwas wehren?

Nein, man würde sofort verhaftet und ins Gefängnis gesteckt…:wink:

Wie wäre denn die
Vorgehensweise in so einem Fall?

Wahrscheinlich gibt es täglich tausende Anzeigen von Leuten, die anderen einen „reinwürgen“ möchten. Wegen Kindesmißbrauchs ist aber schon 'ne heftige Art.

Eine Anzeige funktioniert vereinfacht ausgedrückt so, das der Anzeigende anzeigt, das irgendwas nicht in Ordnung ist und wird dazu angehört. Der Angezeigte wird ebenfalls dazu angehört. Aufgrund der Aussagen wird dann entschieden, ob das ganze eingestellt wird, oder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, um die genauen Umstände der Sache zu ermitteln. Meines Erachtens bedeutet eine Anzeige nicht viel.

oT: Hatte mal nen Unfall, weil mir einer die Vorfahrt genommen hat. Der Polizist sagte, wir sind beide Schuld und ich solle 40,- DM zahlen wg. Verursachung eines Verkehrsunfalles, ansonsten würde er Anzeige gegen mich erstatten. Hat er dann auch gemacht, aber ich habe mich nicht mal äußern müssen dazu. Habe nur ein Schreiben bekommen, dass das Verfahren eingestellt wurde.

Sollte an den Behauptungen überhaupt nichts dran sein, kann der Angezeigte z. B. den Anzeigenden anzeigen. Warum genau weiss ich auch nicht, vllt wegen übler Nachrede? Aber ob er da wirklich was von hat?

Grüße
Schmidti

Einfach das Ziel einen Keil zwischen die Exfrau und den neuen Partner zu treiben um von außen Druck aufzubauen und die Kinder zu manipulieren.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nein, ich meinte, was will derjenige denn, der angezeigt wird, für ein Ziel erreichen?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielleicht verstehe ich die Frage nicht richtig. Was derjenige erreichen will, der angezeigt wird? Am liebsten will er es nicht so weit kommen lassen. Er will vorbeugen, was jedoch nicht so einfach ist, da mit logischen Argumenten nicht beizukommen ist. Er will vermeiden, dass hier „Rufmord“ betrieben wird und der Druck von Außen - vor allem auf die Kinder - so groß wird, dass die Beziehung darunter leidern könnte.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielleicht verstehe ich die Frage nicht richtig. Was derjenige
erreichen will, der angezeigt wird? Am liebsten will er es
nicht so weit kommen lassen. Er will vorbeugen, was jedoch
nicht so einfach ist, da mit logischen Argumenten nicht
beizukommen ist. Er will vermeiden, dass hier „Rufmord“
betrieben wird und der Druck von Außen - vor allem auf die
Kinder - so groß wird, dass die Beziehung darunter leidern
könnte.

Nun, da das hier ein Rechtsbrett ist, wäre nach juristischen Vorgehensweisen und deren Richtung gefragt. Worauf ich hinaus will ist:

Will der Angezeigte sich richtig gegen die Anzeige zur Wehr setzen (dann heißt der eintzige Rat: Ab zum Anwalt) oder, denn das wird hier oft gefragt, will der Angezeigte rechtliche Schritte gegen den Anzeigenden einleiten (dann heißt der Rat wahrscheinlich genau so, weil hier keine abstrakte Rechtsfrage zu klären ist, sondern die konkreten Situation).

„Rufmord“ bekämpfen ist keine juristische Vorgehensweise, deshalb sollte man hier konkret sagen, welche juristischen Schritte angedacht sind.

Gruß
Dea

Man könnte den anderen darauf hinweisen, dass eine falsche Anzeige in mehrfacher Hinsicht strafbar ist, so etwa unter dem Gesichtspunkt der Verleumndung (§ 186 StGB) sowie der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB). Daneben kommen jetzt oder später Unterlassungsansprüche in Betracht.

Die Sache wäre wohl wirklich am besten einem Anwalt zu übergeben.

Levay

Ah - nun wird es etwas klarer :smile:

Der Angezeigte würde auf jeden Fall mit sämtlich rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln „zurückschlagen“

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für die Info.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank für die Info

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der Angezeigte würde auf jeden Fall mit sämtlich rechtlich zur
Verfügung stehenden Mitteln „zurückschlagen“

Dachte ich mir.

Hier gibt es natürlich einerseits den Zivilrechtlichen Weg (Unterlassung der Behauptung, dass), sowie den strafrechtlichen Weg (Anzeige wegen Falscher Verdächtigung und Verleumdung).

Ob das erfolgreich ist, ist jetzt weniger eine juristisch zu erörternde Frage (also nix mehr für dieses Forum), sondern eine Tatsachenfrage, ob

a) die Behauptung falsch ist und
b) der Anzeigesteller dies wusste

Dies ist am besten von einem Anwalt vor Ort handzuhaben, den man bei einer Anzeige dieses Kalibers wohl in jedem Fall konsultieren sollte.

Gruß
Dea

1 „Gefällt mir“

Man könnte den anderen darauf hinweisen, dass eine falsche
Anzeige in mehrfacher Hinsicht strafbar ist, so etwa unter dem
Gesichtspunkt der Verleumndung (§ 186 StGB) sowie der falschen
Verdächtigung (§ 164 StGB). Daneben kommen jetzt oder später
Unterlassungsansprüche in Betracht.

Weißt Du zufälligt, wie § 186 StGB eigentlich zu § 164 StGB steht?

Dea

Nö, aber mein Kommentar: Bei § 164 ist Tateinheit mit § 187, nicht aber mit § 186 möglich. Ich MEINTE allerdings § 187, ich schrieb ja auch: Verleumdung. Es war ein Tippfehler von mir.

Also: Falsche Verdächtigung wird hier wohl in Tateinheit mit Verleumdung stehen.

Levay

Es ist allerdings § 187, nicht § 186. Sorry.

Levay

Ich MEINTE allerdings § 187, ich schrieb ja auch: Verleumdung. Es war ein Tippfehler von mir.

War klar. Ich hab auch den falschen geschrieben :smile: und meinte § 187 StGB

Also: Falsche Verdächtigung wird hier wohl in Tateinheit mit
Verleumdung stehen.

Dachte ichs mir doch. Danke.

Dea